Ist ja auch nicht so gedacht, sie soll den Herstellern einheitliche Bedingungen für den Zugang zum europäischen Markt bringen. Einem KFZ was den Zulassungsrichtlinien entspricht kann in keinem Land das der EU angehört die Zulassung verweigert werden. Ob und wo du damit fahren darfst ist davon völlig unberührt.
Nach deiner Argumentation wären z.B. Einfahrverbote für LKW, Wochenendfahrverbote für LKW, Durchfahrtverbote für PKW und Motorräder, Anliegerstraßen nicht zulässig. Dann wären auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, weil nicht Bestandteil der Typgenehmigung nicht zulässig.
Die EU Typengenehmigung und (Strassen)Nutzungsrechtliche Vorschriften von Staaten/Bundesländern/Kommunen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.