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Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?
Als Kunde habern Sie die Wahl. Lesen Sie, wo Sie mit Ihrem Auto am besten aufgehoben sind.
Die Vertragswerkstatt
Die Vertragswerkstatt ist an einen oder mehrere Hersteller vertraglich gebunden. Die Betriebe bieten vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Probleme in der Elektronik meist das gesamte Spektrum automobiler Serviceleistungen.
Komplette Ausstattung der Werkstätten, fahrzeugtypische Schulungen der Mitarbeiter sowie umfassende Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen haben ihren besonderen Preis. Hier sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie ein junges Auto fahren und es sich um eine Reparatur im Rahmen der zweijährigen gesetzlichen Sachmängelhaftung handelt. Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Nachbesserung beim Verkäufer durchgeführt werden. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos. Ebenfalls anzuraten ist der Besuch in einer Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie bei Neufahrzeugen handelt. Herstellergarantien werden oft zusätzlich angeboten und greifen unabhängig von der Sachmängelhaftung ein.
Auch bei Reparaturen außerhalb der Garantie sollte es man sich insbesondere bei Fahrzeugen jüngerer Baujahre gut überlegen, welche Werkstatt man aufsucht. Grundsätzlich dürfen Sie sich hier an freie Werkstätten wenden. Nach der EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Das Problem dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer herstellergebundenen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden.
Auch bei Fahrzeugen, bei denen es sich um einen Re-Import handelt oder gewisse Alters- und Laufleistungsgrenzen überschritten wurden, können meist nicht mit einer Kulanz des Herstellers rechnen. Ein weiterer Vorteil für das Aufsuchen einer Vertragswerkstatt ist, dass den Mechaniker das Aufspüren komplizierter Fehler häufig schneller gelingt. Hier kann entsprechend viel Erfahrung mit den betreuten Fahrzeugmodellen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stehen oft herstellerspezifische Diagnosegeräte, Fehler-Datenbanken sowie speziell geschulte Mechaniker zur Verfügung.
Die freie Werkstatt
Dazu gehören sowohl markenunabhängige Einzelbetriebe, als auch sogenannte Systemwerkstätten. Wobei hierbei zwischen Filialbetrieben wie zum Beispiel ATU und Pit Stop oder Lizenzbetrieben wie beispielsweise Automeister, autofit oder 1a unterschieden wird. Genauso vielförmig wie das Erscheinungsbild ist auch das Reparaturangebot. Das Haupttätigkeitsfeld liegt bei Service- und Standardarbeiten (Kupplung, Bremsen Auspuff). Meist werden die Leistungen zu günstigeren Stundensätzen erbracht, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Werkstattausrüstung eingeschränkt ist.
Zur Reparatur wird primär auf preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurückgegriffen und nicht auf die teuren Originalteile. Auch der Einbau von Gebrauchtteilen - um zu sparen – stellt meist kein Problem dar. Besonders empfehlenswert sind freie Werkstätten für ältere Autos, die keinerlei Garantie mehr haben. Allerdings dürfen auch Service- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen ohne Verlust von Gewährleistung oder Garantie durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die anfallenden Reparaturen fachkundig nach Herstellervorgabe ausführt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in einer freien Werkstatt war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.