zum zitierten Beitrag
Zitat von Ole66
- Was ist mit der Original-Scheibe der RoadKing Classic an einer RoadKing Special, die ab Werk ohne Scheibe ist?
- Was ist mit nem RoadKing-Lenker einer RK aus 2015 an einer RK aus 2010?
- Was ist mit Original HD-HighwayPegs, die an einigen Tourern ab Werk montiert wurden?
- Was ist mit Original HD-Spiegeln, -Risern, ... usw?
Ohne Gewähr ...
Scheibe an RoadKing Special könnte mit viel Papierkram von HD und einem sehr engagierten Prüfer/Gutachter via Gutachten gehen, allerdings nicht eingetragen. Ausgehend von der Annahme das beide Maschinen das gleiche Baumuster sind, die Scheibe an der Classic für Europa eigentlich zugelassen ist und etwa gleiche technische Daten haben,usw.
Lenker ist sehr schwer zu sagen, da muß schon jemand das Modell sehr gut kennen um das zu merken, eventuell mit Gutachten wie die Scheibe. Im Falle eines Unfalls sind die Gutachter der Versicherungen extrem drauf, grade was HD betrifft und finden normalerweise jeden Schei*. Es wird dann ganz gerne mindestens auf Teilschuld wegen unzulässiger Anbauten plädiert.
Highway Pegs auf keinen Fall, jedenfalls nicht in einer Kontrolle, entweder als Verkehrsgefährdung (vorstehende Außenkanten), wegen §23 Strassenverkehrsordnung: Füße müssen immer auf den Fußrasten bleiben, es sind die Rasten gemeint die zur sicheren Führung des Fahrzeuges dienen, oder Fußrastenanlage ohne ABE.
Beim TÜV kommt es wohl drauf an ob man einen Prüfer für Motorräder hat. Ist ein spezielles Problem in Deutschland, Österreich, Schweiz. Wenn sie serienmäßig dran sind wie bei den CVO stehen sie im ausgeklappten Zustand seitlich über. Nachträglich angebaut haben sie keine ABE, zählt wegen der Befestigung als Fußrastenanlage. Und selbst wenn sie eingeklappt sind besteht die potentielle Möglichkeit sie zu benutzen. Keine Ahnung wie Im hochgeklappten Zustand festschweißen bewertet wird ...
Spiegel müssen eine E Kennzeichnung haben, haben sie zumindest bei in Deutschland ausgelieferten HD's und soweit ich weiß auch die HD Zubehörspiegel.
Riser benötigen ABE, Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigung, Verwendung bei gleichem Baumuster von HD kann funktionieren.
Die Polizei wird vor Kontrollen genauestens eingewiesen wonach die gucken müssen, bei Großkontrollen sind auch immer TÜV Sachverständige dabei. Grundsätzlich ist der Halter für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich und muß nachweisen das die Anbauten zulässig sind.
Und ein TÜV Prüfer weiss nie ob der Kunde echt ist oder ob mal jemand gucken will wie großzügig die Begutachtung ausfällt. Hessen hat durch die zwei Bündelungsbehörden die Änderungsabnahmen vereinheitlicht, da hat der Prüfer vor Ort so gut wie keinen Spielraum mehr.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.