zum zitierten Beitrag
Zitat von Juwa
Hey,eine Frage in der Runde. Hab eine fxlrs bj.20,Wo steht es im Gesetz das man ein elektronische Klappenauspuff haben muss und nicht ein manuelle Klappenauspuff (MCJ) zb.erlaubt ist,obwohl es eine EG/ABE hat.Habe nichts gefunden.
Natürlich ist der erlaubt, sofern der Schalldämpfer für die Montage an einem Euro 4 Motorrad homologiert ist und sofern du ab einer Geschwindigkeit von 1 km/h die Klappen schließt und geschlossen läßt (galt auch schon für Euro 3). Und solange die Betätigungseinrichtung der Klappen nicht während der Fahrt verstellbar ist. Zum Beispiel bei Montage UNTER dem Sitz. Bei Euro 3 dürfte die Klappenverstellung noch ein einer beliebigen Stelle mit Ausnahme des Lenkers montiert sein. Wenn du also sicher bist das bei einer Standgeräuschmessung mit geöffneten Klappen, weil du ja schlecht bei einer Kontrolle sagen kannst "Moment, ich möchte vor der Messung eben die Klappen zumachen", das geforderte Standgeräusch einhälst, kein Problem mit einer mechanischen Anlage.
zu Klappenverbot (manuell betätigt), Punkt c ist der Wesentliche dabei:
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013
Artikel 19
Verbot von Abschalteinrichtungen
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit beeinträchtigen oder die Wirkung der OBD-Systeme, der Schalldämpfung oder der Schadstoffemissionsminderungssysteme reduzieren, sind verboten. Ein Konstruktionselement gilt nicht als Abschalteinrichtung, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) wenn die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht.
Die Vorschriften gelten seit dem 1.1.2020 für neue Fahrzeugtypen und seit 1.1.2021 für bestehende Fahrzeugtypen auch für Austauschschalldämpfer (UN-ECE 92):
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013
Zeitplan für die Anwendung dieser Verordnung auf die Typgenehmigug
UN-ECE-Regelungen Nr. 9, 41, 63, 92 und damit verbundene neue, von der Kommission nach dem Regelungsverfahren vorgeschlagene Grenzwerte
Seit Euro 5 dürfen Austauschschalldämpfer in KEINEM Betriebszustand mehr als 3db von der Lautstärke der Originalanlage abweichen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.