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Zitat von HeikoJ
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Zitat von RM_48
Hier ging es ja nicht darum was in x Jahren ist. Es wurde in den Raum gestellt, dass aktuell genehmigte Klappenauspuffanlagen nicht legal wären
Sie sind laut Verkehrsblatt nicht legal ...
Siehe Verkehrsblatt 5/2018 Seite letzter Absatz:
"Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."
-->> Eventuelle Einstellungen/Fahrmodi = offene Klappen
In verständliches Deutsch übersetzt heißt das: Ist die Auspuffanlage lauter als die Serienanlage ist das ein Verstoß gegen
" Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"
Daraus folgt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Geräuschgrenzen nicht eingehalten werden. Also jetzt aktuell und nicht erst in ein paar Jahren ...
Mein Hinweis auf 2020/2021 sollte nur heißen das ab 1.1.2020 neu zu homologierende Anlagen die Grenzwerte einhalten müssen, ab 2021 dann die Erstzulassungen (mit Ersatzschalldämpfern)
@ HeikoJ: Hast Du eine Klappenanlage? Ich gehe davon aus das Du keine hast bzw. noch nie eine "nicht manipulierte Klappenanlage" gefahren hast. Denn:
- die nicht manipulierten Klappenanlagen erfüllen genau diesen Punkt: "Der Nachweis zur Einhaltung des §30 Abs.1 StVZO gilt als erbracht wenn bei den Messungen die Geräuschemissionen des Fahrzeugs
unter allen vorgenannten realen Fahrbedingungen und eventuellen Einstellungen/Fahrmodi nicht höher sind als die entsprechenden Messergebnisse des serienmäßigen Fahrzeugs im typgenehmigungskonformen Fahrmodus."
denn in ALLEN Fahrmodi macht die Anlage (ich spreche hier von einer (meiner) Kesstech Euro3) bei Konstant 50km/h => Fahrgeräusch und im Stand bei entsprechender Nenndrehzahl zu. Dann ist die Klappenanlage sogar leiser als die Serienanlage, weil ja die Klappen zu sind. Die Serienanlagen dürften außerhalb dieser Bereiche auch lauter sein, können es aber nicht da sie ja keine Klappe haben.
Nicht zu verwechseln ist das zum einen mit mechanisch verstellbaren Klappenanlage, die dürfen nur zu gefahren werden, da ja nicht gewährleistet ist, dass der Fahrer das genau nach Gesetzesvorgaben manuell regeln kann oder an elektrisch verstellbaren Klappenanlagen wenn z.B. der Werkstattschalter angeschlossen und aktiviert ist => Klappen immer auf. Das steht aber auch so in der Montageanleitung der Anlagen drin.
Es ist unbestritten, dass die Klappenanalgen in einer "Art Grauzone" unterwegs sind aber eben gesetzlich zugelassen sind. Wäre dem nicht so, würden alle Sportwagenhersteller und die Hersteller von Klappenauspuffanlagen betrügerisch arbeiten. Anbei ein Bild von der E-Karte der Kesstech Anlage.
By the way: Darf ich Dich als Zeugen nennen wenn ich Kesstech verklage weil die mir eine nicht zulässige Klappenauspuffanlage vorsätzlich als zulässig verkauft haben? *Spass*
Ich ziehe mich aber jetzt aus dem Thema zulässig oder nicht raus, denn es geht hier eigentlich um die MIller Silverado und nicht um die Zulässigkeit von Klappenauspuffanlagen. Hierzu gibt es die einzelnen Beiträge zu den entsprechenden Herstellern.