Man sollte die Behörde daraufhin echt mal kontaktieren um zu erfahren wie die das verstehen aber wir alle wissen ja wie das mit den Behörden ist.
Die Anlagen von Miller (deren HP und O-Shop) hat mir mein guter bekannter Rouven gestern auch geschickt. Da habe ich noch nicht wirklich was gefunden was mir gefällt.
Ich finde die geradlinige Form des originalen schon sehr fein, nur der Klang ist mir viel zu öd.
Was mir gefallen würde wäre eine Super Trapp 2 in 2 . Das wird wohl die Nadel im Heuhaufen. Bei Inseraten finde ich nie die Zugehörigkeit zu meiner TC88. Das macht es
für mich schwierig das passende legale zu finden.
@springerdinger : Wo du es schreibst macht das absolut Sinn. Mein Volvo damals war ein 1992er galt jedoch schon als Modell 1993 . Was die Zulassung in 2001 angeht ist mir
so viel bekannt, das die Harley 2000 importiert wurde zum Pfeiffer nach Kamen, dort der Umbau auf 200er Hinterrad erfolgte und eine 2 farbige Lackierung bevor sie dann 2001
auf den Erstbesitzer zugelassen wurde. So wurde es mir vom heute 74 jährigen Erstbesitzer übermittelt. Er wollte seinerzeit das etwas breitere Hinterrad. Dieser Umbau ist auch
eingetragen ohne Reifenherstellerbindung. Aktuell hat sie eine vorverlegte Rastenanlage von mir bekommen. Nun möchte ich noch die Blinker hinten gegen kleinere tauschen und eben
einen etwas schöneren Klang haben. Zu laut ist für mich nicht reisetauglich und macht ja doch nur Stress mit den blauen.
Noch ne Frage: Wenn mein Bike nicht explizit bei einem Auspuff gekennzeichnet ist, welche Mindestkennzeichnung (Fahrzeugbezeichnung) muss ein Auspuff haben damit ich den legal fahren darf?
Eine ABE oder Gutachten reicht ja nicht aus. Diese muss ja für mein Modell zulässig sein. Oder anders gefragt: Ist für mich "bis 1999" bindend ? Da werden Evo´s ausgezeichnet, TC´s erst ab 2000.
Das verunsichert mich.