zum zitierten Beitrag
Zitat von Saarländer
deinem tüvmann wird das nicht gefallen, die blinker stehen zu eng beieinander
Die brauchen, wenn das Fahrzeug nach EG (steht im Fahrzeugschein oder Zul.-Besch. Teil1, unter Punkt "K", z.B.: "e11") zugelassen wurde, vorne nur 24cm und hinten 18 cm auseinander sein! Alles OK!
Hier ein Auszug aus der TÜV-Verordnung:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig