Der Nachweis über die Einfuhr als Gebrauchtfahrzeug i. V. mit der 86er Fahrgestellnummer reicht aus. Wenn es schon gebraucht war, kann es keine Neuzulassung mit geändertem Baujahr werden.
Am einfachsten geht es, wenn Du bei HD-Deutschland eine Bestätigung deiner Fahrgestellnummer als Bj.86 zuvor bekommen hast. Die bei der Zula. werden dich aber vielleicht nochmal zur Überprüfung zum TÜV schicken.
Das Alles geht natürlich nur dann, wenn die Kiste tatsächlich nicht zum ersten Mal 89 gelaufen ist.
Der Tag der letzten Zulassung des US Halters ist grundsätzlich aus dem US-Titles ersichtlich, da steht wahrscheinlich 89 als Ausstellungsdatum drin, weil es vielleicht der zweite Halter in USA war.
Dieser "Title" wird normalerweise bei der Zulassung in D bei der Zul.-Stelle eingezogen oder verwaltet.
Ist aufgrund irgendwelcher Schlampereien nichts mehr nachweisbar, ist der Tag d. ersten Zulassung immer im Zweifel der 1. Juli deines Modelljahres
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/z...ische_zulassung
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm