zum zitierten Beitrag
Zitat von wormstudios
nun, ich fahre ein Custombike der Firma Ride Inn mit einer Kodlin upsweep dran.
Der Auspuff wird leider nicht mehr hergestellt aber so ein abgrundtiefes blubbern hab ich selten gehört. dabei ist sie nicht mal soooo furchtbar laut (ausser man übertreibt es mit dem Gasgriff)
Das Bike ist BJ 2001 und hat im Brief und Schein als Fahrgeräusch 80 dB eingetragen, aber als Standgeräusch 99 Phon.
also, entweder ist denen damals etwas verrutscht oder die haben es trotz dem jungen BJ doch als Phon eingetragen bekommen.
mit eingestetzen Dämpfern ist sie kaum von nem Joghurtbecher zu unterscheiden, aber ohne die Dämpfer klingt es göttlich dumpf, bassern und das fast über die ganze Drehzahl.
Ich liebe das Teil.
Trotzdem nochmal ne Frage bezüglich der Eintragung.
wie will Grün-Weiß eine Fahrgeräuschsmessung machen, denn nach allem was ich gelesen habe gibt es da extra Geräuschmeßstrecken und alles andere ist verfälscht.
ausserdem hab ich nen auszug gelesen über Phon Messung. Da hieß es: 7m Abstand in 1,25 m Höhe wäre der Meßpunkt.
Stimmt das so, wie ich es verstanden habe?
Gruß
Günter
Hallo Günter,
bist Du sicher, dass Dein Eintrag beim Standgeräusch in Phon ist?
Weil da vielleicht ein P steht?
Das bedeutet nicht Phon, sondern Proximity und ist die Nahfeld Messmethode mit 0,5 m Abstand und 45 Grad Winkel und einer bestimmten Drehzahl.
Das ist auch die einzige die eine Polizei vor Ort durchführen kann. Deshalb meinen auch manche, das P stehe für Polizei.
Die Fahrgeräuschmessung ist erheblich aufwendiger und kann nicht bei einer Kontrolle mal so gemacht werden.
Ob zu laut oder nicht entscheidet aber das Fahrgeräusch, welches nur in Abhängigkeit vom Bj ist (s.u.) und so auch im Schein steht.
Die Polizei schliesst bei einem überschreiten des Standgeräusches von mehr als 5 dB, dass die Maschine auch im Fahrgeräusch zu laut ist und stellt dir einen Zettel mit oder ohne Punkte aus und wenns dumm läuft ist die Maschine erstmal an der Kette.
Soweit mein zusammengelesener Wissensstand.
Was ich nicht weiss ist: Muss die Polizei dann mit einer Fahrgeräuschmessung beweisen, dass die Strafe richtig ist?
Während der Fahrgeräuschwert pro Bj fix ist
EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phon
EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phon
EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phon
EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phon
EZ bis 30-09.83 - 84 dB(A)
EZ bis 30.09.90 - 86 dB(A)
EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)
EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)
scheint mir der Standgeräuschwert sehr flexibel zu sein. Wie der festgelegt bzw welcher eingetragen wird ist mir nicht so klar.
Anyway.
Also haben auch neuere Bikes welche mit niedrigem FG leben müssen, mit einem hohen SG Eintrag (z.B. 100 db) in einer mobilen Kontrolle gute Chancen durchzurutschen.
Hat da jemand genaueres ausser meinen Vermutungen?
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Besser spät als nie
Cheers
Pete