zum zitierten Beitrag
uffbasse, .....
diese Vereinfachungen/Erleichterungen gelten für die Dosen nicht aber für's Töff.
Das 2-Rad wird da sicherheitstechnich anders betrachtet.
Selbes Beispiel bei einem Reifeneintrag/-vorgabe mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeitsklasse als der eingetragen Vmax wzB 192km/h und verlangte V-Reifen/240kmh, was wohl eher in den Bereich der Träume bei unseren Böcken gehört.....
Für PKW ist das problemlos möglich niedere Reifen zu fahren die noch die Vmax erfüllen, für 2Räder gilt diese Regel explizit nicht ....
Bei mir hat der TÜV auch V (240) im Schein eingetragen - ohne HeckMeck eine niedrigeren Index H (210) zusätzlich eingetragen/zugelassen (FXDX).... Wortlaut: ".... wenn Bla nicht vorhanden, können auch Bla Bla mit Geschwindigkeitsindex H gefahren werden)...
Mein Vortrag, dass ich meine Dyna (Ohne Windshield) und weit vorverlegten Rasten wohl noch nie über 160 km/h bewegt habe, geschweige denn je über 200 km/h gefahren bin (obwohl es die Karre könnte), weil es mit sonst die Beine runterweht und den Kopf abreißt, hat ihn wohl überzeugt...
Merke: Wenn Reifen für
Geschwindigkeiten von mehr als 210 km/h (Speed-Index H = Hochgeschwindigkeit) zugelassen sind, sinkt deren
Tragfähigkeit mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit oberhalb 210 km/h. Die Tragfähigkeit eines V-Reifens sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 Prozent seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit.
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„Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?"
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Ritchy059 am 06.06.2022 05:01.