zum zitierten Beitrag
Zitat von v2devil
dann ist die Abnahme des neuen Lufis und dessen Eintragung doch in Kombination erfolgt, denn die Abnahme incl. Geräuschbeurteilung etc ist doch gemacht worden in Kombination mit beiden Bauteilen...
andernfalls dürfte der TÜV einen Lufi doch anders gar nicht eintragen, wenn ein Kombigutachten Voraussetzung wäre.
Das geht aber aus den Einzeleintragungen nicht hervor da das Datum der Eintragung nicht aufgeführt ist. Kann ja genauso sein das du für die Abnahme des Luftfilters die Serienanlage montiert hattest.
"In Verbindung mit" als Eintragung bedeutet das bei der Abnahme des Luftfilters die ebenfalls eingetragene Auspuffanlage montiert war und zusammen mit dem Luftfilter abgenommen worden ist.
Ein Kombigutachten bescheinigt, wie bereits erwähnt, das die Luftfilter/Auspuffkombination auf Einhaltung der Vorschriften amtlich bereits überprüft wurde. Seit 2006 darf nur noch der ( Zubehör ) Hersteller oder eine von ihm beauftragte bzw. autorisierte Firma diese Gutachten beantragen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 29.09.2022 15:57.