Was Du meinst ist bestimmt der Fall (in HH oder so?) wo irgendjemand mehrmals in einem Wohngebiet mit offener Klappe "sinnlos" hin und hergeballert ist, und das angezeigt wurde. Das wäre dem sicher auch mit einer anderen Anlage zum Verhängnis geworden, wenn's jmd anzeigt. Ein Grund findet sich immer, vor allem wenn in Tateinheit mit irgend etwas anderem unlauterem.
Bei einem reinen und einmaligen Vorbeifahren mit offener Klappe und angepasster Drehzahl bspw. halte ich das auf Grund der Legalität der Anlagen für unmöglich. Stichwort Rechtssicherheit als Folge aus dem grundrechtlichen Rechtsstaatsprinzip. Ein schöner Fall für die Rechtsschutz.
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Prost...auf fallende Benzinpreise
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