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Salvage und nun?

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Salvage und nun?

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Chiefinspektor ist offline Chiefinspektor · 76 Posts seit 22.07.2010
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Neuer Beitrag 25.02.2011 21:12
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Es gibt hier im Hamburger Umland ein paar"Experten", die semi-professionell aufbereitete Unfall-bikes aus den USA über einen Zwischenhändler kaufen, hier ordnungsgem. anmelden und dann privat - unfallfrei - verkaufen. Hatte letztes Jahr so einen Fall mit einer 2006er RKC. Schönes Bike, der Preis war mit ca. 13k recht fair. Hatte schon den Vertrag gemacht und angezahlt, vor Abholung dann aber doch noch den Carfax Check gemacht. Und bin aus den Latschen gekippt. Hab die Anzahlung rückabgewickelt ohne Probleme.
Mal abgesehen, dass man nicht weiß was mit dem Rahmen tatsächlich passiert ist: das Bike ist ein Unfallfahrzeug und somit den normalen Preis nicht wert. Massiver Wertverlust bei Wiederverkauf. Oder Du machst Dich strafbar, wenn Du es dann selbst als unfallfrei angibst.
Macht alles keinen Sinn....

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DerFalte ist offline DerFalte · 1779 Posts seit 14.06.2009
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Neuer Beitrag 25.02.2011 22:54
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Wenn ich es als Käufer nicht gesagt bekomme, ich mich selbst bei carfax nicht schlau mache und ich es als Verkäufer ergo nicht weiß ? Dann wohl eher nicht.

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fröhlich Alte Haut sieht auch ohne Tattoos scheiße aus ! fröhlich
G**gle ist erst 12 und weiß schon mehr als du!

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Chiefinspektor ist offline Chiefinspektor · 76 Posts seit 22.07.2010
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Neuer Beitrag 26.02.2011 12:57
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Nichtwissen schützt vor Strafe bzw. zumindest vor den Rechtsfolgen nicht.
Wenn Dein zukünftiger Käufer den Mangel herausfindet, mußt Du den Kauf den auch rückabwickeln oder im Preis nachlassen. Wer also komplett ahnungslos ist und bleibt, hat dann auch Pech gehabt...

Bei einer Betrugsanzeige könnte man ggfs. rausfinden, ob eine Carfax Anfrage durch Dich stattgefunden hat, oder nicht. Nicht über Carfax in den USA, aber über die eigenen deutschen Kontodaten, da eine Vorkasse Zahlung geleistet wird.

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Grocho ist offline Grocho · 3437 Posts seit 14.12.2008
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Neuer Beitrag 26.02.2011 13:25
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Dafür kannst Du den Verkäufer verklagen wenn er Dir das Ding unfallfrei verkauft hat!
Aber wer will so ein Hin- und Her???

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an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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Neuer Beitrag 26.02.2011 13:34
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Zitat von Chiefinspektor
Nichtwissen schützt vor Strafe bzw. zumindest vor den Rechtsfolgen nicht.

Nichtwissen schließt Vorsatz aus. Augenzwinkern
Nichtwissen schützt somit vor Strafe nur dann nicht, wenn der Straftatbestand überhaupt fahrlässig zu erfüllen ist und hierbei zudem die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Einen Betrug (§ 263 StGB) kann man definitiv nur vorsätzlich begehen. Und nur dann ist er strafbar Augenzwinkern

Bleiben also nur zivilrechtliche Rechtsfolgen. Aber auch die Arglistige Täuschung nach § 123 BGB setzt Vorsatz voraus. Scheidet also ebenfalls bei Nichtwissen (wie auch die Rechtsfolge nach § 142 BGB) aus.

Zwar greift die Schadenersatzpflicht im Schuldrecht (§ 437, 3 BGB) auch bei fahrlässigem Handeln. Nur dies zu beweisen, dürfte in der Praxis recht schwierig sein. Wenn der Verkäufer vor Verkauf der Sache im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr sorgfältig geprüft und die Sache dann in gutem Glauben über die Mangelfreiheit verkauft hat, ist auch die Fahrlässigkeit grundsätzlich auszuschließen, zumindest aber mal schwierig zu beweisen.

Man wird also nur über die Wandelung bzw. Rücktritt (§§ 440, 323, 346 BGB) gehen können, da die Sache nicht den zugesicherten Eigenschaften (hier Unfallfreiheit) entspricht. Der Verkäufer wiederum könnte dann allerdings Schadenersatz bei dem Vorbesitzer geltend machen, der den Unfallschaden arglistig verschwiegen hat.

Damit wird der Verkäufer allerding im rechtlichen Sinne noch lange nicht bestraft Augenzwinkern

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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~

Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 26.02.2011 21:27.

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Bobber-Knight ist offline Bobber-Knight · 1928 Posts seit 20.09.2007
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Neuer Beitrag 26.02.2011 14:37
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Der Verkäufer will den Bock doch zurück nehmen. Somit: Problem erkannt und gelöst. Fertig. cool

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SiNaC ist offline SiNaC · 286 Posts seit 26.04.2009
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aus Berlin, wa!?

fährt: xl1200n
Neuer Beitrag 26.02.2011 16:45
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Zitat von Adi66
Zitat von Chiefinspektor
Nichtwissen schützt vor Strafe bzw. zumindest vor den Rechtsfolgen nicht.

Nichtwissen schließt Vorsatz aus. Augenzwinkern
Nichtwissen schützt somit vor Strafe nur dann nicht, wenn der Straftatbestand überhaupt fahrlässig zu erfüllen ist und hierbei zudem die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Einen Betrug (§ 263 StGB) kann man definitiv nur vorsätzlich begehen. Und nur dann ist er strafbar Augenzwinkern

Bleiben also nur zivilrechtliche Rechtsfolgen. Aber auch die Arglistige Täuschung nach § 123 BGB setzt Vorsatz voraus. Scheidet also ebenfalls bei Nichtwissen (wie auch die Rechtsfolge nach § 142 BGB) aus.

Zwar greift die Schadenersatzpflicht im Schuldrecht (§ 280 BGB) auch bei fahrlässigem Handeln. Nur dies zu beweisen, dürfte in der Praxis recht schwierig sein. Wenn der Verkäufer vor Verkauf der Sache im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr sorgfältig geprüft und die Sache dann in gutem Glauben über die Mangelfreiheit verkauft hat, ist auch die Fahrlässigkeit grundsätzlich auszuschließen, zumindest aber mal schwierig zu beweisen.

Man wird also nur über die Wandlung bzw. Rücktritt (§§ 323, 346 BGB) gehen können, da die Sache nicht den zugesicherten Eigenschaften (hier Unfallfreiheit) entspricht. Der Verkäufer wiederum könnte dann allerdings Schadenersatz bei dem Vorbesitzer geltend machen, der den Unfallschaden arglistig verschwiegen hat.

Damit wird der Verkäufer allerding im rechtlichen Sinne noch lange nicht bestraft Augenzwinkern

ich finde deine fundierten rechtlichen aussagen stets erhellend, aber *klugscheissmodusan* seit der schuldrechtsreform wird von nacherfuellung statt wandelung gesprochen *klugscheissmodusaus* cool fröhlich

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Neuer Beitrag 26.02.2011 17:20
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hier mal so eine Auktion, und ich finde wenn man die Kiste gesehen hat, und man es gewußt hat; da? es ein Versicherungsbike ist dann kann man es auch kaufen wenn der Preis o.k ist.

http://cgi.ebay.com/ebaymotors/2003-FLHR...=item25618bc2f3

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Neuer Beitrag 26.02.2011 21:12
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Zitat von SiNaC
seit der schuldrechtsreform wird von nacherfuellung statt wandelung gesprochen cool fröhlich

Knapp daneben, was die Nacherfüllung angeht Augenzwinkern

Nacherfüllung ist die Beseitigung des Mangels (durch Nachlieferung oder Nachbesserung) Augenzwinkern

Aber Du hast natürlich vollkommen Recht; seit der Schuldrechtsreform 2002 spricht man von Rücktritt und nicht mehr von Wandelung Freude

Gewisse, über Jahre verwendete Begriffe bekommt man eben einfach nicht mehr aus dem Kopf Baby Augenzwinkern

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flame tamer · seit
flame tamer
Gast


Neuer Beitrag 10.03.2011 15:12
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So liebe Kollegen, nun mal ein Update der ganzen Sache.

Wrackbike hat einer Wandlung zugestimmt, hat auch die Rückabwicklung unterschrieben und das Moped geholt. Anzahlung wurde zurückgegeben. Soweit so gut.

Den Brief bei der Bank hat er bis heute nicht abgelöst, somit stehe ich dort noch immer in der Pflicht und werde die nächste Rate zahlen müssen. Folglich ist das Moped auch nicht abgemeldet worden. Versicherung und Steuer laufen weiter. Nun habe ich beim Zulassungsamt eine Zwangsentstempelung beantragt.

Das Moped wurde im Netz wieder angeboten, als 1. Hand, obwohl ich ja schon als 2. Besitzer eingetragen war. Mir tut der Käufer leid, denn der weiss sicher nichts vom Unfall.

Der Händler hat die 3 Wochen ztwischen Abholung und Wiederverkauf den Brief schön auf meine Kosten bei der Bank liegen lassen.

Tja, nun werden wir dies doch über einen Rechtsanwalt abwickeln.

Ich stelle mal ein Bild des Mopeds ein, vielleicht hilft dies den neuen Käufer zu informieren.

Aus der Traum mit der schönen Harley.

Danke an Euch alle für die Hilfe.

P. S. nun wird es eine deutsche Road King aus der Konkursmasse des Karlsruher HD Händlers.
pdf-Dateianhang
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screwlord ist offline screwlord · 3001 Posts seit 29.04.2009
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Neuer Beitrag 10.03.2011 16:29
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chiefinspektor
Es gibt hier im Hamburger Umland ein paar"Experten", die semi-professionell aufbereitete Unfall-bikes aus den USA über einen Zwischenhändler kaufen, hier ordnungsgem. anmelden und dann privat - unfallfrei - verkaufen. Hatte letztes Jahr so einen Fall mit einer 2006er RKC. Schönes Bike, der Preis war mit ca. 13k recht fair. Hatte schon den Vertrag gemacht und angezahlt, vor Abholung dann aber doch noch den Carfax Check gemacht. Und bin aus den Latschen gekippt. Hab die Anzahlung rückabgewickelt ohne Probleme.
Mal abgesehen, dass man nicht weiß was mit dem Rahmen tatsächlich passiert ist: das Bike ist ein Unfallfahrzeug und somit den normalen Preis nicht wert. Massiver Wertverlust bei Wiederverkauf. Oder Du machst Dich strafbar, wenn Du es dann selbst als unfallfrei angibst.
Macht alles keinen Sinn....

die händler würden mich mal interessieren.....evtl per pn?

grüße

__________________
Patrolcustoms

flame tamer · seit
flame tamer
Gast


Neuer Beitrag 10.03.2011 16:44
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es gibt auch noch eine andere Variante.
die bikes werden als Unfall deklariert, der Zol und die anderen Kosten sind dem darausfolgenden niedrigerem Wert angepasst , hier werden sie dann als unfallfrei auch verkauft und wer inUSA nachfragt hat dann ein Unfallbike, zumindest auf dem Papier und muß und wird dies beim Verkauf angeben.
Den Profit haben die Händler, den Ärger die Kunden.

Meine Erfrahrung, weg von den US Händlern, das hat mich nur Geld und extrem viel Zeit und NErven gekostet.

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aus Zweiflingen

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Neuer Beitrag 11.03.2011 14:21
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Hallo flame tamer,

na da hast Du ja voll in den Eimer gegriffen mit dem Händler. Kann dir nur den Tip geben dies recht zügig mit deinem Anwalt zu erledigen bevor hier noch weitere Dinge passieren. Diesen Händlern ist alles zuzutrauen. Wünsch dir baldigen Resterfolg. cool

__________________
Mit vereinten Bikergruß
Stefan
- Jage nicht was Du nicht töten kannst - cool

harleydavidsonconzept@googlemail.com / www.harley-davidson-conzept.com
corvetteconzept@googlemail.com / www.corvetteconzept.com

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