@Kick_Stop
das mit legalen oder illegalen Brülltüten hatten wir hier schon in unseren einschlägigen Auspuffthreads
Aber hier noch mals zum Verständnis:
Zitat:
Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis eines Motorrades mit manipulierten Schalldämpfern also nach wie vor. Das kostet nach wie vor mindestens 50 EUR und drei Punkte. Und nach wie vor ist die Polizei berechtigt, einen manipulierten Schalldämpfer zur Beweissicherung einzuziehen, ihn also sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Auf einen altertümlichen Mängelbescheid mit der Auflage, das ordnungsgemäße Motorrad in den nächsten zwei Wochen bei einer Prüfstelle vorzuführen, lässt sie sich schon lange nicht mehr ein. Sie kennt die Tricks der Biker, die ihre db-Killer für diesen einen Tag bei der Prüfstelle einschrauben und danach sowieso gleich wieder rauswerfen.
Zitat Ende.
Und irgendwo hatte ich auch einmal gelesen, dass das fahren mit einer nicht EG konformen anlage zwar auch bestraft wird weil halt eben ohne eg abe, aber hier scheint nicht die kompl. Betriebserlaubnis zu erlöschen.
Aber letztendlich liegt das wie immer im Ermessensbereich der Rennleitung.