[quote]
Zitat von Starbuck
@Kick_Stop
das mit legalen oder illegalen Brülltüten hatten wir hier schon in unseren einschlägigen Auspuffthreads
Aber hier noch mals zum Verständnis:
Zitat:
Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis eines Motorrades mit manipulierten Schalldämpfern also nach wie vor. Das kostet nach wie vor mindestens 50 EUR und drei Punkte. Und nach wie vor ist die Polizei berechtigt, einen manipulierten Schalldämpfer zur Beweissicherung einzuziehen, ihn also sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Auf einen altertümlichen Mängelbescheid mit der Auflage, das ordnungsgemäße Motorrad in den nächsten zwei Wochen bei einer Prüfstelle vorzuführen, lässt sie sich schon lange nicht mehr ein.
In Teilen richtig und trotzdem falsch. Ich muß dir ja im Prinzip nen Mängelbericht ausstellen, damit du den Mangel (egal was) beheben wirst (unabhängig von einer Anzeige/Sicherstellung, blabla).
Und JA: es liegt tatsächlich in unserem "Ermessen" (theoretisch) ob ich das mit einem Mängelbericht erledige oder nicht. Rein rechtlich MUSS der Rennleiter sogar eine Anzeige erstatten, da es sich um eine bedeutende Owi handelt (Ermessensspielraum in dem Fall gleich null). die Frage ist, ob der die "Manipulation", bzw. den Verstoß (Erlöschen BE) erkennen kann (will
).
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Ponyhof war gestern