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Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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Döppi ist offline Döppi · 21687 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 12.06.2012 01:54
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Ich wurde auch gefragt ob ich ein neues oder altes Kennzeichen will. Augenzwinkern

Sehe aber mittlerweile immer mehr Bikes , mit Kennzeichen rumfahren , die Quadratisch klein sind und nicht das Hochformat haben . Nützt Vitamin B halt doch immer noch was .

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Defcon ist offline Defcon · 18038 Posts seit 21.08.2009
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Neuer Beitrag 12.06.2012 08:22
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Hatte mir heute eine Kurzzulassung geholt damit ich mein Bike abholen kann , natürlich gefragt wie es aussieht dem dem Kennzeichengewirr . Bei uns gibts nur noch die hässlichen kleinschrift
Schilder , hätte gern mein altes behalten geht aber nur wenn ich mein eigenes Moped wieder zulassen würde , anderes Bike anderes Schild . Bei Mopeds isses so ..
Alles Umständlich , Ende der Woche werfe ich dann die Kurzzulassung auf den Müll ( 15 € )

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MrPing ist offline MrPing · 462 Posts seit 25.04.2011
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fährt: Harley-Davidson Nightster ,,Edition 2012 - >> Ducati Monster 1100evo in rosso (102PS,105Nm&188kg) ,,ohne Rost
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fährt: Harley-Davidson Nightster ,,Edition 2012 - >> Ducati Monster 1100evo in rosso (102PS,105Nm&188kg) ,,ohne Rost
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Neuer Beitrag 12.06.2012 08:54
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Also ich habe mein altes Kennzeichen behalten dürfen,habe mein altes Bike abgemeldet und gleichzeitig im Anschluss mein Neues Angemeldet.Nur falls ich das Neue Schild mit den kleinen Buchstaben haben wollte,bräuchte ich eine andere Nummer,weil ich nur 3 Ziffern habe und das Neue bräuchte 4.Also Alte Kennzeichnen mit 20er Schild (Neue sind 18er) - Warum ?? - und bei Saisonkennzeichen würde auch das Neue kleinere nur mit 4 Ziffern gehen und das Alte wäre dann aber größer wie ein 20er,als 24.Das verstehe wer will.Mein Wunsch war das Neue 18er als Saisonkennzeichen,damit es in der Mitte nicht so leer ist und das von 1-11,weil Weihnachten fahre ich nicht und die vielen 1ser würden mir gefallen,da haben die nur den Kopf geschüttelt - Baby verwirrt großes Grinsen und haben es nicht gemacht,auch der Zulassungsstellenleiter nicht - also habe ich halt das Alte 20er genommen mit meiner Alten Nr.und ohne Saison - das war am 6.6.12 - Gruß MrPing (Hans) ps.der Beitag hier steht auf Seite 111
Attachment 108734
Attachment 108735
Attachment 108736
Attachment 108737

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von MrPing am 12.06.2012 09:04.

Defcon ist offline Defcon · 18038 Posts seit 21.08.2009
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Neuer Beitrag 14.06.2012 12:34
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War eben auf der Zulassungsstelle Moped anmelden ,,,, also es gibt 3 Grössen von Schilder die du dir ohne wenn und aber , aussuchen darfst mit dieser neuen Schrift ,,,das wars

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Trust The Universe

Tolot · seit
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Neuer Beitrag 13.07.2012 14:47
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Zitat von bestes-ht
Schau mal hier in dem thread und achte auf den User Tolot, der hat da mal einen Prozess geführt und auch gewonnen....
Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread
Gruss

In der ersten Instanz vor dem VG. Die Behörde hat auf Weisung des Verkehrsministeriums und des RP die Zulassung der Berufung beantragt und in diesem Zulassungsverfahren hängen wir seitdem.

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MrPing ist offline MrPing · 462 Posts seit 25.04.2011
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Neuer Beitrag 13.07.2012 15:23
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Zitat von Tolot
Zitat von bestes-ht
Schau mal hier in dem thread und achte auf den User Tolot, der hat da mal einen Prozess geführt und auch gewonnen....
Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread
Gruss

In der ersten Instanz vor dem VG. Die Behörde hat auf Weisung des Verkehrsministeriums und des RP die Zulassung der Berufung beantragt und in diesem Zulassungsverfahren hängen wir seitdem.

Hallo Chrissi
Musst halt Umziehen nach Bad-Homburg,wir haben im neuen Gesetzbuch nachgelesen,die Zulassungsstellvertreterin und der vom Schalter und ich und dann habe ich das Schild wie auf dem Foto (Altes 20er) erhalten.

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blauauge ist offline blauauge · 904 Posts seit 18.10.2011
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fährt: 2010er Heritage "deluxe"
Neuer Beitrag 16.07.2012 13:57
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Hab` kürzlich nach der Montage eines neuen Kennzeichenhalters auch ohne jegliche Diskussion (oder Gesetzbuch) ein "altes" 20er Kennzeichen bekommen im Tausch gegen mein bisheriges in derselben Größe (Saison, 2 x 2 Buchstaben +1 Ziffer) - die kleinen Buchstaben der neuen Schilder gefallen mir einfach nicht! Landkreis Unterallgäu.

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hoka ist offline hoka · 339 Posts seit 23.01.2009
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hoka ist offline hoka
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fährt: 2021 Street Glide CVO
Neuer Beitrag 16.07.2012 14:58
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Hmm...ich habe immer noch mein Schild 195x120 mm in Arbeit...vieleicht wird es dieses Jahr noch was.... cool

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Hubi ist offline Hubi · 955 Posts seit 12.11.2010
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Avatar (Profilbild) von Hubi
aus Schalke

fährt: 883 Iron Black Denim
Neuer Beitrag 16.07.2012 23:07
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Habe auch das "Alte" Kennzeichen genommen (20x20) sieht besser aus.
Ist nicht soviel weisse Fläche. (2 x 2 Buchstaben 1 x Zahl)

__________________
GLÜCK AUF
Mit Schalker Grüßen

cool Nehmt die Menschen wie sie sind,
andere gibt's nicht. cool

Defcon ist offline Defcon · 18038 Posts seit 21.08.2009
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Defcon ist offline Defcon
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Neuer Beitrag 17.07.2012 08:17
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Jetzt im nachhinein bin ich Glücklich mit dem neuen kleinen Nummernschild
Natürlich mit Wunschnummer großes Grinsen

__________________
Trust The Universe

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 22.08.2012 13:34
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Zum 1.7.2012 wurde die FZV wieder mal geändert. Wesentliche für uns wichtige Änderung: In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr.4 S.7 zu § 10 FZV wurde die bislang nur für zweispurige Fahrzeuge geltende Regelung, daß bei (gutachterlichem Nachweis) der Nichtanbringbarkeit eines "regulären" Kennzeichens ohne zumutbare Änderungen ein verkleinertes Kennzeichen ("80er"-Kennzeichen) zugewiesen werden kann, auch auf Moppeds erweitert (hier die BR-Begründung
http://www.bundesrat.de/cln_092/SharedDo...f/709-11-11.pdf).
In "offensichtichen" Fällen und natürlich gutem Willen der Behörde sollte das eigentlich auch ohne Gutachten gehen ...

Mertes ist offline Mertes · seit
Mertes ist offline Mertes
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 23.08.2012 11:37
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Also, ich hätte schon gerne ein 80er Kennzeichen unterm Topcase. Der Umbau wäre ja nicht alzugroß.

Versteh ich das richtig, das ich dazu erst zum Tüv muss, dann zur Zulassungsstelle ?

Oder braucht man "Beziehungen" ?

Gruß,
Mertes

Avatar (Profilbild) von ronny999
ronny999 ist offline ronny999 · 56 Posts seit 24.09.2011
fährt: Sportster 883
ronny999 ist offline ronny999
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56 Posts seit 24.09.2011
Avatar (Profilbild) von ronny999

fährt: Sportster 883
Homepage von ronny999
Neuer Beitrag 23.08.2012 11:58
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Zitat von LETTI
Ich warte noch auf den Tag, wo es für uns Mopedfahrern zur Pflicht wird, vorne ein Schild zu montieren. Dann braucht man bei den deutschen Tafelgrößen wenigstens kein Windshield mehr - oder wir müssen es alle vorne auf den Helm kleben...

Mal ganz blauäugig gefragt:
Gibts für einen Deutschen vielleicht die Möglichkeit, sein Moped z.B. in einem anderen (EU-)Land anzumelden?

Gruss
Letti

Hi Letti,
probier mal Irland: keine Vorschrift fuer Groesse und KEIN TUEV. Brauchst aber Wohnadresse und so.

Gruss

Ronny

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Heaven won't take me and hell's afraid I'll take over.............

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 23.08.2012 12:39
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Zitat von Mertes
Versteh ich das richtig, das ich dazu erst zum Tüv muss, dann zur Zulassungsstelle ?
Oder braucht man "Beziehungen" ?

Beziehungen wären am besten. Wirklich.
Die FZV ist hinreichend unklar. Nämlich zu der Frage, ob es immer eines Gutachtens brauchte für ein kleines Kennzeichen.
Maßgeblich ist diese Anlage 4 1.Abschnitt Nr.4 S.6 und 7. Lies sie mal durch.
Bis 1.7.2012 galt S.7 nur für zweispurige Fahrzeuge. Und S.7 bestimmte: Ein verkleinertes Kennzeichen gab es nur für mehrspurige Fahrzeuge mit Gutachten.
Aber was galt für Moppeds, die ja auch von S.6 erfaßt waren?
S.6 sagt(e) für sich nichts zu verkleinerten Kennzeichen. Sollte diese Regeln irgendeinen Sinn haben, dann konnte man nur daraus folgern: Konnte "zweifelfrei" kein reguläres Schild angebracht werden, im Zweifel aufgrund Gutachten (unklar, ob sich der "Zweifel" auch auf die zumutbaren Umbaumaßnahmen erstreckten), dann mußte die Behörde "irgendein" anderes Schild zuweisen (zwar nicht unmittelbar aus Anlage 4, denn S.6 sagt ja nichts zu dem zuzuweisenden Schild), aber da in diesem Fall keine Umbaupflicht besteht und irgendein Kennzeichen nun mal zugewiesen werden muß, muß eben eine Ausnahmevorschrift aus der FZV, vermutlich § 47, herhalten) - aber NICHT ein verkleinertes Schild: Umkehrschluß aus S.7, denn danach war es ja nur mit Gutachten bei mehrspurigen Fahrzeugen zulässig.
Aus S.7 folgte daher ebenfalls: Verkleinerte Kennzeichen gab es nie und niemals für Moppeds - die gegenteilige Praxis vieler Zulassungsbehörden war offensichtlich rechtswidrig.
Ergebnis: Irgendein Schild (nur eben kein verkleinertes) war bei Mopped bei "Eindeutigkeit" auch ohne Gutachten möglich.
Das ist mein Verständnis. Man kann das auch anders sehen und behaupten, daß S.6 und S.7 überhaupt nicht so in Verbindung standen, d.h. S.6 nur allgemein sagt, ob man das reguläre Schild hinnehmen muß oder irgendein anderes passendes Schild, egal welches, fordern kann. Und S.7 würde eine Spezialvorschrift für mehrspurige Fahrzeuge darstellen und zusätzlich für diese die Anforderung des Gutachtens stellen. D.h. bei "Zweifelsfreiheit" nach S.6 konnten Moppeds auch ein verkleinertes Kennzeichen erlangen, bei zweispurigen Fahrzeugen genügte "Zweifelsfreiheit" aber nicht, es mußte ein Gutachten her.
Aber wie man es auch dreht: So richtig einleuchtend und schlüssig sind die beiden Regelungen nicht gewesen, die Zulassungsbehörden natürlich überfordert (da sitzen ja keine Juristen) und erhellende Urteile dazu gibt es nicht.
Durch die nunmehr erfolgte Änderung wird zumindest klar, wie nach Meinung des Gesetzgebers (sofern er überhaupt ein Verständnis hatte) S.6 und S.7 zu verstehen war: Daß verkleinerte Kennzeichen nicht für Moppeds vergeben werden durften. Das ergibt sich eindeutig aus der BR-Begründung zu dieser Änderung, daß S.7 nunmehr auch für einspurige Fahrzeuge gilt.

Daraus folgt aber leider auch, daß es verkleinerte Kennzeichen nicht schon gibt, wenn S.6 einschlägig ist ("Zweifelsfreiheit") sondern nur wenn dies auch ein Gutachten belegt. Wobei man natürlich beanstanden muß, daß die "Verhältnismäßigkeit" des Aufwands keine technische Frage sondern ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Beispiel Sportster mit serienmäßig flacher Badlander-Sitzbank und relativ hoch angebrachtem Kennzeichen: Das ragt fast 10cm über die Sitzbank hinaus, ist daher ein unzulässiges, gefährliches, überstehendes Teil (§ 30c StVZO). Was kostet der Umbau, um das Kennzeichen tieferzulegen? Tausend, Zweitausend (denn direkt unter dem Rücklicht geht nicht, weil dann zu tief über dem Boden endend, also müßte Rücklicht verlegt, das heißt aufwendige Karosseriarbeiten, Umbauten des Fenders, Lackieren ...)? Ist das unverhältnismäßig bei einem Neufahrzeug, bei einem Gebrauchtfahrzeug? Selbst tausend Euro bei einer gebrauchten Sportster für 5.000 erscheinen mir unverhältnismäßig, erst recht wenn man bedenkt, daß dadurch die Optik verändert wird (Beeinträchtigung des Eigentums, Art.12 GG).
In dem Beispiel wird man ein Statement des TÜV, daß das normale Kennzeichen zu hoch und technisch keine andere Anbringung möglich ist, sicher erhalten - es sei denn, der Tüv verweist auf einen seitlichen Kennzeichenhalter, aber nicht jeder will so etwas haben). Aber die Frage der Verhältnismäßigkeit ....
Bei Deinem Tourer: Anscheinend paßt ja ein großes Kennzeichen unter das Topcase. Ob es Dir gefällt oder nicht ist egal: Es paßt. Also wirst Du kein Gutachten erhalten.

Fazit: Besser mit Beziehungen zur Behörde, auch wenn es etwas (Bakschisch) kosten würde. Auf jeden Fall, und das ist das wichtige, DARF die Behörde nunmehr verkleinerte Kennzeichen zuweisen, was bisher eben ohne wenn und aber unbedingt rechtswidrig war. Es fällt also dem kundigen Kontrolleur nicht als "bedenklich" auf.

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Rolly58 ist offline Rolly58 · 8 Posts seit 19.09.2012
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aus Würselen

fährt: Road King Classic
Neuer Beitrag 29.01.2013 23:22
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Hallo zusammen,

werde bald meine neue Road King Classic mit Sissybar und Gepäckträger zulassen.
Ich habe eine reservierte Nummer 2Buchstaben 1 Zahl.

Die Zulassungstelle lies mich auf Anfrage wissen, das es keine einzeiligen Nummernschilder 40X11cm seit 2011 mehr zuläßt. Ich könnte nur 18X20cm bekommen.

Meine Frage an Alle: Wer hat ähnliche Probleme und welche Lösung gibt es?

Nach Anlage 4 gibt es doch Grundsätzlich einzeilige Kennzeichen für alle Fahrzeuge
Oder andere gefragt, wo steht, das einzeilige Kennzeichen ausschließlich für PKW vorgeschrieben sind

Oder wo steht das Zweiräder nur noch ausschließlich mit 18 X 20 cm zugelassen werden.

Es heißt doch nur, wenn zweizeilig, dann Zweirad 280 oder neu 18-.22 X 20mm Höhe

Warum tut sich eine Zulassungsstelle so schwer ein einzeiliges Kennzeichen für ein Zweirad zuzulassen. Meine Grösse wäre 400X110 und passt unter den Gepäckträger

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Rolly58 am 29.01.2013 23:29.

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