Hi,
das ist so eine Sache mit der Garantie.
Es gibt keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantie. Es gibt nur eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung.
Das ist ein kleiner, aber feiner Unteschied.
Garantien, egal wie lange, sind freiwillige Leistungen der Hersteller oder Verkäufer. Und die machen auch die Bedingungen im Kleingedruckten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, hat eine Dauer von 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei gebrauchten Dingen. Zu dieser Gewährleistung ist der Händler verpflichtet.
Jetzt kommt aber das grosse Aber.
Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab die schon zum Zeitpunkt des Kaufes da waren. Wird ein Mangel festgestellt kann man vom Händler verlangen das er den Mangel repariert oder nachbessert.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, der Mangel sei erst später aufgetreten muss er das in den ersten 6 Monaten beweisen. Ist meistens schwierig bis unmöglich.
Jetzt aber das ganz grosse ABER.
Ab dem siebenten Monat nach dem Kauf kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Käufer beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Kann der Käufer das nicht, kann er nur auf Kulanz hoffen.
Also kurz zusammengefasst, ein Garantiegesetz gibt es nicht. Garantieversprechen sind freiwillige Leistungen zu den Bedingungen des Garantiegebers. Und die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung greift nur in den ersten sechs Monaten ziemlich zuverlässig, danach braucht man sehr gute Argumente und/oder grosse Hände um den Händler bei den Eiern zu packen.
gruss roobo