Wenn sich der Bestandschutz auf die "geschlossene" Form des Klappenauspuffs beschränkt, dann darf jeder seine Tüten behalten. Die Funktionen der Klappe müssen aber unbrauchbar gemacht werden, mgl. Weise mit Verlust der Zulassung bei Beibelassung der Schalter. Somit ist dem Besitzer kein finanzieller Schaden entstanden, und nur eine illegale Funktion verboten worden. Wo liegt also das Problem, klar 2000.- Okken für ne geschlossene Auspuffanlage, das schmerzt, interessiert den Staat aber nicht.
Was manch einer auch vergisst, der Verkehrslärm ist leider oft zwingend, da LKWs die Händler beliefern, Blaulicht seinen Sinn hat und Pendler arbeiten müssen. Motorradfahren ist zu 90% Hobby, also wird der Lärm auch bewusst produziert und somit auch am leichtesten zu bekämpfen. Wenn auch nur wenige das bewusst produzieren , nutzt der Staat/EU das um alle zu strafen. Ist doch bei allem so, gebt einen Grund zur Reglementierung und sie werden ihn nutzen ! Setzt den Lärm z.B. nur mal gleich mit Messer tragen oder Hunderasse, wie schnell hat sich da gesetzlich was geändert und nicht mal für den Hund hatte man Bestandschutz. Und unter dem Lärm leiden weitaus mehr Mitmenschen.
Fahrt offen wie ihr wollt , aber weint nicht wenn es bald verboten ist.
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"Es gibt nichts Cooleres , als sich selbst cool zu nennen" Bart Simpson