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Alle FXD: Problem bei Typenbezeichnung im Fahrzeugschein/Brief

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Alle FXD: Problem bei Typenbezeichnung im Fahrzeugschein/Brief

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Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD · 14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD
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14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Neuer Beitrag 11.01.2021 17:14
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Mahlzeit ,

ich hab mir vorkurzen eine Harley erworben und nun Festgestellt das anscheinend ein Fehler in den Papieren aufgetretten ist.
Es sind dort unterschiedliche Typenbezeichnungen eingetragen und meines erachtens nach auch falsche schlüsselnr.

Im ersten Fahrzeugbrief steht einer ander Bezeichnug als im zweiten Brief diese wurde in die aktuellen Papiere übernommen.

Die VIN ist bei allen gleich somit ist schon mal sicher das die Unterlagen alle zusammen gehören.

Ich hab die VIN online prüfen lassen und eigenhändig entschlüsselt sodas ich weis das es anhand der VIN eine

HARLEY-DAVIDSON Modell: FXD 1450CC Bj.: 2000

jetzt ist aber in den Aktullen papieren die Modelbezeichnung FXSTDI eingetragen das wäre ja eine Harley-Davidson FXSTDI Softail Deuce
auch über die HSN / TSN wird es so angegben.


Wie kann sowas passieren ?

Und das bringt mich direkt zu der nächsten frage stimmen die Werte im Fahrzeugbrief überhaupt vorallem die eingetragenen Standdb und Fahrdb
ich finde diesbezüglich keine vergleichswert für die FXD Dyna.


Bilder sind eingefügt damit man erkennt was ich meine.
Attachment 355469
Attachment 355470
Attachment 355471
Attachment 355472
Attachment 355473

DéDé ist offline DéDé · 4919 Posts seit 17.04.2008
aus Nordbadisches Tiefland
fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
DéDé ist offline DéDé
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fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
Neuer Beitrag 11.01.2021 17:27
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Ist eine FXD, wo erworben, und ist der Weg zum Verkäufer nachvollziehbar? Osteuropa Import? Die nichtstimmige EZ deutet auf einen Import hin, ab 2007 bist du eigentlich in der Euro 3 Norm mit Abgas  und Geräusch, deine Maschine ist aber Euro 2 Standard

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

Der_Joker ist offline Der_Joker · 599 Posts seit 08.12.2018
aus der Südpfalz
fährt: Super Glide & NSU Bobber
Der_Joker ist offline Der_Joker
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599 Posts seit 08.12.2018 aus der Südpfalz

fährt: Super Glide & NSU Bobber
Neuer Beitrag 11.01.2021 17:34
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Stelle mal ein Bild von dem Bike ein

__________________
Hier geht´s zu meinem Alteisen

Sam V ist offline Sam V · 1660 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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1660 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 11.01.2021 17:48
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Also zuerst deine drängenste Frage: Standgeräusch und Fahrgeräusch entsprechen der Eintragung bei meiner FXDWG von 2000, also 91 und 79.

Die Erstzulassung (B) ist wohl nicht erst 2008 erfolgt?
Der Typ (D.2) sollte wohl eigentlich FD1 sein.
Die Version (D.3) sollte dann FXD sein.
Die Leistung (P.2) 50/5500
Die Höchstgeschwindigkeit (T) 170

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD · 14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD
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14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Neuer Beitrag 11.01.2021 17:57
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also das Moped wurde aus den USA Importiert und 2008 erstmals in Deutschland zugelassen deshalb erstzulassung 2008.

Der Weg des Motorrads ist nachvollziehbar da alle Briefe vorhanden sind und auch TüV-Berichte seit der Zulassung in Deutschland. Sie hat hier 4 Besitzer.

In allen Tüv berichten sind auch die HSN / TSN nummer 1008 / 199 eingetragen und auch die passende VIN somit sind die berichte auch zugehörig zur Maschine und sie sind von Unterschiedlichen Prüfstellen und Prüfern also alle i.O

entweder juckt das einfach keinen oder es hat bis dato keiner bemerkt.

Dem Vorbesitzer ist das garnicht aufgefallen.

okay das mit den eingetragnen Db gefällt mir nicht habe gehofft es kommen ander Werte hervor traurig

Die Abgasanlage ist Offiziel eingtragen und auch mit E-Nr versehen und sie ist damit auch schon 2 mal in folge über den Tüv gekommen wobei ich 91Db standgeräusch echt mager finde hab mal mit dem Handy nachgemessen und da kommt man auf 100db wobei ich nicht isoliert mit dem Moped stand.
Attachment 355474
Attachment 355475

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Chris_HD_Dyna_FXD am 11.01.2021 18:13.

DéDé ist offline DéDé · 4919 Posts seit 17.04.2008
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fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
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fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
Neuer Beitrag 11.01.2021 18:11
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Die Geräuschwerte entsprechen exakt  FXD ab 2007, Euro 3, HDI,  glaube das Standgeräusch müsste höher sein, das Fahrgeräusch nicht.
Und nach meiner bescheidenen Erkenntnis wir das Zulassungsjahr aus dem amerikanischen Brief übernommen, allerdings immer zum 01.07., oder 01.06. des jeweiligen Jahres, Ausnahme, es war tatsächlich in den USA noch nie zugelassen.

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

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Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD · 14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD
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14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Neuer Beitrag 11.01.2021 18:20
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Okay bzgl der Zulassung bei Import hab ich keine Ahnung ich erkläre mir das nur so das die hier ne Komplett neue Zulassung bekommen hat mit einzelabnahme , da evtl keine papiere mehr da waren.

Vin im Brief stimmen auch mit der am rahmen angebrachten Nr sowie Motornr. überein. also ist da auch nix komisch.

mach mir bzgl zulassung auch keine sorgen da das Fahrzeug ja schon wiederholt zugelassen wurde.

und von mir aus kann es auch so stehen bleiben hab nur gehofft das mal evtl bei den geräuschwerten was rausholen kann.

DéDé ist offline DéDé · 4919 Posts seit 17.04.2008
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fährt: 2010er FXDF, 13er Iron, 04er Vergaser Sportster
Neuer Beitrag 11.01.2021 18:24
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deine Zulassungsstelle kann dir sagen, ob da ein amerikanischer Title vorhanden war. Nur so bekommst Du deine eigentliche EZ zurück, außer es war ein Neuaufbau etc.....


Beim ersten sachkundigen Polizisten stehst Du, oder darfst vielleicht gerade noch nach Hause fahren - unklare Zulassung

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD · 14 Posts seit 11.01.2021
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14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Neuer Beitrag 11.01.2021 18:48
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also hab mir den Bericht über die Vin nochmal angesehen und es scheint mir das es sich um ein Neuaufbau handelt da es ein eintrag gibt der genau der erstzulassung entspricht. Das Moped wurde dann erstmals am 14.08.2009 in deutschland zugelassen zumindest ist das das Datum auf dem Brief.
und was die Polzei angeht mach ich mir keine Sorgen, da laut Vorbesitzer nie was war.
Siehe Foto
Attachment 355477

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Matze61 ist offline Matze61 · 536 Posts seit 23.09.2013
fährt: Roadking Classic FLHRC
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fährt: Roadking Classic FLHRC
Neuer Beitrag 11.01.2021 19:44
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Irgendwie widersprichst Du Dir aber.

"also das Moped wurde aus den USA Importiert und 2008 erstmals in Deutschland zugelassen deshalb erstzulassung 2008."

"Das Moped wurde dann erstmals am 14.08.2009 in deutschland zugelassen zumindest ist das das Datum auf dem Brief."

Und Aussagen des Vorbesitzers - naja. "Da war nie was." Sowas kannst Du in die Tonne legen.

Und wie @DéDé schon schrieb: der erste sachkundige Polizist legt Dir das Bike still, wenn die Papiere nicht stimmen.

__________________
Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.

Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD · 14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Chris_HD_Dyna_FXD ist offline Chris_HD_Dyna_FXD
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14 Posts seit 11.01.2021
fährt: Dyna Super Glide (FXD)
Neuer Beitrag 11.01.2021 20:24
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du hast recht ich hab mir wiedersprochen.

ich hab nicht auf das Ausstellungsdatum auf dem Brief geachtet sondern bin von dem Datum der Erstzulassung ausgegangen.Fakt ist erstzulassung laut papieren ist der 21.07.2008 keine anhnung warum wieso weshalb das ist nicht ersichtlich und der erste Brief wurde ausgestellt 14.08.2009 was dazwischen oder davor passiert ist kann man nicht nachvollziehen.

zumindest nicht mit den Mitteln die ich habe.

und bzgl der Polizei mach ich mir kein Kopf.

Wenn die von den deutschen Behörden was falsch eintragen dann ist mir das egal wenn die Ordnungshüter das beanstanden sollten dann mussen sie das auch beweisen.

Hier die Formulierung dazu :

Grundsätzlich gilt die "Unschuldsvermutung". Das heißt im KLartext, nicht der Beklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwalt muss zweifelsfrei die Schuld beweisen. Der Beklagte muss sich nicht einmal dazu äußern. ... Prinzipiell gilt die Unschuldsvermutung, d.h. die Polizei muß deine Schuld beweisen.

und dann ich keinen Fehler machen wenn ich die Maschine Offiziel anmelde und ein beglaubigtes Dokument ausgestellt bekomme ist mir das ganz egal.

ich werd einfach zum Straßenverkehrsamt gehen die Maschine anmelden und fertig, ist immer hin schon 4 mal zugelassen worden.

so genung zu dem Thema.

DéDé ist offline DéDé · 4919 Posts seit 17.04.2008
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Neuer Beitrag 11.01.2021 21:07
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ich würde mal die Zulassungsstelle damit konfrontieren, die müssen dir Auskunft geben, denn, ich bring es mal auf den Punkt. Es ist äußerst ungewöhnlich, dass eine 2000er Maschine als 2008er reinkommt. Und mit dem Wissen was du hier kundtust, weißt du ja selbst bereits, dass etwas nicht stimmt. Du hast das selbstverständlich nicht zu verantworten, aber bei mir würden da jetzt erst mal die Alarmglocken angehen.

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

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Neuer Beitrag 11.01.2021 21:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chris_HD_Dyna_FXD
Wenn die von den deutschen Behörden was falsch eintragen dann ist mir das egal wenn die Ordnungshüter das beanstanden sollten dann mussen sie das auch beweisen.

Hier die Formulierung dazu :

Grundsätzlich gilt die "Unschuldsvermutung". Das heißt im KLartext, nicht der Beklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwalt muss zweifelsfrei die Schuld beweisen. Der Beklagte muss sich nicht einmal dazu äußern. ... Prinzipiell gilt die Unschuldsvermutung, d.h. die Polizei muß deine Schuld beweisen.

und dann ich keinen Fehler machen wenn ich die Maschine Offiziel anmelde und ein beglaubigtes Dokument ausgestellt bekomme ist mir das ganz egal.

ich werd einfach zum Straßenverkehrsamt gehen die Maschine anmelden und fertig, ist immer hin schon 4 mal zugelassen worden.

so genung zu dem Thema.

Ich wundere mich, dass Leute, die sowieso schon alles wissen, hier noch Fragen stellen !

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springerdinger ist offline springerdinger · 4158 Posts seit 10.08.2017
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fährt: Softail Springer
Neuer Beitrag 11.01.2021 21:43
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zum zitierten Beitrag Zitat von Chris_HD_Dyna_FXD
also das Moped wurde aus den USA Importiert und 2008 erstmals in Deutschland zugelassen deshalb erstzulassung 2008.

Der Weg des Motorrads ist nachvollziehbar da alle Briefe vorhanden sind und auch TüV-Berichte seit der Zulassung in Deutschland. Sie hat hier 4 Besitzer.

Laut der in den Papieren ersichtlichen VIN:
Date of loss: 2008-08-19
Cause of loss: Collision

Date of loss: 2008-05-26
Cause of loss: Other Auto

DéDé ist offline DéDé · 4919 Posts seit 17.04.2008
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Neuer Beitrag 11.01.2021 21:51
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hm ok, wie ich vermutet habe, du hast das auf carfax herausgefunden?

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http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

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