Ich finde im WEB keinen Fahrzeugbrief für einen Motorrad, habe ja selbst auch noch keines...die Frage, die ich mir jetzt stelle;
Steht in einem solchen Brief den z.B. "Rahmen gefedert" d. Geradewegfederung, Einarmschwinge, Cantilever o.ä.?
Falls nicht, sollte es doch ausreichen, wenn im TÜV-Gutachten steht: geprüfter "Austausch-Rahmen / starr"... oder?!
Ist doch Bullshit von der ZuLaStelle, so etwas zu verweigern, auf welcher Grundlage denn? Wenn der Rahmen nun ein Nachbau 1:1, von einem Rahmenbauer XY, wäre
es doch auch kein Original HD, die Zulassungsstelle muss ja auch auf einer rechtlichen Grundlage entscheiden, oder gilt da etwa das persönliche Vorbehaltsrecht ?!