Im Gutachten steht drin: "Der Umbau ist nur zulässig an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugtypen die hinsichtlich Motortyp, Motorleistung, emissionsmindernden Einrichtungen sowie Getriebe und Achsübersetzung dem Serienstand entsprechen."
und "Die oben beschriebenen Änderungen in Kombination mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht und bedürfen einer gesonderten Eintragung."
Also vorher mit dem TÜV-Prüfer abklären. Ist weder ausgeschlossen noch erlaubt. Der Prüfer muß daher entscheiden.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.