In der Zulassung steht...
m. Lufi., Herst. HD, Typ Screamin Eagle Stage I m. RSD -Abdeckung***
Im Gutachten steht:
Die BE ist erloschen wie, für die Änderung keine Genehmigung im Rahmen des Fz-BE oder eines Nachtrags, keine Teilgenehmigung EG/ECE/ABE/BAG oder kein Teilegutachten vorhanden ist
...
Es wurde eine Standgeräuschmessung durchgeführt,
...
im zulässigen Toleranz...
Anstelle des eingetragenen Screamin Eagle Luftfilterkits war ein Luftfiltersystem ohne Nachweis der Zulässigkeit verbaut worden.
Es war eine Schalldämpferanlage der Marke Miller verbaut. Dafür bestand eine EG BE.
Zulässigkeit Schalldämpferanlage in Verbindung mit geändertem Ansaugtrakt nicht nachgewiesen.
Der verbaute Leser wird eine ABE auf.
Das amtliche Kennzeichen war seitlich angebracht.
Auf dem Kennzeichenhalter war die Nummer xxxx eingeschlagen. Bei der Kontrolle wurde eine Kope der ABE xxxx des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgelegt.
Diese ABE bezieht sich aus einen seitlichen Kennzeichenhalter Typ TK des Herstellers Thunderbike.
Rückfragen beim Hersteller ergaben, dass der veraute Kennzeichenhalter nicht von ihnen gefertigt und vertrieben wurde, die eingeschlagene Nummer wurde nicht von Thunderbike angebracht.
Ob es sich hierbei um den Gebrauch einer gefälschten Urkunde handelt bedarf der juristischen Würdigung.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle wurde der Kennzeichenhalter demontiert und damit der Kopie der Betrieberlauntnis als Beweismittel sichergestellt.
So ist der Sachverhalt. Und noch mal, ich habe es so wie es ist letztes Jahr gekauft. Der Händler ist ebenfalls schockiert. Er meinte, er habe es so vom Vorbesitzer gekauft.