zum zitierten Beitrag
ich glaube du hast es nicht verstanden, der Tatbestand ist bereits eine offene Klappe oder der fehlende dB Killer, die müssen da gar nichts messen, bei E- geprüften Anlagen.
Ja und die offene Klappe weisen die dir zweifelsfrei nach, indem die mit geschultem Adler-Auge in deine Auspuffanlage gucken während du vorbeifährst?
Klar, ein rausgenommener db Killer wäre definitiv eine Manipulation. Ich denke da sind wir uns einig. Sowas kann und wird natürlich größere Folgen haben.
Aber eine Klappenanlage die eine E-Zulassung und Eintragung hat, ist nun mal per Gesetz völlig legal. Und zwar inklusive der Verstellmöglichkeit. Das ist weder eine Manipulation, noch erlischt dadurch die Betriebserlaubnis. Wenn dem so wäre, wären Penzl, Jekill & Hyde, Kesstech, MCJ und wie sie noch alle heißen mögen auch längst Pleite.
Nur dass du eben im öffentlichen Straßenverkehr nicht offen fahren darfst. Und sofern man dir das wirklich nachweisen könnte, ist es eben ein Nutzungs-Missbrauch.
Oder "Beamtin wird gesehen haben, dass ich bei Heranfahren an die Kontrolle mit der linken Hand unter'm Tank gefummelt hatte". Ja und? Du könntest dir genauso gut das Hosenbein wieder überm Stiefel zurecht gezupft haben.
Also ehrlich Leute, mag ja sein dass das irgendwie alles ganz blöd gelaufen ist. Ich kann auch verstehen dass man dann in einem gewissen Rahmen eher alles über sich ergehen lässt, anstelle zu riskieren dass die Tour zu Ende ist weil man die Streckenposten derart genervt hat dass sie einem mit Gutachter drohen und die Weiterfahrt untersagen.
Aber mir kann wirklich niemand erzählen, dass "ich glaub ist zu laut", "ich meine gesehen zu haben" oder ähnliches vor irgendeinem Gericht Bestand hätte. Auch nicht wenn es von einem Polizisten kommt.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber dann zeigt mir bitte die Gesetzes-Texte oder Präzedenzfälle bei denen aufgrund derartiger pauschalen Behauptungen tatsächlich mal ernstere Konsequenzen erfolgten.