zum zitierten Beitrag
Zitat von Skogr
Hmm, Bestandschutz ?
Also ich kann meine bedenkenlos eintragen lassen laut TÜV Mann.
ich denke das ist der Punkt. Es kommt, wie immer, auf den Zeitpunkt an. Der Gesetzgeber kann Zulassungen grundsätzlich ab sofort Widerrufen, aber eben niemals rückwirkend für bereits verkaufte Anlagen, Fahrzeuge, Gebäude etc. Das garantiert uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Wenn da ein Ministerieller die Worte „ab sofort“ vergisst zu sagen um, wie hier schön zu sehen, eine psychologische Wirkung zu erzielen, heißt das noch lange nicht, dass die Eigentumsgarantie des GG nicht mehr gilt. Der Ministerielle würde auf Nachfrage dann einfach sagen: „Ja so eine Selbstverständlichkeit muss ich doch nicht extra erwähnen“ ????
Wenn es die Eigentumsgarantie nicht mehr gäbe, müssten alle alten Häuser z.B. in Altstädten von ihren Bewohnern geräumt werden, weil Brandschutzauflagen von heute Nicht erfüllt werden, der Graf von Erbach im Odenwald müsste aus seinem Schloss ausziehen und es gäbe dort ab sofort auch keine Besucherführungen mehr. Alle Fahrzeuge mit Vergaser und oder ohne Anschnallgurte dürften ab sofort nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Fahrzeuge mit Erstzulassung von vor 1958 brauchen in D nicht mal Lärmgrenzen einzuhalten. Die dürften ja dann erst recht nicht mehr fahren.
Also komme mir bitte keiner mit einer rückwirkenden (das ist der entscheidende Punkt) Aufhebung von rechtmäßig erteilten ABEs. Unsere Grundrechte sind ein sehr hohes Gut. Entschädigungslose Enteignungen lässt unser GG nicht zu, und genau das wäre eine rückwirkende Zulassungsaufhebung . Der Eigentümer eines Hauses oder Fahrzeuges oder einer Penzl kann es nicht mehr nutzen und damit hat es den Wert Null. Das ist ganz klar eine entschädigungslose Enteignung. Das Verbot der Rückwirkung ist ein so zentrales Element unserer Verfassung, dass auch Strafen nicht rückwirkend, sondern nur für Vergehen ab Zeitpunkt der Verkündigung verschärft werden dürfen. Anders ist das bei den Dieseln mit EU 4-6: Hier sind die BE von vornherein unter Vortäuschung falscher Tatsachen rechtswidrig erteilt worden. Das der Staat diesen Giftgasbombern nicht sofort die Zulassungspapiere und Nummernschilder einzieht und millionenfache Giftgasemissionen in engen Städten auf der Höhe von Kindergesichtern gegenüber ein paar lärmenden Motorrädern am WE auf dem Land als weniger gesundheitsgefährdend einstuft ist schon Skandal genug. Dann könnten die Eigentümer VW auch ganz problemlos verklagen, weil ihnen ein nicht Zulassungsfähiges Auto als zulassungsfähig angedreht wurde . Durch die jetzige Rumeierei des Bundesregierung sind sie in einer eindeutig schlechteren Position.
Ob ich mir allerdings nach (Zeitpunkt!!!) der Verkündigung der Aufhebung dieser ABE‘s noch eine solche Anlage kaufen sollte und es darauf ankommen lasse, ob das Ministerium die überhaupt aufheben darf, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Und nur das interessiert die Hersteller. Verkauft ist verkauft.
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Verheiz Deine Reifen, nicht Deine Seele!
Dieser Beitrag wurde schon 11 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 02.11.2018 13:37.