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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Avatar (Profilbild) von 92FatBoy
92FatBoy ist offline 92FatBoy · 2625 Posts seit 10.11.2008
fährt: 1. HD - FatBoy Bj. 1992 // 2.te HD - Shovel FXS80 Bj. 1980 // 3. Honda Dax ST50 Bj. 1974
92FatBoy ist offline 92FatBoy
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2625 Posts seit 10.11.2008
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fährt: 1. HD - FatBoy Bj. 1992 // 2.te HD - Shovel FXS80 Bj. 1980 // 3. Honda Dax ST50 Bj. 1974
Neuer Beitrag 01.11.2018 10:53
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@all

!!! Mittlerweile laufen die Kontrollen mit entsprechenden Gutachterbehörden ab !!!
der Ausgang einer solchen Kontrolle ist somit offen !
 

__________________
Das 5. schönste im Leben ist ein Alteisen, das unvergleichliche Fahrgefühl und dann so ein Teil noch an zu kicken - bei 1.530 cm3 / 93cui - Was wäre noch eine Steigerung => Eine erg. Springergabel!.

Take your time - I wish you a safe Journey.

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Booze ist offline Booze
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2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 01.11.2018 11:01
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zum zitierten Beitrag Zitat von Enso
zum zitierten Beitrag Auf YouTube gibt es genug Polizei Videos und Reportagen darüber, da werden Fahrzeuge stillgelegt
Es reicht das Wort eines Polizisten, der war zu laut um ein Mandat auszustellen, fertig.

"Still legen" darf ein Polizist schon mal überhaupt gar nichts. Er kann höchstens die Weiterfahrt untersagen, um das Gefährt einem Gutachter vorzuführen um einen berechtigten Verdacht auf irgendwas Illegales bestätigen zu lassen.
Und dabei würde man dann feststellen, dass der Auspuff sowohl über eine E-Zulassung verfügt, als auch beim TÜV in die Papiere eingetragen wurde (zumindest bei mir ist das so).
Die Anlage ist somit also (und zwar genau so wie sie ist) völlig rechtlich einwandfrei und legal (wenn nicht würden die Hersteller die wohl auch nicht massenhaft verkaufen und dafür Zulassungen bekommen).
Per Gesetz kann also maximal eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden, weil der Hebel im allgemeinen Straßenverkehr benutzt wurde. Und selbst dann müsste noch nachgewiesen werden dass die Klappen auch wirklich offen waren.

Das einem schlimmstenfalls die Weiterfahrt untersagt werden kann wenn man denen ganz blöd kommt kann sicherlich passieren. Aber direkte Bußgelder oder gar dramatischeres, lediglich aufgrund der Tatsache dass ein Polizist "glaubt" das Bike wäre zu laut, würde ich nicht mit mir machen lassen.
Dann hätten wir ja wieder Zustände wie bei der Hexenjagd im Mittelalter, wo man ganz pauschal ohne jeden Beweis Leute beschuldigen konnte.

Also ich bin nun wirklich kein Rechtsanwalt, aber da würde ich es auch im Zweifelsfall drauf ankommen lassen. Auch die Polizei steht nicht über dem Gesetz...

Hast du dir aber schön zurecht gelegt das Ganze, nur sieht die Realität so aus, fällst du mit einem Lauten Auspuff auf, nützt dir die Eintragung und E-Nummer usw. mal gar nichts. 
Das fällt dann nämlich unter Manipulation und fertig. 
Weil irgendwie musst du ja die Klappe dazu bewegt haben aufzugehen!
In Bayern sind schon Nagelneu Maschinen mit Original Auspuffanlagen sichergestellt/stillgelegt worden zB. 
So viel dazu. 

shovelix ist offline shovelix · 672 Posts seit 06.12.2011
fährt: Bis 2019 Shovelhead 1981 - Aktuell Softail Slim 2016 - Meine Frau: Triumph Street Twin 2017
shovelix ist offline shovelix
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672 Posts seit 06.12.2011
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Neuer Beitrag 01.11.2018 11:05
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Nee nee - da war nix zu machen. Hätte sonst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt:

Die Penzl ist bei geschlossenen Klappen natürlich legal, und ich hatte sie wegen Bestandsschutz in 2015 sicherheitshalber  auch in die Papiere eintragen lassen.
Im Strassenverkehr ist sie offen halt nicht mehr legal.

Im Streitfall hätte ich jedoch die beiden Aussagen der mit Funk verbundenen Rennleitung gegen mich gehabt.

Da gibt’s auch nichts rum zu heulen. No risk - no fun.

shovelix
 

Oablinger ist offline Oablinger · seit
Oablinger ist offline Oablinger
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Neuer Beitrag 01.11.2018 11:43
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Ob die Karre zu laut ist bestimmt nicht die Polizei sondern ein Messgerät. Wenns Zweifel gibt, darfst du beim TÜV vorstellig werden. Ich würde da nicht rumdiskutieren und Öl ins Feuer gießen. 

HD54 ist offline HD54 · 29 Posts seit 19.10.2017
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HD54 ist offline HD54
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29 Posts seit 19.10.2017 aus Kerpen, Rheinland

fährt: Softail EVO 1997
Neuer Beitrag 01.11.2018 12:45
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Genau. 

Oder bezahlt z.B. jemand eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach 'Schätzung' durch die Polizei ? Oder nur nach geeichter, bzw.  anerkannter Methode ? 

gruss

 

__________________
Off the wall
 

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:08
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD54
Genau. 

Oder bezahlt z.B. jemand eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach 'Schätzung' durch die Polizei ? Oder nur nach geeichter, bzw.  anerkannter Methode ? 

gruss

ich glaube du hast es nicht verstanden, der Tatbestand ist bereits eine offene Klappe oder der fehlende dB Killer, die müssen da gar nichts messen, bei E- geprüften Anlagen. 

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shovelix ist offline shovelix · 672 Posts seit 06.12.2011
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shovelix ist offline shovelix
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Neuer Beitrag 01.11.2018 13:14
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Ja, Booze, genauso isses -leider:

Die zuletzt ausgelöste Debatte mag daher kommen, dass ich in meinem Beitrag oben vergessen hatte, einen weiteren Umstand zu erwähnen:

Die mit der Kelle rauswinkende Beamtin wird gesehen haben, dass ich bei Heranfahren an die Kontrolle mit der linken Hand unter'm Tank gefummelt hatte.

500 m vorher kamen mir noch zwei Biker entgegen mit Daumen nach unten. Ich hatte das aber falsch mit „Achtung Blitze!“ interpretiert. Und kurz danach war es, wie gesagt, schon zu spät.

Wenn's so wäre wie oben von Anderl vorgetragen, könnte man ja seelenruhig beim Absteigen die Klappen zudrehen und zum Wachtmeister sagen „Weiss gar nicht, was Sie wollen, die Klappen sind doch zu (und daher die Anlage in diesem Moment legal)“.

shovelix

HD54 ist offline HD54 · 29 Posts seit 19.10.2017
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29 Posts seit 19.10.2017 aus Kerpen, Rheinland

fährt: Softail EVO 1997
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:42
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Durch was ist das Fahren oder die Inbetriebnahme im öffentlichen Bereich mit offener Klappe denn dann Deiner Meinung nach belegt ? Durch eine Geräuschmessung mittels Hörvermögen eines Polizisten  bei der beschriebenen Massenkontrolle während der Anfahrt, bzw. im Verlauf der Zufahrt zur Kontrolle ? 

gruss 
 

__________________
Off the wall
 

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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3523 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD54
Durch was ist das Fahren oder die Inbetriebnahme im öffentlichen Bereich mit offener Klappe denn dann Deiner Meinung nach belegt ? Durch eine Geräuschmessung mittels Hörvermögen eines Polizisten bei der beschriebenen Massenkontrolle während der Anfahrt, bzw. im Verlauf der Zufahrt zur Kontrolle ?

Ja, das reicht als Aussage des Polizisten

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

Enso ist offline Enso · 96 Posts seit 11.06.2017
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fährt: 92er Fat Boy Evo
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96 Posts seit 11.06.2017 aus Wassenberg

fährt: 92er Fat Boy Evo
Neuer Beitrag 01.11.2018 13:47
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zum zitierten Beitrag ich glaube du hast es nicht verstanden, der Tatbestand ist bereits eine offene Klappe oder der fehlende dB Killer, die müssen da gar nichts messen, bei E- geprüften Anlagen.

Ja und die offene Klappe weisen die dir zweifelsfrei nach, indem die mit geschultem Adler-Auge in deine Auspuffanlage gucken während du vorbeifährst?

Klar, ein rausgenommener db Killer wäre definitiv eine Manipulation. Ich denke da sind wir uns einig. Sowas kann und wird natürlich größere Folgen haben.
Aber eine Klappenanlage die eine E-Zulassung und Eintragung hat, ist nun mal per Gesetz völlig legal. Und zwar inklusive der Verstellmöglichkeit. Das ist weder eine Manipulation, noch erlischt dadurch die Betriebserlaubnis. Wenn dem so wäre, wären Penzl, Jekill & Hyde, Kesstech, MCJ und wie sie noch alle heißen mögen auch längst Pleite.
Nur dass du eben im öffentlichen Straßenverkehr nicht offen fahren darfst. Und sofern man dir das wirklich nachweisen könnte, ist es eben ein Nutzungs-Missbrauch.

Oder "Beamtin wird gesehen haben, dass ich bei Heranfahren an die Kontrolle mit der linken Hand unter'm Tank gefummelt hatte". Ja und? Du könntest dir genauso gut das Hosenbein wieder überm Stiefel zurecht gezupft haben.

Also ehrlich Leute, mag ja sein dass das irgendwie alles ganz blöd gelaufen ist. Ich kann auch verstehen dass man dann in einem gewissen Rahmen eher alles über sich ergehen lässt, anstelle zu riskieren dass die Tour zu Ende ist weil man die Streckenposten derart genervt hat dass sie einem mit Gutachter drohen und die Weiterfahrt untersagen.
Aber mir kann wirklich niemand erzählen, dass "ich glaub ist zu laut", "ich meine gesehen zu haben" oder ähnliches vor irgendeinem Gericht Bestand hätte. Auch nicht wenn es von einem Polizisten kommt.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber dann zeigt mir bitte die Gesetzes-Texte oder Präzedenzfälle bei denen aufgrund derartiger pauschalen Behauptungen tatsächlich mal ernstere Konsequenzen erfolgten.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 01.11.2018 15:19
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Wahnsinn .wenn ich die klappen mechanisch öffne und weiß dass das im Betrieb nicht legal ist warum versuche ich dann in tausend Worten mein handeln zu legalisieren und den Kontrolleuren Ihr Handeln im Mund rumzudrehen.

Als PVB i.R. erklär ich dur das mal so.

Ich steh da. Dein Bike ist auffallend laut.Du wirst zur Kontrolle einsortiert. 
Man stellt fest du hast ne legale Penzl mit versteller die nun jedoch säuselt.
Klar...in diesem Moment ist augenscheinlich alles legal. .Aber in der Anfahrt hat sie nunmal nicht gesäuselt....und der Anfangsverdacht lässt nun aber weitere Maßnahmen ohne aufschiebende Wirkung zu.
Und damit musst halt rechnen und dann nicht bei anderen die Schuld suchen.
Und es gibt nunmal einen hörbaren Unterschied zwischen Auf Zu bei den Anlagen. 

Dass nun wie schonmal genannt Beamte meinen der versteller ist ilegal find ich auch Käse. Selbst ein Motorraduninteressierter Beamter könnt mal kurz auf herstellers seite gucken zum informieren oder nen anderen Beamten anrufen.
fakt jedoch ist dass falls vor Ort die Sachlage nicht eindeutig ist oder man den Verdacht hat das könnte so nicht richtig sein die weiterfahrt untersagt werden kann mit konsequenz bis zur Fahrgeräuschmessung.


nochwas.ich persönlich stehe der Erklärung Penzls auf deren Page über den rechtlichen Gebrauch des verstellers eher kritisch gegenüber. Das kommt so Rüber als darf man den Hebel zwar nicht nutzen aber wenn doch...machts rechtlich auch nix. Dem Kunden gegenüber unfair die Erklärung finde ich

 

Enso ist offline Enso · 96 Posts seit 11.06.2017
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96 Posts seit 11.06.2017 aus Wassenberg

fährt: 92er Fat Boy Evo
Neuer Beitrag 01.11.2018 16:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1

fakt jedoch ist dass falls vor Ort die Sachlage nicht eindeutig ist oder man den Verdacht hat das könnte so nicht richtig sein die weiterfahrt untersagt werden kann mit konsequenz bis zur Fahrgeräuschmessung.

Da sind wir ja auf einer Wellenlänge. Exakt das gleiche sagte ich ja auch. Natürlich kann bei einem Verdacht schlimmstenfalls die Weiterfahrt untersagt und eine Messung verordnet werden.
Aber solange sich die Gesetze nicht ändern, würde man dabei feststellen dass der Auspuff serienmäßig so vom Hersteller kommt und auch genau so legal und zugelassen ist.

Was völlig klar ist, ist dass das offene fahren im allgemeinen Straßenverkehr nicht erlaubt ist. Das weiß jeder (oder sollte es zumindest) der so ein Ding fährt. Und es weiß auch jeder Polizist, dass sich selbstverständlich quasi kein Mensch daran hält.
Wird man tatsächlich auf frischer Tat und nachweislich ertappt, kann natürlich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Da gibt es auch dann nichts dran zu diskutieren, das muss jedem Fahrer eines solchen Auspuffs bewusst sein.
Der Verstell-Mechanismus an sich ist aber nun mal nicht verboten, und ich könnte ja (Lärmbelästigung jetzt mal außen vor gelassen) in meinem privaten Garten oder irgendeiner Rennstrecke wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt damit offen fahren. Selbst wenn die Anlage dann zu laut ist.

Mir geht es daher eigentlich nur um die "Horror-Szenarien" die hier teils geschildert werden. Mit Erlöschen der Betriebserlaubnis oder gar Stilllegung, bei einer zugelassenen Anlage, und das dann noch nur aufgrund Mutmaßungen der Polizei. Das halte ich für völlig absurd, und das ist ganz sicher nicht mit geltendem Gesetz zu vereinbaren.

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 01.11.2018 16:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von Enso

Aber solange sich die Gesetze nicht ändern, würde man dabei feststellen dass der Auspuff serienmäßig so vom Hersteller kommt und auch genau so legal und zugelassen ist.



Und es weiß auch jeder Polizist, dass sich selbstverständlich quasi kein Mensch daran hält.

Die Gesetze haben sich aber geändert, Zubehör Klappenanlagen und die sogenannten Soundgeneratoren sind nicht mehr Eintragungfähig!
Reden wir hier bei Benzl, Kästech und Bonny und Clyde Anlagen von Zubehör Anlagen und nicht von Werksanlagen und das ist der springende Punkt.
Auch wenn genau diese Zubehör Anlagen Hersteller behaupten, durch das geltende EU- Recht auf der sicheren Seite mit ihren Anlagen zu sein.
Wir werden sehen, was in der nächsten Zeit passiert.

So so, wage Behauptung
und deswegen als Polizist einfach abnicken und gute Weiterfahrt wünschen?
fröhlich
 

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 01.11.2018 17:16
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Mir geht es daher eigentlich nur um die "Horror-Szenarien" die hier teils geschildert werden. Mit Erlöschen der Betriebserlaubnis oder gar Stilllegung, bei einer zugelassenen Anlage, und das dann noch nur aufgrund Mutmaßungen der Polizei. Das halte ich für völlig absurd, und das ist ganz sicher nicht mit geltendem Gesetz zu vereinbaren.

Also ich hab das schon erlebt ;-)

Und es ist nunmal leider auch so....dass man sich mit keiner verstellbaren mechanischen oder Automatisch Regelnden Klappenanlage bzgl. Diskussionen mit der Polizei sicher sein kann...entweder weil man aufgrund Vollgaswahn im Ort negativ auffiel oder weil der Beamte nicht das neueste Hintergrundwissen  der Auspuffentwicklung inne hat oder andere Faktoren ne Rolle spielen. 
ich kenn einen dem wurde das Bike kassiert weil man nicht glaubte dass der originale Auspuff so present hörbar ist und ne Messung festgelegt. 
im Nachhinein war das Ergebnis natürlich positiv für den Halter. ..die Kosten übernimmt da dann aber das Bundesland. .da kein Verstoß vorlag und das Geräusch in der Toleranz war.wäre sie drüber gewesen hätte der Halter bezahlt 

Enso ist offline Enso · 96 Posts seit 11.06.2017
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Enso ist offline Enso
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fährt: 92er Fat Boy Evo
Neuer Beitrag 01.11.2018 17:22
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zum zitierten Beitrag Auch wenn genau diese Zubehör Anlagen Hersteller behaupten, durch das geltende EU- Recht auf der sicheren Seite mit ihren Anlagen zu sein.

Ja, das behaupten die aber nicht nur, es ist so. Die EG-BE ist ja nicht irgendein Hokus-Pokus. Die EG-BE IST das geltende Recht.
Du kannst dir ja gerne mal die genauen Definitionen des ECE Prüfzeichens durchlesen, wer diese vergibt, wer da reguliert und prüft, und vor allem wie das gesetzlich zusammenhängt.
Da möchte ich gerne sehen auf welcher rechtlichen Grundlage man da versuchen sollte, einem Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu entziehen oder gar eine Stilllegung zu erwirken.
Dafür müsste es ja Gesetzte geben, die nicht nur über deutschem Recht, sondern über dem ganzen europäischen Recht stehen.
Auch müsste dann rückwirkend sämtlichen Auspuff-Anlagen die Zulassung und Betriebserlaubnis entzogen werden.

Was da zukünftig kommt keine Ahnung. Selbstverständlich kann sich da was ändern.
Das neuer Modelle eh schon deutlich mehr Schwierigkeiten bei manchen Eintragungen haben als alte Kisten ist ja nu auch nix Neues.

Aber aktuell kann mir niemand weiß machen, dass das fahren einer Penzl irgendwie pauschal illegal wäre.
Wer das behauptet, soll mir bitte nur eine einzige Person zeigen die wegen einer Penzl-Anlage (vor irgendeiner rechtlichen Instanz) tatsächlich die BE verloren hat.
Dem shovelix ist das ja laut seiner Aussage passiert. Da würde mich dann aber doch mal brennend interessieren ob der überhaupt dagegen vorgegangen ist, und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Begründung da argumentiert wurde...
 

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