Komme gerade vom Anwalt und der sagt:
Man braucht eine schriftliche Anerkennung des Transfers vom Händler oder man soll notfalls eine Anerkennungsklage einreichen. Das hat zur Folge, dass man über die Garantie hinaus einen Reparaturanspruch für entstehende Schäden hat und die Beweislast, dass der Schaden nicht vom Transfer herrührt auf den Händler übergeht.
Simpelst ausgedrückt, der Händler hat einen mit einem mangelhaften Getriebe fahren lassen, nun muss er beweisen, dass ein entstandener Schaden NICHT wegen dieses Mangels entstanden ist.
Jeder der vom Transfer betroffen ist, sollte im Idealfall eine Getriebeölprobe entnehmen und diese auf Abnutzungsspuren (Metallspäne etc) testen lassen, um einen eventuellen bereits vorhandenen Schaden feststellen zu können, sollte die Probe positiv ausfallen ist eine Anerkennungsklage reine Formsache. Mein Anwalt rät jedem, der betroffen ist und wo die Behebung des Schadens zeitlich offen ist, sich solch eine Anerkennung zu organisieren.
Übrigens kann man auf Behebung des Transfers im Zuge der Gewährleistung bestehen und kommt der HD-Dealer dem nicht nach, kann man in Österreich auf Kosten des Händlers in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und zwar OHNE die Garantie zu verlieren, das gilt auch für die ganzen "Hacks" die es schon gibt.
Nun werde ich mal nachfragen, was eine Begutachtung des Getriebeöls kostet. Sollte ich Klage einreichen, werde ich weiter berichten.
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