Ganz so kompliziert ist es dann auch nicht. Normale Eintragungen können auch normal eingetragen werden. Die müssen auch nicht zur Bündelungsbehörde und sind auch keine Vollabnahme. Da legt man einfach die Papiere zur ABE dazu. Auch ist das juristisch immer noch höchst umstritten, ob eine ABE wirklich nicht für ein baugleiches Importfahrzeug gilt. Alle ABE vor 2006 gelten uneingeschränkt. Nach 2006 wird in der ABE für ein Teil neben dem Typ des Fahrzeugs in einer eigenen Spalte auch dessen ABE aufgeführt. Aber nur im ABE Gutachten, nicht aber auf der ABE Karte, die es häufig dazugibt.
Für Importmoppeds steht dann im Gutachten sowas wie: Bei Verwendung der Geräte an den in den beiliegenden Prüfunterlagen beschriebenen Kradfträdern, die mit Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 STVZO in den Verkehr gelangt sind, ist eine Überprüfung des Ein- oder Anbaus durch einen amtlich anerkannten Prüfer ... durchzuführen. Da ist also der ordnungsgemäße Anbau, nicht aber die Ordnungsgemäßheit des Teils zu Bescheinigen. Dasselbe gibt es bei manchen Teilen aber auch für 5HD´s.
Das Gesetz sieht in § 22 STVZO nur vor, dass wenn die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden dürfen, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Und: Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren. Da sind wir wieder bei den Gutachten. Typ ist in einer anderen Spalte notiert, als die ABE des Moppeds. Rechtsprechung dazu hab ich bisher nicht gefunden. Es gilt aber der Grundsatz des BGH: Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen nur dann, wenn diese mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Dabei haben Behörden und Gerichte für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt.
Ich empfehle aber, Änderungen an Auspuff, Luftfilter, Stoßdämpfer etc, die man mit einer ABE einfach dranschrauben könnte, trotzdem eintragen zu lassen. Bei meiner, auch ne 1HD, hab ich die Sachen beim TÜV abnehmen lassen, den Eintragungsbescheid auf Handy fotografiert, und dann entsprechend der Vorgabe: Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit" irgendwann eintragen lassen, wenn ich eh da in der Nähe war. Und ich mußte weder damit zur Bündelungsbehörde, noch irgendeine Vollabnahme machen. War das Übliche: Gutachten hinlegen, Teilenummer auf dem Teil zeigen, mal kurz dran gerüttelt und den Zettel geholt. Und eigentlich habe ich die Eintragungen nur dafür gemacht, damit ich nicht einen Wust an Kärtchen, Gutachten etc mit mir rumtragen muß, keine Diskussionen habe, ob der Luftfilter auch mit dem Auspuff geht, sondern einfach den Fahrzeugschein hinlegen kann.
Mein freundlicher macht auch keinen Unterschied, ob ich amerikanische oder bei ihm gekaufte habe. Ich kaufe da Teile und lasse da die Sachen machen, die ich nicht selber hinbekomme. Daher weiß er, ich trage mein Geld so oder so dahin.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.