zum zitierten Beitrag
Zitat von JoeJoe
Ja das mit der Reifenfreigabe habe ich schon beim Reifenhändler bemerkt.. der wollte mir auf die Felgen keine Reifen montieren weil ich Rocker C gesagt hatte..
ist mir neu gewesen das der Reifenhändler nur Reifen aufziehen was in den Papieren steht..
kann ihm doch egal sein, Hauptsache er bekommt das bezahlt..
naja..
bin dann auch zum TÜV Mann und hab ihm erzählt was ich vor habe..
Festigkeits Gutachten von den Felgen
oder
eine Unbedenklichkeitserklärungen von HD
und dann natürlich alle Papieren von dem verbauten Rest, ist ja eh logisch..
ja sag mir mal Bescheid, wie es läuft.
War bei der 21er Abnahme bei mir restlos unproblematisch, aber ich habe die Originalfelgen drauf. Der TÜVer hat nur kurz in die Freigabe von Metzeler reingeschaut und die Reifen so in die Papiere übernommen. Ich habe jetzt (weil es eine neue 21er für ein Importmotorrad ist) den 260 als "normale" Reifengröße in den Papieren stehen. Wenn ich mal einen 240er fahren wollte, müßte ich den eintragen lassen.
Aber die Erfahrung von heute war, dass die Vorbesprechung Gold wert war. Ich hatte einen Stapel Papiere zu allem. Nicht unbedingt Gutachten, aber z.B.Teilenachweise von der Breakout als Ausdruck von Ronny´s Partsfinder, für den Auspuff, nebst Homologation der Breakout als Nachfolgemodell der Rocker und der selben Teilenummer von Rahmen und Motor. Oder Anbauanleitungen für US- Teile mit Teilenummern, z.B. für den seitlichen Kennzeichenhalter. Das konnte mein TÜVer nachvollziehen und als OK eintragen. So habe ich die Breakout Tüten auf die Rocker eingetragen bekommen, obwohl mir der
keine Unterlagen zum Auspuff geben wollte.
Ich habe dem TÜVer einen Leitz Ordner mit Unterlagen zu jeder Schraube, die ich zum Umbau gekauft habe, jeder Teilenummer etc für sein Gutachten da gelassen. Mir ist erst aufgefallen wie extrem die Anforderungen an die Prüfer geworden sind, als der mich während der Erstellung des Gutachtens für die internen Unterlagen des TÜVs zwei mal im Abstand von 2 1/2 Stunden angerufen hat, um Kleinigkeiten zu klären, die er bei der Abnahme übersehen hat, wie z.B. die Frage, ob an der Gabel irgendwo ein extra Schloss dran ist, und man das in den Unterlagen irgendwo finden könnte. In den Unterlagen, die dann für die Bündelungsbehörde (oder die Zulassungsstelle) ausgehändigt werden steht dann nur: "Bereifung und Räder; vorschriftsmäßig". Aber wenn die Nachfragen haben, muß das beantwortet werden können. Und wenn dir die Räder während der Fahrt abfallen, muß der TÜV belegen können, dass das bei der Abnahme ausgeschlossen war und du danach wohl weiter dran gebastelt hast.
Wenn du also den Umbau machen willst, klär vor der Abnahme ab, dass du die Gabelbrücken, die Dicke der Spacer, die Bremsscheibe, den Bremsanker, die Achslänge mit Teilenummer, und die Schraube, mit der den Lenker fest gemacht hast, in deinen Unterlagen drin hast, mit Teilenummern und Modell, für die sie gemacht sind. Der Prüfer wird sich raus suchen, was er braucht. Und für ihn ist es nur ein Problem, wenn etwas nicht da ist, nicht wenn etwas zu viel da ist.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.