Zitat von lucifer
Zitat von Jack Harley
Zitat von V-TWIN-MANIAC
Zitat von hjweiti
Servus jack harley! ich komme aus österreich. habe eine kess anlage(manuell verstellbar), die ich in deutschland offen fahre würde. was blüht m i r dann?? auspuff weg, strafe, drei punkte? oder strafe, auspuff zudrehen und weiterfahren? würde mich über eine info freuen!!
JOE
hmmm...soviel ich weiss gilt immer die gesetzeslage in dem jeweiligen land in das du fährst!!! in diesem fall "deutsches gesetz"!!!
Ja grundsätzlich schon, aber nicht bei der Zulassungsverordnung. Der Ausländer hat die Karre ja in seinem Land zugelassen und muß sich demnach nach den dorti2gen Bestimmungen richten. Sonst müßtest du nach dem Überschreiten der Landesgrenzen ja jedesmal dein Bike/Auto umrüsten.
Wenn du bei euch da oben mal auf die Ami-Kisten guckst verstehst du was ich meine. Beispiel Rote Blinker.
Wenn bei uns ein Ami mit ner Harley rumfährt und die auf die Amis zugelassen ist (HK-Kennzeichen z.B.) kann der Ofenrohre dranschweißen - dem kannst du nix.
Das stimmt so glaube ich nicht - auch als "Ausländer" unterliegst Du der deutschen Zulassungsordnung. Nur bekommst Du als American hier natürlich keine Punkte.
Du wirst mit einer Sicherheitsleistung - wahrscheinlich nicht niedrig -
:
Als Ausländer unterliegst du der StVZO grundsätzlich NICHT. Es gibt ein paar EG-Richtlinien und die VoInt (Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr) in denen Dinge geregelt sind, die ausländische Kfz betreffen. Die Materie ist seeeehr komplex und ich kann dir versichern dass du derzeit keinen Bullen auf der Straße treffen wirst, der sich lückenlos mit der ganzen Scheiße auskennt, weil den EU-Fuzzies alle 2 Monate was neues in den Sinn kommt.
Der Trend geht ganz klar in Richtung EU-weit gültige Gesetze, aber derzeit fehlt da noch ein bißchen was.
Was jedoch sicher ist:
wenn deine Tüten in Deutschland zu laut sind, stehen die Chancen sehr gut, dass dies auch in Italien, Spanien, Frankreich, etc. der Fall ist, weil die generell nach und nach alles anpassen/verbieten.
Im § 49 der StvZO ist ein Verweis auf irgendeine EG-Richtlinie drin. Viel Spass beim Suchen - ich hab sie nicht gefunden.
Aber eines ist in jedem Fall sicher: ausländische Fahrzeuge fallen grundsätzlich erst mal nicht unter die StVZO.
Wie das alles in zwei oder drei Jahren aussieht, steht auf nem anderen Blatt. Irgendwann wird es sicher so sein, dass sich die Zulassungsvorschriften in allen EU-Ländern nicht mehr merklich unterscheiden werden - und dann wird auch der Tag gekommen sein, wo es shitegal ist wo du wie rumfährst, weil sie dich überall bumsen werden.
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Ponyhof war gestern