Moin Moin Leute!
Habe da ein Problem, wo ich mal ein wenig Infos brauche.
Ich habe mich letzte Woche mit meiner 09er FLHX hingelegt, Maschine fing bei 150 (Tacho) an zu schlingern und lies sich net mehr einfangen. Das Ganze passierte mir auf der AB bei ebener, trockender und gerader Strecke während ich einen VW Bus überholt habe.
Liest sich erst mal heftig, war auch net ohne. Hatte jedoch Glück, mir selbst ist nicht viel passiert, Prellung an der linken Hand und am Steiß, Schürfwunden an der linken Hand und am rechten Handgelenk und Ellenbogen. Hatte also einen guten Schutzengel. Das ist auch alles net mein Thema.
Thema ist. ich bekomme von der Polizei ein Schreiben, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht haben soll. §3 Abs, 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 8.2 BKat; §19 OWiG
Hat jemand von Euch Erfahrung mit solchen Anschuldigungen und worauf zu achten ist, wenn ich in den Widerspruch gehen will.
Der hammer ist ja, wenn ich den Widerspruch einreeice wird mir mit vom Formular in den Mund gelegt, dass : "ich gebe den Verstoß nicht zu, weil ...." ! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, von der Formulierung ist das ein Witz.
Aber da bin ich wohl gebranntes Kind...
Würde mich freuen, wenn einige aus Erfahrung berichten könnten und Tipps haben, wie ich da sauber wieder raus komme, denn ich gehe von einem Defekt aus, der sich erst bei der Geschwindigkeit bemerkbar gemacht hat.
Gruß
el 666