zum zitierten Beitrag
Zitat von First Evo
Da gibt es eine klare Antwort, mit der E Nummer auf der Penzl steht fest, dass das Teil legal ist. Nach Deutschem Recht muss dir dann ein Sheriff das Gegenteil beweisen.
Wenn Du jede ABE mitführen würdest, könnten manche mit ihrem Bike nicht mehr fahren, da sie keinen Platz für den Papierkram hätten
Da wäre ich äußerst vorsichtig. Eine E-Nummer bedeutet nur, dass die Auspuffanlage in Verbindung mit einem Moped homologiert wurde. An der E-Nummer kann die Rennleitung allerdings erst mal nicht erkennen, ob der vorgefundene Auspuff auch tatsächlich in Verbindung mit dem Bike, an dem er montiert wurde, zugelassen ist. Die richtige Kombination ist nur in der BE beschrieben.
§ 19 StVZO sagt übrigens in Absatz 4:
<...>
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. <...>
Im Zweifelsfall wird sich die Rennleitung darauf berufen, wenn unklar ist ob der richtige Auspuff am richtigen Moped montiert ist.
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~