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Penzl Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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Penzl Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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Avatar (Profilbild) von dontsink
dontsink ist offline dontsink · 309 Posts seit 20.02.2011
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fährt: 57er FL
Neuer Beitrag 26.02.2012 19:27
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Zitat von Zündstoff
Zitat von Zündstoff

Die Firma Penzl sagt dazu:
Bei Austausch der orig. Endschalldämpfer gegen PM-3 oder PM-4 Schalldämpfer
würde diese Interferenzrohrverbindung nicht mehr benutzt.
Dies hat den Nachteil, dass die Laufkultur des Motors bei geschlossener Auspuffklappe
der PM-Anlage nicht optimal ist...

Mein Schrauber sagt dazu:
Ein Interferenzrohr, das so weit am hinteren Ende der Anlage liegt, hat eh fast keinen spürbaren Effekt.

"Rocker-Rainer" schrieb mir dazu:
Das Geld kannste dir sparen :-)

Ok, soweit so gut. Aber hats jetzt wer probiert mit vorher nacher effekt. Das würde mich interessieren, bzw. wer hat das Interferenzrohr drinnen und warum?

Tom

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Sporty-48 ist offline Sporty-48 · 628 Posts seit 20.05.2010
fährt: Sportster 48
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fährt: Sportster 48
Neuer Beitrag 26.02.2012 19:54
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Ich habe das Kit verbaut. Dachte mir wenn das mit dem Interferenzrohr im Original so verbaut ist, kann es ja nicht so schlecht sein. Ich glaube das Interferenzrohr ist doch um den Druck gleich zu halten oder auszugleichen. (habe ich so jedenfalls verstanden.) Macht also bei geschlossener Anlage Sinn.

__________________
BSE geht beim Grillen raus !!!

Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
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Neuer Beitrag 26.02.2012 20:35
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Zitat von dontsink

Ok, soweit so gut. Aber hats jetzt wer probiert mit vorher nacher effekt.

Tom

Dazu müsste es irgendjemanden geben, der ohne das Kit unzufrieden war.

Gibt es anscheinend nicht ... so what ... Augenzwinkern

harley77 ist offline harley77 · 139 Posts seit 01.02.2007
aus Werdau
fährt: 883 Hugger 2002
harley77 ist offline harley77
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139 Posts seit 01.02.2007 aus Werdau

fährt: 883 Hugger 2002
Neuer Beitrag 26.02.2012 20:41
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@zündstoff

traurig bei meiner 883 aus 2002 habe ich folgende Erfahrung mit dem Interfernzrohr gemacht:
Bei Kauf der Anlage habe ich die Penzl an die originale Krümmeranlage mit
dem Interfernzrohr verbaut. Leistungsverlust im geschlossenem Zustand nicht wahrnehmbar - dazu schöner bassiger Sound - offen subjektiv Leistungsgewinn. Da mir aber die Krümmeranlage mit dem unsäglich häßlichem Interferenzrohr (verläuft bei Sportys bis 03 waagerecht unterhalb des Lufis / wie bei den Evo-BTs auch) eigentlich noch nie so recht gefiel habe ich dieses kurzerhand weggeflext , Löcher zugeschweißt und die Penzl wieder drauf montiert. Bei der ersten Fahrt kam dann aber das böse erwachen. Die Sporty war geschlossen kaum mehr fahrbar - als ob man mit gezogener Bremse fährt - sehr unwilliges hochdrehen - deutlich verschlechterte Beschleunigungswerte und Spitzengschwindigkeit mit Müh und Not knapp über 110 km/h. Fahrbar nur noch im komplett offenen Zustand - das ging gar nicht. Auch soundtechnisch war eine deutliche Verschlechterung hörbar. Die einzelnen Zündungen zwar besser wahnehmbar - dafür aber mit recht harten Schlag und deutlich weniger Bass. Hab mir dann ne Woche später bei EBAY wieder ne original Krümmeranlage mit Interferenzrohr geschossen - IF-Rohr Hitzeschild mattschwarz lackiert - und wieder montiert. Seit dem wieder alles bestens. Bei den 883ern bis 2003 würde ich also persönlich davon abraten die Penzl ohne IF-Rohr zu fahren - kann natürlich bei anderen Modellen anders aussehen.

__________________
SPORTSTER - AN ORIGINAL SINCE 1957

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Neuer Beitrag 26.02.2012 20:46
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Zitat von Zündstoff

Mein Schrauber sagt dazu:

Ein Interferenzrohr, das so weit am hinteren Ende der Anlage liegt,
hat eh fast keinen spürbaren Effekt.

Das sind anscheinend halt zwei Baustellen, die Alten und die Neuen ...

Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
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Neuer Beitrag 26.02.2012 20:49
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Und was ist jetzt mit dem Mitführen der EG-BE ?

Muss ich oder nicht ?

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Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 26.02.2012 20:59
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Wenn eine E Nummer drauf ist , brauchst nichts .

__________________
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Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
Zündstoff ist offline Zündstoff
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Neuer Beitrag 26.02.2012 21:13
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Dat isset ja, die einen sagen so, die anderen sagen anders.

Ich wüsst's doch so gern genau ... mit aussagekräftiger Quelle.

Scheint aber mal wieder typisch deutsches Recht zu sein;

keine klaren Antworten auf einfachste Fragen traurig

Ich geb's auf ...

First Evo ist offline First Evo · seit
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Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 26.02.2012 21:24
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Da gibt es eine klare Antwort, mit der E Nummer auf der Penzl steht fest, dass das Teil legal ist. Nach Deutschem Recht muss dir dann ein Sheriff das Gegenteil beweisen.
Wenn Du jede ABE mitführen würdest, könnten manche mit ihrem Bike nicht mehr fahren, da sie keinen Platz für den Papierkram hätten Augenzwinkern

Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
Zündstoff ist offline Zündstoff
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Neuer Beitrag 26.02.2012 21:29
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Na gut, dann bleib' ich hartnäckig: WO ... STEHT ... DAS ???

Avatar (Profilbild) von MIKE48
MIKE48 ist offline MIKE48 · 1270 Posts seit 25.01.2012
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MIKE48 ist offline MIKE48
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1270 Posts seit 25.01.2012
Avatar (Profilbild) von MIKE48

fährt: Dyna RS, FLHX 103, Aprilia RSV
Neuer Beitrag 26.02.2012 21:36
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Hi,

reicht das:

Zwischenzeitlich ist auch der Polizei bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist.
Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt. Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen
("E" Nummer) gekennzeichnet ist. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.


Grüsse

Mike

Augenzwinkern

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Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
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Neuer Beitrag 26.02.2012 21:45
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Zitat von MIKE48
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Danke !!!

Aber dem widerspricht das: http://www.buzer.de/s1.htm?g=EG-FGV&a=6

D.h., weil ein Auspuff nicht universell zu verwenden ist, sondern seine BE nur für spezielle Modelle gilt,
muss der Hersteller die entsprechenden Dokumente mitliefern ... was Penzl ja auch tut.

Leider sagt das nur wieder mal nicht, ob ich diese Dokumente dabeihaben muss ... böse

Ja ich weiß, ich nerve großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Zündstoff am 26.02.2012 21:50.

Avatar (Profilbild) von Sporty-48
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Avatar (Profilbild) von Sporty-48

fährt: Sportster 48
Neuer Beitrag 26.02.2012 21:51
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Steck doch einfach deine Karte ein und zeig sie nur auf Verlangen vor. Die E - Nr auf dem Topf hat schon einen Sinn. Das weiß auch die Polizei.
DEr TÜV schreibt auch das bei e-geprüften Teilen keine Dokumente mitgeführt werden müssen.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

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Neuer Beitrag 26.02.2012 21:52
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Da steht auch nicht, dass du die mitführen mußt!

First Evo ist offline First Evo · seit
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Neuer Beitrag 26.02.2012 21:58
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Der Hanse TÜV schreibt klar:

Aussagen wie: “Der hat sich eben gelöst” , “Die Halteschraube ist abgefallen”, “Der hat auf einmal so geklappert!” werden von der Polizei i.d.R. nicht akzeptiert. Das heißt: Die Betriebserlaubnis ist erloschen (§19 Abs.2 StVZO: ...wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. ...)

Kennzeichnung:
Alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen (KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht:
Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument mitgeführt werden!

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