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Beschlagnahme von Motorrädern

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Beschlagnahme von Motorrädern

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Prof. Dr. Zonk ist offline Prof. Dr. Zonk · 4673 Posts seit 06.05.2007
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Neuer Beitrag 26.07.2008 12:42
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Mahlzeit Kollegen rotes Gesicht ,

gestern hat es einen meiner Freunde erwischt Baby Baby
Da sitze ich im Büro und krieg nen Anruf ob ich helfen kann verwirrt
Er ist in eine Kontrolle gekommen und hat dummerweise seine Papiere zu Hause in der Garage in der anderen Jacke vergessen Augen rollen
Die ersten Worte "Die wollen hier meine Motorrad schon auseinander nehmen" geschockt geschockt
Ich natürlich sofort zu seiner Garage die Papiere geholt und 25 Km zu der Stelle gefahren wo Er stand mit den beiden von Tanzclub grün/weiss böse
Ja was soll ich sagen, die haben eine Phonmessung gemacht an einer stark befahrenen Strasse (130 Phon verwirrt )
Aber das war eigentlich nur nebensächlich, die haben Ihm vorgeworfen das die Eintragungen nur mit Bestechung oder ähnlichem gemacht worden wären Baby Baby
Das Heckteil mit eingebauten Rücklicht, das seitliche Kennzeichen, die fehlenden Blinker hinten, der fehlende Überzieher über dem Forcewinder Luftfilter, das kann es so alles nicht geben verwirrt verwirrt verwirrt
Aus diesem Grunde müsse er das Motorrad sicherstellen bzw. eine Beschlagnahme machen geschockt
Zwischzeitlich kam da sogar noch son zivil Kollege mit ner BMW mit Videoüberwachung vorbei geschockt geschockt geschockt
Das Motorrad hat mein Freund so gekauft (Eigenbau mit SCS Rahmen Augenzwinkern sieht ähnlich wie Walz Hardcore aus Zunge raus)
Die einzige Veränderung die er hat machen lassen, war der Forcewinder Luftfilter und der ist auch noch eingetragen worden Freude Freude
Die Krönung kam dann zum Schluss, Er kriegte eine Schmierzettel auf Recycling Papier 1/2 DINA A4 Seite (Rückseite war bedruckt mit irgend etwas) über die Beschlagnahme Baby Baby Baby Baby Baby Baby
Langsam glaube ich die spinnen wohl böse böse
Das Motorrad hat Tüv Berichte vom TÜV Flensburg, TÜV Nord und jetzt nochmal über die Eintragung des Forcewinders. In den Papieren stehen auch 101 Phon eingetragen drin.
Ich wusste garnicht das ein Polizeibeamter mehr Sachverstand hat als ein Studierter Diplom Ingenieur vom TÜV rotes Gesicht rotes Gesicht
Der Kollege hat mir persönlich sogar noch eine Platzverweiss erteilt, um zu zeigen der ER die Macht hat fröhlich fröhlich
Iss schon klar, wenn die sich nicht mehr zu helfen wissen, dann kommt sowas rotes Gesicht wie lächerlich is das denn fröhlich
Mein Freund ist so was von angefressen Augen rollen und fragt jetzt was Er am besten machen soll verwirrt verwirrt
1.) Rechtsanwalt verwirrt
2.) Zur Dienststelle und alle TÜV Prüf Berichte vorlegen verwirrt
3.) Ist so ein Schmierzettel (Beschlagnahme rechtsgültig) verwirrt

Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht oder weiss hilfsreiche Tipps Augen rollen

Über den Auspuff brauchen wir hier nicht diskutieren, das weiss Er auch selber Zunge raus Zunge raus
Aber der Hauptgrund der Beschlagnahme ist oben ja aufgeführt Freude
Attachment 8658
Attachment 8659
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Blaubär am 26.07.2008 18:46.

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Neuer Beitrag 26.07.2008 12:56
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1). Was hat er denn mitgeführt an "Papieren"? Keine TÜV-Abnahmen? Kein Fahrzeugschein?

2). Was ist denn wo eingetragen/abgenommen?

3). Der Fresszettel nennt sich Beschlagnahmebescheinigung und ist "gültig" - ist quasi so was wie eine Quittung.

4). Wenn alle Umbauten ordentlich vom TÜV abgenommen und ordnungsgemäß eingetragen sind (sofern sie eingetragen sein müssen) Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen (hat er hoffentlich gemacht). Diese muß dann richterlich bestätigt werden.

5). Was für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wird ihm vorgeworfen (konkret)? Gehen die von einer Gefährdung aus und haben das Bike deshalb beschlagnahmt oder geht es nur um die Beweissicherung?

6). Wenn alles wirklich seine Richtigkeit hat, dann in jedem Fall zügig zum Anwalt. Die Beschlagnahme muß verhältnismäßig sein - das läßt sich anhand der dürftigen Fakten nicht beurteilen.

7). Platzverweis is ok - auch wenn´s dir stinkt. Wenn ich was mit irgendwem zu tun habe und ein unbeteiligter Dritter gibt seinen Senf dazu oder meint, er könnte auf den Putz hauen (z.B.) schick ich den auch in die Wüste, weil er da ganz einfach nix verloren hat.

Gruß,
J. H.

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Neuer Beitrag 26.07.2008 12:58
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Da kann man mal wieder sehen, wie unterschiedlich diese Dinge gehandhabt werden.
Ich hatte in etwa die gleichen Vorwürfe und bekam lediglich einen Mängelbericht und ein Verbot, mit dem Bike ausser zur Werkstatt oder zum TÜV nicht fahren zu dürfen.
Der laute Auspuff alleine lässt die Betriebserlaubniss nicht automatisch erlöschen, weil es sich dabei nicht um ein Sicherheitsrelevantes Teil handelt.
Bei mir wurde auch das seitliche Nummernschild und fehlende Blinker und Rücklicht (Nicht Mittig) bemängelt:
Obwohl das Seitliche Kennzeichen eingetragen ist, sagte man mir, dass dies nicht der STVO entspräche, weil der Sichtwinkel nicht ausreichend sei.
Diese Dinge sind alle gesetzlich geregelt und daran hat sich auch der TÜV Mann zu halten.
Somit wurden die Eintragungen verworfen.

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Neuer Beitrag 26.07.2008 13:12
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Anwalt !!! Eindeutig. Schon mal was von "Gefälligkeitsgutachten" gehört? Wenn die Bullen schon so anfangen, dann sollte dein Kumpel als Privatperson, "Profis" ran lassen. Und wenn die Phonmessung an einer stark befahren Strasse (am besten noch mit vielen dicht zusammen stehenden Hausern) gemacht wurde, würde ich die erstmal prinipiell "in Frage stellen". Aber wie gesagt, sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, und dann ......................... . Wird das schon wieder. Ich drück ihm die Daumen.

Hanne

P.S.. Die letzte Biker-Bravo (Bikers News )gelesen? Solltest du, er mal machen, steht wieder interessantes über Phonmessung drin. Vor allem über die "Toleranzen" Baby (26 Phon ............). Ist nur ein Tip am Rande .............

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Neuer Beitrag 26.07.2008 13:13
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Falsch.
Ein Auspuff der zu laut ist läßt doch die BE erlischen.
Obwohl dies nach neuer Regelung nur noch bei unerlaubten Tüten oder manipulierten oder zugelassenen Tüten ohne DB-Killer vollzogen werden sollte.

Der Ermessensspielraum ist gewaltig, Adi ist an die gutmütigen geraten.
Der Andere leider nicht.

Vorschlag von mir.

1. Durch Anwalt Dienstaufsichtsbeschwerde stellen
2. Beschlagnahme anfechten
3. Geräuschmessung mit Gutachter vor Ort anzweifeln
4. Nach gewonnenem Kampf die Dienststelle aufsuchen und den beiden Ehrgeizigen noch nen schönen Tag wünschen.


Generell kann ein Polizist TÜV eintragungen anzweifeln.
Und zwar aus dem Grund, da in der Vergangenheit schon oft gewissen TÜVler aus Gefälligkeit ( oder finanzieller Zusammenarbeit mit Werkstätten) sachen eingetragen haben,die nach FZV oder STVZO NICHT möglich/zulässig sind.

Das heist im Klartext, daß eine TÜVEintragung nicht immer vor Ort anerkennt wird, erst nach Beschlagnahme und Sezierung des Bikes.
Übel,aber ist so. Baby

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Neuer Beitrag 26.07.2008 13:29
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Was in solchen Fällen natürlich gar nicht geht ist eine grosse Fresse.
Ich habe mich trotz Ärger sehr zurückgehalten und gesagt, dass ich das Moped so gekauft hätte und der Meinung war, dass alles damit in Ordnung sei.
Wie gesagt gibt es für die Jungs einen Ermessensspielraum, der in diesem Fall wohl sehr eng gesteckt wurde.
Meine dazugekommenen Kumpels habe im übrigen selbst gleich weitergeschickt, damit sie die Situation nicht weiter belasten.
Habe bis Heute übrigens nichts mehr weiter gehört von der Aktion.
Habe natürlich die Beleuchtung entsprechend in Stand gesetzt und den Mängelbericht abgestempelt an die Behörde gesand.
Jetzt am 28. läuft die Verjährungsfrist von 3 Monaten ab.
Vielleicht habe ich ja Glück und bekomme nichtmal den angedrohten Strafzettel über 25,- € wegen Ordnungswiedrigkeit, obwohl ich damit gut leben könnte und freiwillig bereit wäre jeden Monat einen in der Höhe von 100 € (ohne Punkte) zu bezahlen, wenn ich mich damit freikaufen könnte Freude

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Neuer Beitrag 26.07.2008 14:09
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Wenn ich in eine ähnliche Situation käme, ich würde es wie Adi erst in Ruhe versuchen, wenn nichts hilft hab ich die Nr. meiner Rechtsverdreherin im Handy, die ist ein richtiger Wadlbeisser und macht die Herren schon drauf aufmerksam was sie dürfen und was nicht.
Ansonsten: das Motorrad gefällt mir sehr gut.....er bekommt es ja wieder, das ist das wichtigste.

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Neuer Beitrag 26.07.2008 14:15
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ich wünsche Deinem Kumpel viel Glück bei dieser Sache Freude Freude Freude Freude Freude

in so ner Situation war ich noch nicht Freude und kann dazu nix sagen nur so viel: es werden wohl immer Unterschiede gemacht bei so Kontrollen und Adi hat recht , man sollte Ruhe bewahren.......nur 1 Wort zu laut und die "Götter" sind einem nicht mehr "grün" Augenzwinkern

Rechtsanwalt ist in dem Fall Pflicht Freude Freude Freude Freude

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Neuer Beitrag 26.07.2008 14:51
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@Zonk
Was auch immer aus der Geschichte herauskommt, poste es mal wenn es erledigt ist.
Mich würde das wirklich mal sehr interessieren, was warum und mit welcher Begründung letztendlich gemacht wurde und für Konsequenzen hatte. Wie schon desöfteren bei dem Thema erwähnt, scheint es da regional offenbar größere Unterschiede in der Verfahrensweise zu geben.

@Auspuffoptimierer
Deine Wadlbeißeriin in allen Ehren; aber vor Ort kann die auch nix verhindern. Die Maßnahmen werden durchgezogen, ob das dem Rechtsverdreher paßt oder nicht. So ganz doof sind die Cops ja auch nicht. Und glaub mal nicht, dass sich irgendein Kostümträger von der Meinung eines Anwaltes beeindrucken läßt.
Im Nachhinein kann man alles anfechten (zumindest es versuchen) aber das is auch grad alles. Und ab und zu (wenn auch sehr selten) klappt das sogar.
Im Moment der Maßnahme: NO WAY!
Die Jungs da oben werden sich schon irgendwas dabei gedacht haben - mich würd nur mal interessieren was genau.

P.S.: is nicht böse gemeint, aber der Einfluß von Rechtsanwälten wird leider sehr oft überschätzt.

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 26.07.2008 14:52
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zum zitierten Beitrag Zitat von Auspuffoptimierer
Wenn ich in eine ähnliche Situation käme, ich würde es wie Adi erst in Ruhe versuchen, wenn nichts hilft hab ich die Nr. meiner Rechtsverdreherin im Handy, die ist ein richtiger Wadlbeisser und macht die Herren schon drauf aufmerksam was sie dürfen und was nicht.
Ansonsten: das Motorrad gefällt mir sehr gut.....er bekommt es ja wieder, das ist das wichtigste.

fröhlich Dein Wadlbeisserin nützt da nix unglücklich

Was meinst wie oft ich in gewissen Situationen den Anwalt im Handy hatte.
Da schalt ich erst recht auf stur, denn ne Aufschiebende Wirkung hat das Telefonat nicht unglücklich

Trotzdem find ich die Maßnahmen mehr als nur überzogen.
Da kommt ja jeder Raser besser davon....

razorcut ist offline razorcut · seit
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Neuer Beitrag 26.07.2008 15:16
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Moin,

ist zwar off topic, aber mal abgesehen von dem ganzen Ärger.........ein richtig goiles Bike! **boththumbsup**

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Neuer Beitrag 26.07.2008 16:47
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Schöne Scheiße Herr Profressor - da gibt man 'ne Stange Geld aus für 'nen geilen Umbau und kriegt dann den Arsch voll!
Ich selbst hab bisher immer Glück gehabt. Mich würde trotzdem interessieren, was man vor Ort denn noch beachten muss, wenn auch die freundliche Tour keinen Erfolg zeigt. Muss man da schon vor Ort 'nen schriftlichen Widerspruch einlegen? Oder reicht da der ein oder andere Form-Satrz?

Könnte da vielleicht ein "Insider" ein paar Punkte kurz zusammen fassen, die auf jeden Fall beachtet werden müssen? Die würd ich mir nämlich gerne ins Wallet stecken! (Und wenn ich die dann rausholen will hab ich dann noch ne Anzeige wegen Bestechungsversuch am Hals? unglücklich )

Sowas für den Fall eines Falles würde doch bestimmt einige hier interessieren Freude

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Neuer Beitrag 26.07.2008 17:32
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Eintragungen an sich werden nicht nur von der Polizei, teilweise auch vom Straßenverkehrsamt nicht anerkannt. Z.B. : die eingetragene Kennzeichengröße.
Der Polizist weis zwar sicher nicht mehr als ein TÜV-Prüfer aber jeder weis doch das grad bei Harleys ne Menge Schmu aus "Gefälligkeit" eingetragen wird. Mein Kumpel hatte bei seiner E-Glide ein 80er Kennzeichen eingetragen. Der Vorgänger hat es auch anstandslos gefahren. O-Ton von der Tussi am Amt : Das geb ich ihnen nicht. Was in A eingetragen wurde muß in B noch lange nicht gelten. Ist ne Gefälligkeitseintragung.
Jetzt fährt er mit 21x20.

Überzogen find ich den Punk bei Zonks Kumpel aber auch. Es fehlen ja nicht die Bremsen.....

Der Auspuff zu laut ( ich mein nicht die Phonmessung, die Pötte sehen auch so laut genug aus ), die hinteren Blinker fehlen, der seitliche Kennzeichenhalter ist zu kurz.... das sind schon 3 Punkte für ne Mängelkarte die defintiv nicht legal sind, auch wenn eingetragen.

Da hilft nur eins Freude warten was der Anwalt ausrichten kann.

Ich wünsch deinem Kumpel auf alle Fälle viel Glück

Gruß, Micha

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Neuer Beitrag 26.07.2008 18:03
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Zitat von Jack Harley
1). Was hat er denn mitgeführt an "Papieren"? Keine TÜV-Abnahmen? Kein Fahrzeugschein?

Zu 1.) Er hatte gar nichts mit Baby ich habe Ihm den Fahrzeugschein gebracht rotes Gesicht

2). Was ist denn wo eingetragen/abgenommen?

Zu 2.) Er hatt mehrere Prüfberichte 1 x Fahrzeug Zulassungabnahme , 1 x TÜV und 1x TÜV Abnahme Forcewinder Eintragung die sind vom TÜV Flensburg wo die Maschine gebaut wurde, vom TÜV Nord und jetzt wegen der Eintragung Forcewinder

3). Der Fresszettel nennt sich Beschlagnahmebescheinigung und ist "gültig" - ist quasi so was wie eine Quittung.

Zu 3.) son Klopapierzettel kann ich ja auch selber schreiben das ist ein Witz Baby

4). Wenn alle Umbauten ordentlich vom TÜV abgenommen und ordnungsgemäß eingetragen sind (sofern sie eingetragen sein müssen) Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen (hat er hoffentlich gemacht). Diese muß dann richterlich bestätigt werden.

Zu 4.) Er hat die Sicherstellung abgelehnt, deshalb wurde dann ja beschlagnahmt geschockt

5). Was für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wird ihm vorgeworfen (konkret)? Gehen die von einer Gefährdung aus und haben das Bike deshalb beschlagnahmt oder geht es nur um die Beweissicherung?

Zu 5 .) Das weiss Er ja selber nicht so genau. Die wollen das nun ein Gutachter sich die Maschine anschaut.

6). Wenn alles wirklich seine Richtigkeit hat, dann in jedem Fall zügig zum Anwalt. Die Beschlagnahme muß verhältnismäßig sein - das läßt sich anhand der dürftigen Fakten nicht beurteilen.

Zu 6.) Er hat schon versucht einen Antwalt zu erreichen.

7). Platzverweis is ok - auch wenn´s dir stinkt. Wenn ich was mit irgendwem zu tun habe und ein unbeteiligter Dritter gibt seinen Senf dazu oder meint, er könnte auf den Putz hauen (z.B.) schick ich den auch in die Wüste, weil er da ganz einfach nix verloren hat.

Zu 7.) Das kostet mich nur ein Lächeln. fröhlich fröhlich fröhlich Zunge raus Zunge raus

Gruß,
J. H.

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Neuer Beitrag 26.07.2008 18:05
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zum zitierten Beitrag Zitat von Hanne
Anwalt !!! Eindeutig. Schon mal was von "Gefälligkeitsgutachten" gehört? Wenn die Bullen schon so anfangen, dann sollte dein Kumpel als Privatperson, "Profis" ran lassen. Und wenn die Phonmessung an einer stark befahren Strasse (am besten noch mit vielen dicht zusammen stehenden Hausern) gemacht wurde, würde ich die erstmal prinipiell "in Frage stellen". Aber wie gesagt, sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, und dann ......................... . Wird das schon wieder. Ich drück ihm die Daumen.

Hanne

P.S.. Die letzte Biker-Bravo (Bikers News )gelesen? Solltest du, er mal machen, steht wieder interessantes über Phonmessung drin. Vor allem über die "Toleranzen" Baby (26 Phon ............). Ist nur ein Tip am Rande .............

@ Hanne,

werde ich Ihm ausrichten, das Er die BN mal lesen soll Augenzwinkern

Danke für den Hinweis großes Grinsen

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