Nabend!
In der Oktober-Ausgabe der Biker News ist ein Leserbrief eines Penzl-Fahrers, der mit offener Anlage in eine Polizei-Kontrolle gekommen ist. Der Vorwurf: Fahren im Bereich der StVZO ohne Betriebserlaubnis ==> 50 € plus 3 Punkte !
So wie ich das verstehe, könnte so ein Vorfall woanders milder geahndet werden. Einen Anspruch auf eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit hat man allerdings wohl nicht.
Man hat mir mal höhere Geschwindigkeitsübertretungen vorgeworfen. Da musste ich mir einen Anwalt nehmen, der ein Fahrverbot für mich abgewendet hat. In einem wie o.g. Fall ist das dann sicherlich auch sinnvoll, denn 3 Punkte sind schon heftig....
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Svensensen-Sven aus NRW