Hallo Kollegen,
kleine Anekdote zu meinem jüngsten Erlebnis:
Demletzt bin ich im hessischen Odenwald in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die Penzl war offen und anscheinend kommen jetzt € 50,-- und 3 Punkte wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis auf mich zu.
Der Polizeibeamte hielt sofort nach dem Abstellen des Motorrades einen Zollstock auf die Sitzfläche und bemerkte, daß der Abstand zur Lenkerhöhe (40 cm Ape) die gesetzlich erlaubten 50 cm überschreite.
Danach begutachtete er das Motorrad im Detail. Alle weiteren Umbauten waren eingetragen, die Reifen gerade neu ersetzt.
In die Auspufftöpfe leuchtete er mit einer Taschenlampe und bemerkte dann auch sofort die offenen Verstellklappen. Ich wurde darauf hingewiesen, daß der Betrieb im Bereich der StVZO mit offenen Klappen nicht gestattet ist; dies führt zu einer Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis und bedeutet € 50,-- und 3 Punkte.
Ich erzählte daß ich gerade Freunde besucht hatte, das Motorrad inkl. der verstellbaren Auspuffanlage vorgeführt und dann nicht mehr bemerkt, wie einer der Besuchten wohl den Hebel verstellt und auf offen belassen hatte. Ich würde dies mit Helm nicht hören, da ich immer mit sehr gemäßigten Drehzahlen unterwegs bin. All dies hat den Beamten nicht interessiert; ich wäre für das Fahrzeug selbst verantwortlich.
Dann fotografierte er von hinten in die Auspufftöpfe und den Verstellhebel (unterhalb des Tanks angebracht).
Zusätzlich sagte er mir daß diese teuren Auspuffanlagen Quatsch sind, da ich diese sowieso nur geschlossen fahren dürfe.
Meine Papiere nahm er mit zum Einsatzwagen mit der Begründung diese zu kopieren.
Als er mir dann die Papiere zurückgab kündigte er an, daß ich demnächst Post bekommen würde.
Auf meine Frage was denn jetzt noch mit dem Lenker wäre, entgegnete er daß er hier nichts machen könne da der Lenker eingetragen ist.
Werde ich wirklich mit den € 50 und den Punkten rechnen müssen? das Geld macht mir kaum ein Problem, allerdings die Punkte.
Laut meiner Erkenntnis aus diversen Foren führt der Betrieb im offenen Zustand nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wäre toll, wenn Ihr mir hierzu eine Meinung geben könntet.
Grüße und allzeit gute Fahrt,
PS - irgendwie hab ich den Eindruck bekommen, daß Ape wohl ein rotes Tuch darstellt?
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Osi am 28.08.2013 11:40.