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Soll nach Unfall Verwarngeld zahlen???

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Soll nach Unfall Verwarngeld zahlen???

el666 ist offline el666 · 346 Posts seit 11.09.2009
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el666 ist offline el666
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346 Posts seit 11.09.2009
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Neuer Beitrag 11.10.2011 21:20
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Moin Moin Leute!

Habe da ein Problem, wo ich mal ein wenig Infos brauche.
Ich habe mich letzte Woche mit meiner 09er FLHX hingelegt, Maschine fing bei 150 (Tacho) an zu schlingern und lies sich net mehr einfangen. Das Ganze passierte mir auf der AB bei ebener, trockender und gerader Strecke während ich einen VW Bus überholt habe.
Liest sich erst mal heftig, war auch net ohne. Hatte jedoch Glück, mir selbst ist nicht viel passiert, Prellung an der linken Hand und am Steiß, Schürfwunden an der linken Hand und am rechten Handgelenk und Ellenbogen. Hatte also einen guten Schutzengel. Das ist auch alles net mein Thema.

Thema ist. ich bekomme von der Polizei ein Schreiben, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht haben soll. §3 Abs, 1, §1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 8.2 BKat; §19 OWiG Baby

Hat jemand von Euch Erfahrung mit solchen Anschuldigungen und worauf zu achten ist, wenn ich in den Widerspruch gehen will.
Der hammer ist ja, wenn ich den Widerspruch einreeice wird mir mit vom Formular in den Mund gelegt, dass : "ich gebe den Verstoß nicht zu, weil ...." ! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, von der Formulierung ist das ein Witz.
Aber da bin ich wohl gebranntes Kind...

Würde mich freuen, wenn einige aus Erfahrung berichten könnten und Tipps haben, wie ich da sauber wieder raus komme, denn ich gehe von einem Defekt aus, der sich erst bei der Geschwindigkeit bemerkbar gemacht hat.

Gruß
el 666

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DerFalte ist offline DerFalte · 1779 Posts seit 14.06.2009
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Neuer Beitrag 11.10.2011 21:37
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Ich würde nen Anwalt konsultieren um weiteren Schaden ab zu wenden, deiner Beschreibung nach waren die Umstände des Unfalls ja Technischer Natur und keines Falls auf Witterungsbedingungen, Fahrbahnbegebenheiten und Tempolimit zurück zu führen. Sofern du nicht zu schnell warst, die Fahrbahn einwandfrei in Stand war, sollte einem Überholmanöver mit 150 Km/h und besten Witterungsbedingen eigentlich nichts im Wege stehen.
Gegebenenfalls rät dir der Anwalt auch zu einem Gutachter, was Kosten/Nutzen für dich betrifft musst du dann selber entscheiden.

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Moos ist offline Moos · 14157 Posts seit 27.11.2010
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Neuer Beitrag 11.10.2011 23:18
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Sehe ich wie der Falte. Wenn Rechtschutz vorhanden,sowieso zum Anwalt. Ansonsten Widerspruch einlegen und den Sachverhalt darlegen. Das ist das Standardprozedere der Polizei und der Vorwurf wird im Normalfall fallengelassen nach Anhörung/Stellungnahme. Wenn nicht, kannst Du auf Grund der Höhe der Strafe immer noch entscheiden ob Du nen Anwalt konsultierst.

Moos

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Neuer Beitrag 12.10.2011 00:06
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Ich würde einfach angeben, dass ich während der Fahrt nen Platten bekommen habe und gut ist.
Das könnte nämlich tatsächlich zu Deiner Schilderung passen.

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Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 12.10.2011 03:01
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Trotzdem hat er einen Unfall ausgelöst , obwohl er niemand anderen erwischt hat . Es wurde aber ein Polizeieinsatz daraus notwendig . Ich glaube das Verwarngeld wird trotzdem fällig . Wenn du Rechtsschutz hast , frag beim Anwalt nach . Wenn du im ADAC bist , kannst auch dort nachfragen . Wenn du Einspruch einlegst und nicht Recht bekommst , wird es teurer . Das mit den 150 hast denen aber nicht gesagt oder ? Stichwort Richtgeschwindigkeit 130 Augenzwinkern

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Döppi am 12.10.2011 03:04.

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greyfellow ist offline greyfellow · 848 Posts seit 15.08.2010
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Neuer Beitrag 12.10.2011 06:15
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Hi el666,

erscheint zunächst einmal bitter ist aber ein völlig normaler Vorgang. Lies Dir den § 1 STVO und dessen Verwaltungsvorschriften bzw. einschlägige Rechtskommentare dazu an. Die Rennleitung hat bei solchen Verstößen nur ein limitiertes Ermessen und muß entsprechend dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog tätig werden und die Sache der Bußgeldstelle vorlegen.
Und vor allen Dingen: Gut, dass Dir nicht mehr passiert ist!!
In dem Anhörbogen sind die Rechtsmittel aufgeführt und Du musst selbstverständlich keine Angaben, außer zur Person, machen! Wenn Du Angaben machen willst, dann schreib doch genau deine Einlassungen bzgl. Defekt.
Ich hatte bei einem Unfall mit dem Moped einem Jeep die Vorfahrt genommen, war verletzt und hatte bzgl. der Vorfahrtsverletzung von der Bußgeldstelle keine Post bekommen, obwohl ich alles eingeräumt hatte. War auch meine Schuld. Man hat wahrscheinlich analog dem Strafgesetz Milde walten lassen, weil ich eh schon genug geschädigt war, ist aber Ermessen des Sachbearbeiters bei der Bußgeldstelle!
Nebenbei: Es gibt einige Erfahrungen mit den Tourern in USA, dass die sich aufschaukeln ("Woobling"), deshalb haben einige Polzeibehörden die nicht angeschafft. Das Thema gab´s hier schon bzgl. den Fahrwerksverstärkungen.

Gruß

Roland

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Neuer Beitrag 12.10.2011 06:19
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Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann jedoch eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.
Das Verwarnungsgeld wird verhängt, wenn die Polizei feststellt, dass du etwas falsch gemacht hast, dass du irgendwie gegen die StVO verstossen hast.
Mit der eigentlichen Schuldfrage am Unfall hat das nichts zu tun, das sind zwei Paar Schuhe, - obwohl man daraus, dass die Polizei verwarnt hat, durchaus auch Schlüsse ziehen kann. Dabei ist es dann egal, ob du bezahlt hast oder nicht. Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt.
Wenn man das Verwarngeld nicht zahlt, dann wird ein Bußgeld erlassen, so zu dem zu zahlenden Betrag noch meist über 20 Euro Gebühren hinzukommen.
Da nur Versicherungen und Anwälte Akteneinsicht erhalten, würde ich auf jeden Fall auch einen Anwalt konsultieren.
 
@Adi: Kann auch nachgeprüft werden der „Reifenplatzer“.
Da geht man dann auch ggf. soweit, dass man nachfragt, wo und wann der Reifen gewechselt wurde. Ein SV kann dies auch problemlos feststellen. Dazu kämen dann noch im schlimmsten Fall die
„falschen Angaben“.
 

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Neuer Beitrag 12.10.2011 06:46
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.......was ist mit der Maschine ? traurig ( den Zustand meine ich )

Bruchpilot ist offline Bruchpilot · seit
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Neuer Beitrag 12.10.2011 07:11
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Ich rate auch zu einem Anwalt. Vor allem, da ich auch direkt mal die Haftungsfrage der Company prüfen lassen würde.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 12.10.2011 07:12
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alles was auf der autobahn über 130 passiert,egal ob eigen oder fremdverschuldung, gibt meist probleme.blöd aber ist so.
das mit dem aufschaukeln sollte doch ab 2009 behoben sein dachte ich verwirrt

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
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Neuer Beitrag 12.10.2011 13:10
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Ratschläge sind immer schwer zu geben wen du Rechtschutz hat laß das vom Anwalt klären,gut das dir selbst nicht soviel pasiert ist.

Fuchs ist offline Fuchs · 62 Posts seit 27.04.2011
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Neuer Beitrag 12.10.2011 14:09
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Hallo!

Habe ich es überlesen, wo steht denn die Höhe des Verwarngeldes?
Oder kommt die Rechnung mit dem Betrag erst, wenn er den Unfall zugibt?

Gruß
Fuchs

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Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 12.10.2011 14:26
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zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
alles was auf der autobahn über 130 passiert,egal ob eigen oder fremdverschuldung, gibt meist probleme.blöd aber ist so.
das mit dem aufschaukeln sollte doch ab 2009 behoben sein dachte ich verwirrt

Bei normaler Fahrweise schon . Augenzwinkern

Hab auch schon die Spur gewechselt , zum überholen , bei Vollgas und die Fuhre hat auf einen Schlag so geflattert , das ich dachte , hoppla . Ging aber gut .

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Eisensebi ist offline Eisensebi · 839 Posts seit 09.08.2010
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Neuer Beitrag 12.10.2011 15:38
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Wie schon gesagt: Wenn Verkehrsrechtsschutz, dann ab zum Anwalt. Wenn keine Verkehrsrechtsschutz schreib denen doch einfach einen frei formulierten Text, schildere den Hergang aus deiner Sicht und zeig auf, dass die Folgen für dich bereits gravierend genug sind, ja du froh bist, überhaupt noch am Leben zu sein und das Motorrad auf technische Defekte überprüfen lassen wirst.
Mir ist ein Fall bekannt, indem beim Vorliegen einer eindeutigen Ordnungswidrigkeit und einem solchen Schreiben der Sachverhalt "menschlicher" betrachtet und ich glaube sogar auf ein normal zu verhängendes Fahrverbot verzichtet wurde. Ein Versuch ist es wert.
Wenn du in jedem Fall Widerspruch einlegen willst, kannst du das auch mit diesem Schreiben deutlich machen und brauchst nicht auf Formulierungen des beiliegenden Formulars zurückgreifen.

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Adi ist offline Adi · 13011 Posts seit 07.12.2007
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Neuer Beitrag 12.10.2011 18:00
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Wenn es "normales" Flattern war, dann braucht man sich nicht verrückt machen, sondern einfach ein bisschen Gas wegnehmen, mit der Hinterbremse leicht bremsen und es normalisiert sich wieder. Bei meinen EVO s war das fast normal mit dem Flattern ab ner bestimmten Geschwindigkeit.
Wie man deswegen auf die Schnauze fliegen kann ist mir fast unerklärlich und deswegen glaube ich, dass da was Anderes dahinter stecken muss.
Mich hat es vor Jahren auch mal in beschriebener Art gewickelt, als ein Hinterreifen platt ging.

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