@Lilapferd:
Nur (eventuell) zulässig wenn du die Kamera explizit wegen der Gefahrsituation eingeschaltet hast. NOCH wollen uns die Gerichte vor selbsternannten Sheriffs schützen, die mit ständig eingeschalteter Kamera auf Verkehrsverstöße lauern und das dann zur Anzeige bringen wollen.
Hatte erst letztens ein 'nettes Gespräch' mit jemandem der das offensichtlich bedauert hat. Leider hatte ich
meine Kamera nicht an, deshalb konnte ich das '
Euch sollte man alle vom Mopped holen, am besten mit der Knarre' nicht aufzeichnen.
Dazu sei gesagt das ich grade mit einer Tüte Brötchen in der Hand vom Bäcker in Richtung meines Moppeds gegangen bin, offensichtlich störte sich der 'Herr' daran das ich, ganz wie es sich gehört, in einer Parkbucht geparkt habe und nicht 'irgendwo', jedenfalls habe ich sein 'Wie kann man nur so dämlich parken' dahingehend interpretiert. Eigentlich wollte er wohl dort parken, weil er da wohl immer parkt. Tja, mein Kofferschloß hat dann auch noch geklemmt
, ganz zu schweigen vom Reißverschluß der Jacke.
Es gibt seltene Momente in denen ich bedauere einen Serienauspuff zu haben ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.