Sehr geehrter Herr xy,
auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ab dem 01. Dezember diesen Jahres wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 Euro auf 150 Euro erhöht.
Dabei gilt:
Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland.
Die Wertgrenze von 150 Euro gilt dabei für die Zölle (geregelt in der Verordung (EG) Nr. 274/200
sowie für die Einfuhrumsatzsteuer (geregelt in der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung).
Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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