zum zitierten Beitrag
Zitat von 911
Hallo ,
kann man oder wird Harley eine Sondervereinbarung im Kaufvertrag akzeptieren ?
in etwa so : " Bei Öltransfer vom Getriebe in den Primärantrieb , Wandlung mit Neupreis Erstattung " ?
Sonst werde ich keinen MW8 kaufen. Ist mir alles noch zu unübersichtlich und die Bemühungen und Infos der MoCo nur unterste Schublade.
Grüsse
Moin,
das ist wohl eher Wunschdenken, zumal grundsätzlich der Händler der Vertragspartner ist, und nicht der Hersteller oder Importeur.
Frage ganz einfach bei Deinem Händler an, ob das Problem bei den ab 2018er M8 Modellen behoben ist. Sichert er dieses zu, dann verlange von ihm, diese Zusicherung schriftlich im Kaufantrag niederzuschreiben. Mit entsprechender Rücknahmegarantie für Dein erworbenes Fahrzeug unter Anrechnung der üblichen km- Pauschale für die bisherige Nutzung (Neupreis ist mehr als unrealistisch
). Geht er da nicht drauf ein, weißt Du, was seine Zusicherung wert ist.
Meiner Ansicht nach wird diesbezüglich sich kein Händler so weit aus dem Fenster lehnen, weder zum jetzigen Zeitpunkt noch später.
Die Händler sind eh die armen Schweine, die sich an der Front mit dem Kunden auseinandersetzen und für den Murks der MoCo den Kopf hinhalten müssen. Und sie bekommen von der MoCo entsprechende Vorgaben, was sie in dem jeweils aktuellen Zusammenhang aussagen dürfen oder totschweigen müssen.
BlackStar
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