Zum Verständnis, es geht um Reifen, die natürlich der EG-Richtlinie entsprechen.
Lassen wir mal die Haftung außen vor, auch wenn das nicht so ganz einfach is.
Mir geht es um die Formulierungen in den "Gutachten" und "Serviceinfos" der Reifenhersteller, die damit ggf. verbundene Auflage, bei einer Prüforganisation vorstellig zu werden.
Trotz dessen, das in diesen Schreiben steht, dass der Hersteller keine Bedenken hat, das auf Mopete XY der Reifen gefahren werden kann.
Wenn ich nun also als Auflage da drin stehen habe, ich soll mal vorstellig werden zwecks Abnahme, was genau heißt das dann? Sichtprüfung ob alles ok is, wenn ja, schönen Tag noch?
Oder bedeutet das, Einzelabnahme mit allem Zip und Zap. Was dann meiner Meinung nach der EG-Richtlinie und der Empfehlung an die Reifenhersteller und Prüforganisationen widespricht.
Wohl wissend, dass diese EG-Richtlinie gesetzlich bindend ist, wird also fleißig Geld mit Abnahmen verdient, die möglicherweise garnicht nötig gewesen wären. So kommt mir das vor.
Ich hab kein Problem damit, wenn was am Mopet geändert werden soll, was eine Einzelabahme zwingend notwendig macht. Das ist bei einigen baulichen Veränderungen sicher sinnvoll und ok.