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DEKRA: Andere Reifen müssen nicht eingetragen werden

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DEKRA: Andere Reifen müssen nicht eingetragen werden

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Street-Bob-96cui ist offline Street-Bob-96cui · seit
Street-Bob-96cui ist offline Street-Bob-96cui
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Neuer Beitrag 16.08.2017 19:04
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@ Schimmy

sag mir mal bitte um welches deiner Motorräder es geht und welcher Avon Reifen, dann schaue ich mir mal die Freigabe an, deine Verlinkung geht ins Nirvana...

Schimmy ist offline Schimmy · 9392 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Schimmy ist offline Schimmy
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9392 Posts seit 15.10.2015 aus Greven

fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 16.08.2017 19:22
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Merkwürden...  Bei mir geht der link... verwirrt

Egal... Hier das Ganze als *.PDF.

Es geht um die 96er FLHTC und den AVON Cobra in der Größe 140/90 B 16 M/C 77 H TL.


Greetz.   Jo
pdf-Dateianhang
FLHTC_Electra_Glide_Classic_1986-1998_FLT.pdf
Dateigröße: 102.26 KB, 21 Downloads

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Street-Bob-96cui ist offline Street-Bob-96cui · seit
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Neuer Beitrag 16.08.2017 20:52
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mhh mich würde erstmal die fehlende Fußnote stören... kann passieren und kann mit Avon telefonisch auf kurzem Dienstweg geklärt werden! ABER bei geä. Lenker bzw. Vorderradbremsanlage würde ich es nicht akzeptieren, da ist AVON unmissverständlich, ein Lenker hat sehrwohl mit dem Reifen zu tun, nun muss man aber dies einzeln betrachten einer mit ABE welcher in der Regel seriennah ist, ok würde ich ein Auge zu drücken, wahrscheinlich!

bei solch einem Lenker sicherlich nicht:


Aber 200 Euro für die Eintragung finde ich schon arg heftik, wurde wenigstens ein Fahrversuch gemacht der solch einen Preis gerechtfertigt?
Attachment 267940

Ryker ist offline Ryker · 1686 Posts seit 30.06.2013
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Ryker ist offline Ryker
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Neuer Beitrag 17.08.2017 05:43
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Was fehlt denn bei der AVON Bescheinigung für eine Fußnote, steht doch alles relevante drin.

Und btw. wie wird es denn ausgelegt, wenn geschrieben steht:
"im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilen EG-TypengehmigungBetriebserlaubnis?"

Wenn z. B. ein Auspuff, Lenker, sonstwas verbaut ist, welches eine EG-ABE hat, ist die BE des Fahrzeugs nicht erloschen.
Somit ist die EG-Typengenehmigung weiterhin gegeben und die Bescheinigung vom Reifenhersteller behält ihre Gültigkeit.

 

 

Street-Bob-96cui ist offline Street-Bob-96cui · seit
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Neuer Beitrag 17.08.2017 07:00
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gemäß der erteilen EG-TypengehmigungBetriebserlaubnis?"

Also die BE erteilt nicht der Prüfer der Teile abnimmt oder die HU durchführt sondern entweder der Hersteller also Harley-Davidson oder die Behörde also in der Regel die Zulassungsstelle mit Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2!!! Dass durch den Einbau von Blinkern oder eines Endschalldämpfers die ursprüngliche BE nicht erloschen ist oder in Verbindung mit Reifen keine Rolle spielt ist theoretisch egal, vielleicht sogar großzügige Auslegungssache, wobei streng genommen nicht! Aber Avon hat sich mit unveränderten Originalzustand die Reifenfreigabe oder besser Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach versaut, denn welche Harley ist im Originalzustand? Und dieser Punkt gibt dem Prüfer einfach diesmal Recht! Einfach falsche Reifenwahl fröhlich  das ist sowas wie ich meinte sprecht sowas mit einem Prüfer im Vorfeld ab, bevor ihr Reifen kauft!

Hatte letzte Woche den gleichen Fall Corsa C mit 195/45 R15 auf 8x15 Felge Reifen Toyo, Reifen Serie nach Etrto nur bis 7,5 freigegeben, Toyo ist seit längerem auf dem Standpunkt nix über Etrto heraus zugeben... Stellen sich da stur, was ich verstehe... theoretisch 4 neue Reifen! 


Aber ist mit der Reifensache Auslegungssache, denn jeder neuere Reifen ist eine Verbesserung zur Serie, aber Ausnahmen gibt es immer mal, aber Reifengeschichten sind kritisch zu betrachten und jeder weiß das!


Zur Fussnote es fehlt Nr. 2 in der Zeile der Reifen, der Avon Wisch ist einfach nicht gut ausgeführt in vielen Belangen.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Street-Bob-96cui am 17.08.2017 07:18.

carlos.D ist offline carlos.D · 826 Posts seit 29.06.2013
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carlos.D ist offline carlos.D
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826 Posts seit 29.06.2013 aus Wien

fährt: Cross Bones
Neuer Beitrag 17.08.2017 07:17
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@Street-Bob-96cui
herzlichen Dank für die geguldige und SACHLICHE Aufklärungsarbeit.
Ich finde es auch immer wieder erschreckend, wie blauäugig manche Menschen den technischen Zusammenhang ihres über alles geliebten Gefährt beurteilen und jeder, der nicht d'accord ist, ist sofort ein Vollidiot, der keine Ahnung hat.

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Ryker ist offline Ryker · 1686 Posts seit 30.06.2013
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Neuer Beitrag 17.08.2017 08:11
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Ich sehe hier abslut nichts blauäugiges dran, wenn dem so wäre, müssten grundsätzliche alle Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen pauschal angezweifelt werden.
Du hast so nen Zettel in der Hand, klapperst 5 Prüfer ab, der sechste meint dann, alles gut, passt schon so ...
Entweder JEDER Prüfer lehnt sowas ab, oder ALLE lassen es zu...

Let's face it, diese EG-Richlinie ist Augenwischerei, und so wie sie ausgeführt ist, vollkommen sinnlos.
 

Schimmy ist offline Schimmy · 9392 Posts seit 15.10.2015
aus Greven
fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 17.08.2017 09:04
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Moinsen,

Ich stiime dem, was "Street-Bob" zum eigentlichen Thema geschrieben hat, voll und ganz zu, wobei der Satz "unveränderter
Originalzustand" in der Unbedenklichkeitsbescheinigung (warum schreiben die bei AVON eigentlich nicht "Reifenfreigabe")
schon mal recht viel Platz für Interpretationen zulässt. Und auch der Fehler in den Fußnoten hinterlässt nicht gerade den
Eindruck, dass beim Erstellen der Bescheinigung "Profis" am Werk waren. AVON hat sich auf meine Mail jedenfalls noch
nicht bei mir gemeldet... unglücklich

Ich komme gerade vom Straßenverkehrsamt. Die eine Kuh (Reifenfreigabe) ist vom Eis. Die geänderte Reifengröße
steht nun im Schein drin und damit bin ich nun auf der sicheren Seite.

ABER.....

Die Geschichte mit der "falschen" TÜV-Plakette konnte auch das Straßenverkehrsamt nicht lösen. unglücklich
Ihr erinnert Euch vielleicht...

Im Rahmen der Einzelabnahme durch den TÜV Nord wurde gleichzeitig auch eine HU an meinem Bock gemacht. Der
Prüfbericht lautete auf "keine Mängel festgestellt", "nächste HU 8/2019". Dummerweise hat der Prüfer im Eifer des
Gefechts die falsche Plakette auf´s Nummernschild geklebt, nämlich 8/2018. ALs ich das festgestellt hatte, fuhr ich
zum nächstgelegenen TÜV-Nord in der Hoffnung, dass mir dort die richtige Plakette geklebt werden könnte, doch
FALSCH GEDACHT. Ganz im Gegenteil. Man strich dort den Eintrag "nächste HU" durch, stempelte das Ganze noch
ab und schrieb als Vermerk: "Erteilt SVA".

Doch das SVA sieht sich bei dieser verworrenen Faktenlage nicht imstande, mir eine Plakette für 2019 auszuhändigen...
Ganz im Gegenteil.... In meinem "neuen" Kfz-Schein ist die nächste HU wieder mit 8/2017 drin. unglücklich

Habe telefonisch mit dem Prüfer, der die falsche Plakette geklebt hat, Kontakt aufgenommen. Mal schauen, wie wir
diese Kuh vom Eis bekommen....

Stay tuned.....


Greetz   Jo

p.s.: zu der Frage von "Street-Bob", ob die für die Überprüfung des Bikes erhobenen Kosten irgendwie gerechtfertigt waren, kann ich keine gesicherten Angaben machen, da ich nicht daneben stand. Doch Fakt ist, hätte eine Probefahrt stattgefunden, hätte ich das mit ziemlicher Sicherheit mitbekommen. Ich glaube, der Prüfer hat noch nicht einmal die Seitenkoffer abnehmen lassen, um die Abstände zwischen dem Reifen und den anderen Bauteilen (Fender, Antriebsriemen usw.) zu checken. Der ganze Zinnober dauerte nicht länger als 15 Minuten. 

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 17.08.2017 09:50.

M13 ist offline M13 · 260 Posts seit 19.11.2013
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Neuer Beitrag 17.08.2017 09:15
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Sorry, carlos d., niemand hat jemals behauptet, alle, die nicht d'accord sind, wären Vollidioten. Aber wenn mir ein Prüfer unterstellt, alle Harleys wären sowieso illegal umgebaut ... Baby Mein Fahrwerk ist Serie und alle umgebauten Teile sind eingetragen. Nachweisbar. Die Reifen wurden aufgezogen, um die Fahrsicherheit zu verbessern, was sie nachweislich tun. Soweit zu "blauäugig". Die Rechtslage IST EINDEUTIG. 

Und ich denke, dass gerade wir "Motzer" hier die Bemühungen von Street-Bob-96cui sehr wohl schätzen und anerkennen. 

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Gruß vom M13 (Mirko)

Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa rotes Gesicht ........ nicht schreiend geschockt wie sein Beifahrer.

Mondeo ist offline Mondeo · 9603 Posts seit 17.06.2015
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fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 17.08.2017 10:39
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Moinsen,

Ich stiime dem, was "Street-Bob" zum eigentlichen Thema geschrieben hat, voll und ganz zu, wobei der Satz "unveränderter
Originalzustand" in der Unbedenklichkeitsbescheinigung (warum schreiben die bei AVON eigentlich nicht "Reifenfreigabe")
schon mal recht viel Platz für Interpretationen zulässt. Und auch der Fehler in den Fußnoten hinterlässt nicht gerade den
Eindruck, dass beim Erstellen der Bescheinigung "Profis" am Werk waren. AVON hat sich auf meine Mail jedenfalls noch
nicht bei mir gemeldet... unglücklich

Ich komme gerade vom Straßenverkehrsamt. Die eine Kuh (Reifenfreigabe) ist vom Eis. Die geänderte Reifengröße
steht nun im Schein drin und damit bin ich nun auf der sicheren Seite.

ABER.....

Die Geschichte mit der "falschen" TÜV-Plakette konnte auch das Straßenverkehrsamt nicht lösen. unglücklich
Ihr erinnert Euch vielleicht...

Im Rahmen der Einzelabnahme durch den TÜV Nord wurde gleichzeitig auch eine HU an meinem Bock gemacht. Der
Prüfbericht lautete auf "keine Mängel festgestellt", "nächste HU 8/2019". Dummerweise hat der Prüfer im Eifer des
Gefechts die falsche Plakette auf´s Nummernschild geklebt, nämlich 8/2018. ALs ich das festgestellt hatte, fuhr ich
zum nächstgelegenen TÜV-Nord in der Hoffnung, dass mir dort die richtige Plakette geklebt werden könnte, doch
FALSCH GEDACHT. Ganz im Gegenteil. Man strich dort den Eintrag "nächste HU" durch, stempelte das Ganze noch
ab und schrieb als Vermerk: "Erteilt SVA".

Doch das SVA sieht sich bei dieser verworrenen Faktenlage nicht imstande, mir eine Plakette für 2019 auszuhändigen...
Ganz im Gegenteil.... In meinem "neuen" Kfz-Schein ist die nächste HU wieder mit 8/2017 drin. unglücklich

Habe telefonisch mit dem Prüfer, der die falsche Plakette geklebt hat, Kontakt aufgenommen. Mal schauen, wie wir
diese Kuh vom Eis bekommen....

Stay tuned.....


Greetz   Jo

p.s.: zu der Frage von "Street-Bob", ob die für die Überprüfung des Bikes erhobenen Kosten irgendwie gerechtfertigt waren, kann ich keine gesicherten Angaben machen, da ich nicht daneben stand. Doch Fakt ist, hätte eine Probefahrt stattgefunden, hätte ich das mit ziemlicher Sicherheit mitbekommen. Ich glaube, der Prüfer hat noch nicht einmal die Seitenkoffer abnehmen lassen, um die Abstände zwischen dem Reifen und den anderen Bauteilen (Fender, Antriebsriemen usw.) zu checken. Der ganze Zinnober dauerte nicht länger als 15 Minuten.

was Idio....unterwegs.Bürokratismus hoch drei. Du hast doch einen Prüfbericht und da steht alles drin. Und wenn der Ingenieur  die falsche Plakette klebt hätte die ihren Fehler beheben müssen. Das Problem war wohl das du zum anderen TÜV gefahren warst.

Avatar (Profilbild) von diShmO
diShmO ist offline diShmO · 1228 Posts seit 08.08.2010
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fährt: Forty - Eight
Neuer Beitrag 17.08.2017 10:48
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Sorry wenn ich mich hier mal reinklinke ...
Aber denke das Thema ist für mich auch relevant.

Habe eine 48 , die ich mit ner StreetBob Felge auf 180er Hinterreifen umgerüstet habe.

Das eintragen damals war ein wenig umständlich , habe auch mehrere anläufe (GTÜ, TÜV, Dekra) gebraucht bis ich jemand hatte der es mir eingetragen hat.

Jetzt habe ich in der Eintragung allerdings eine MArkenbindung (Michelin) drinne stehen.
Wenn ich jetzt einen neuen Hinterreifen montieren möchte, aber einen anderen Hersteller als Michelin möchte (die eingetragene Größe werde ich natürlich beibehalten), ist das ohne großen Aufwand Möglich ?
Muss ich das dann erst wieder abnehmen lassen ?

HAt wer Infos & Tipps ?

Street-Bob-96cui ist offline Street-Bob-96cui · seit
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Neuer Beitrag 17.08.2017 12:26
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Markenbindung oder Reifentypbindung der halt ein Michelin ist... Ja jedes andere Reifenprofil muss eingetragen werden!

Ein Kollege trägt immer nur die Größe ein, da darfst du fahren was du willst, wenn Profil vorne hinten gleich so mache ich es bei entsprechenden Gegebenheiten auch manchmal aber nicht immer denn jeder Reifen fällt anders aus in der Breite...

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Street-Bob-96cui am 17.08.2017 16:55.

Schimmy ist offline Schimmy · 9392 Posts seit 15.10.2015
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Neuer Beitrag 17.08.2017 17:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von Street-Bob-96cui
Markenbindung oder Reifentypbindung der halt ein Michelin ist... Ja jedes andere Reifenprofil muss eingetragen werden!

Moinsen,

Ich bin mir recht sicher, dass dies SO nicht ganz richtig ist. Die Bindung an eine bestimmte Reifenmarke ist für Motorräder
vor einigen Jahren zumindest teilweise aufgehoben worden, ABER:

Quelle: https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
zum zitierten Beitrag Zitat von Street-Bob-96cui
Ein Kollege trägt immer nur die Größe ein, da darfst du fahren was du willst, wenn Profil vorne hinten gleich so mache ich es bei entsprechenden Gegebenheiten auch manchmal aber nicht immer denn jeder Reifen fällt anders aus in der Breite...

Das ist zwar ganz schön kundenfreundlich, hilft dem Moped-Fahrer bei ner Kontrolle durch die Rennleitung nicht sehr viel.... unglücklich


Greetz  Jo

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Neuer Beitrag 17.08.2017 18:24
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Ich habe doch nichts gegenteilige geschrieben...

Hier verwechselt ihr aber ein Serienmotorrad mit einem technisch geänderten Fahrzeug wie es diShmO beschrieben hat, er hat von einem anderen Modell die Hinterradfelge verbaut, diese wurde per Einzelabnahme eingetragen und halt mit einem speziellen Reifenprofil, wenn er nun in paar Jahren einen neuen Reifen benötigt und das eingetragene Profil ist nicht mehr am Markt verfügbar muss er einen neuen Reifen eintragen lassen, aus diesem Grund schaue ich nach dem Platzbedarf des Reifens bei solch einer techn. Änderung, wenn Platz satt trage ich und viele andere dann halt auch einfach nur die Reifengröße mit dem Zusatz nur zul. Reifen des gleichen Herstellers und Reifentyps vorne und hinten also dass man nicht Michelin vorne und Dunlop hinten fährt oder vorne Michelin COMMANDER II Front und hinten Michelin SCORCHER 31 ich denke damit gehe ich einen guten Weg und der Kunde hat später die Wahl einen anderen Reifen zu montieren, wenn ich bedenken habe wird das exakte Profil eingetragen und da hat der Kunde dann keine Wahlmöglichkeit wie im Fall von diShmO halt, ärgerlich aber so ist das nun mal!

Den Rahmen wie die Eintragung geschied entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige, denn auch er muss dafür persönlich haften und nicht der TÜV oder die DEKRA, er ist persönlich dafür haftbar! Vielleicht sollte man dies nochmal erwähnen wieso sich manche Prüfer auch "anstellen" etwas einzutragen oder nicht!

Viele verwechseln es mit der Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bei Pkws, früher Mercedes oder BMW nur zulässig Dunlop Profil XY zulässig, dies wurde aufgehoben weil es einfach nur Geldbacherei war, der Wagen läuft genau so sicher wie mit anderen Reifenherstellern, ABER man sollte z.B. bei Porsche z.B. dies kritisch betrachten da gibt es Reifen ohne und mit N-Kennung für Prosche, man darf immer fahren was man möchte aber ob es klappt sei dahingestellt, Porsche lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab, wenn Unfälle mit Reifen ohne N-Kennung passieren, aber das ist halt etwas anderes und hat nix damit zu tun ob es ein Mangel bei einer HU ist oder nicht, man darf es gesetzlich aber Prosche gibt es halt nicht frei, genau wie beim Pkw vorne rechts Winterreifen, vorne links Allwetterreifen, hinten rechts Sommerreifen und hinten links ein Semislickreifen gesetzlich absolut nichts was dagegen spricht aber fahrtechnisch eine Katastrophe!

Schimmy ist offline Schimmy · 9392 Posts seit 15.10.2015
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Neuer Beitrag 02.12.2017 11:58
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Moinsen,

War gestern (01.12.) auf der Custombike und habe mal den Stand von AVON aufgesucht. Wie es der Zufall will, traf ich einen
der Prüfingeneure von AVON (Herr Rost) und habe ihm mein Leid mit der Abnahme des Cobra geschildert und ihm den Tipp
gegeben, er solle sich mal die Mühe machen und die von ihm signierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Fehler in den
Anmerkungen überprüfen, damit es in Zukunft ein wenig unproblematischer wird, Reifen dieses Typs auf unserer Mopeds zu
montieren und LEGAL damit durch die Gegend zu cruisen.

Mal schauen, ob und wann sich was tut.... smile


Greetz   Jo

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 05.04.2018 11:10.

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