Wegen der Gedanken zu künftig immer schärferen Zulassungskriterien - das müßte Dich nur sorgen, wenn Du sie jetzt
einlagerst, ohne sie einmal zugelassen zu haben.
Wenn Du jetzt zulässt, und sofort wieder abmeldest, hat die Maschine auch künftig die Zulassungskriterien von jetzt zu erfüllen.
Lagerst Du ein, ohne sie einmal zugelassen zu haben, muß sie die Zulassungskriterien des zukünftigen Zulassungsdatums erfüllen = A-Karte
Es zählt die Erstzulassung, auch wenn die im Ausland ist, nicht das Modelljahr / Baujahr.
Wegen der Garantieleistungen in Deutschland, wenn Du sie mitgeführt hast nach USA und wieder zurückbringst : Nur meine Einschätzung, aber
ich kann mir kein Argument vorstellen, weshalb die Garantie in D durch vorherigen Auslandsaufenthalt verfallen sollte.
Von den üblichen Kriterien natürlich abgesehen, wie bestimmte Modifikationen, Kundendienste bei Vertragswerkstatt usw.
Ein Bike zusätzlich in USA zu kaufen und dann mitzubringen, könnte sich finanziell bei Weiterverkauf vielleicht rechnen.
Aber wahrscheinlich nur, wenn Du es als "Übersiedlungsgut" mitbringen kannst.
Dazu müssen also einige Kriterien erfüllt werden.
Am wichtigsten ist, dass der Haupt-Wohnsitz beim Umzug in die EU-Gemeinschaft (zurück-)verlegt wird.
Davor muss man mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt ( und evtl . dort auch Steuern gezahlt haben - das weiß ich aber nicht sicher, wie
das steuerlich ist).
Alle Güter die man als Umzugsgut mitnehmen möchte, müssen mindestens 6 Monate im eigenen Besitz sein.
Man darf pro Person ein Auto und (!) ein Motorrad mitbringen.
Allerdings müssen diese auf einen persönlich zugelassen gewesen sein und es muss ein Nachweis über die gezahlten Steuern/Versicherungsnachweise vorliegen.
Die Waren müssen offiziell als Übersiedlungsgut beim Zoll angemeldet werden.
Es gilt nach Einfuhr eine 12 monatige Sperrfrist, in der die Güter weder verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft und verschenkt werden dürfen.
Wer sich nicht daran hält kann zur Nachzahlung der „geprellten“ Einfuhrabgaben gezwungen werden.
Weitere rechtliche Schritte sind dann auch zu erwarten.
(wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat)
__________________
WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schneckman am 26.12.2019 20:01.