zum zitierten Beitrag
Zitat von Aymara
Ja, bei den 14er und einem Großteil der 15er Maschinen ist die Hersteller-Garantie abgelaufen ... da ist eine Rückrufaktion unumgänglich,
wäre schön aber..
(für alle mal möglichst kurz beschrieben, die in der Schule besser aufgepasst haben und Ihr Geld heute leichter verdiehnen als ich Depp als KFZ Meister)
1. Rückrufaktion: läuft über das KBA (Kraftfahrtbundesamt) und wird ausgelöst bei Gefahr für Leib und Leben der Fahrzeugbesatzung oder anderer Verkehrsteilnehmer. Es geht dabei aber leider (dummerweise) nicht um die Gefahr eines Schadens an eurem Fahrzeug.
Für solche Fälle gibt es Serviceinfos oder ähnliches, für die betroffene Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen werden. Häufig werden solche Arbeiten aber auch einfach beim nächsten Werkstattbesuch, ohne Kundeninfo und kostenfrei, abgestellt.
2. Kupplungsbetätigung: Das Öl läuft an einer Stelle über, an der Schaltgetriebe und Primärantrieb eine Verbindung haben. Dazu bietet sich die Getriebewelle, in der die Betätigungsstange der Kupplung sich hin und herbewegt an. Ob hier ein Zug oder ein Hydraulischer Zylinder zum Verschieben dieser Stange benutzt wird ist völlig egal.
Die Stange des 2014 Modells ist aber wohl etwas anders und wird jetzt wohl vielerorts verbaut.
Ob es dann endgültig ausgestanden ist, kann leider erst nach lägerer Fahrstrecke beurteilt werden, da sich drehende Teile erst mal aneinander gewöhnen müssen.
Wesentlich ist, dass jeder, dem es wichtig ist, erstmal regelmäßig den Schaltgetriebeölstand gemäß der Bedienungsanleitung prüft. ( dauert ja nur wenige Sekunden)
viele Grüße