Zum Beitrag des User 911 ein Auszug au:
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 134/2014 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie zur Änderung ihres Anhangs V
4.1.4.1. An dem Zustand der Öffnungen des Motors ist nichts zu verändern.
4.2.3.1. Der Hersteller muss gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen, dass das Kurbelgehäuseentlüftungssystem
des Motors dicht ist, indem er eine Dichtheitsprüfung mit Druckluft durchführt und dabei einen Überdruck im Kurbelgehäuseentlüftungssystem erzeugt.
Ich würde sagen: Grauzone entdeckt.
Gehört der Primärantrieb zum Motor ?
Im Falle der uralten Bauweise des HD Motors sicher streitbar.
Wenn ich irgendwann nennenswert betroffen werde, baue ich auch eine solche Entlüftung und fertig ist der Lack.
Das Umweltgewissen werde ich mit einem Aktivkohlefilter beruhigen, den ich natürlich oft genug auswechseln werde, so ich ihn nicht zufällig vergesse