Der Aufwand hier rund um diese Kombigutachten bleibt mir unbegreiflich, fahrt doch mal hin zum TÜV und lasst das einfach so eintragen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Luftfilter für sich selbst erst einmal ein Gutachten hat. Aussage von unserem TÜV Prüfer vor Ort: "Die E-Nummer auf dem Auspuff bestätigt, dass dieser mindestens gleichwertig ist und mit den Werten des Originals übereinstimmt, oder diese übertrifft. Das selbe gilt für den Luftfilter, also geht das selbstverständlich auch zusammen."
Sobald die Klappe vom Topf geschlossen und diese Bleche für den Filter verbaut sind, ist da auch definitiv kein Unterschied mehr zum Original, bzw es ist eher noch weiter zugestopft. Dabei kann also gar nicht rauskommen, dass es lauter als vorher wird und somit kann man es auch eintragen. Genau das bestätigt halt auch dieses Kombigutachten überflüssigerweise.
Dieser ganze Kombigutachtenquatsch hat nur einen einzigen Zweck, nämlich euch die Kohle aus der Tasche zu ziehen. So ein Luftfilter mit Kombigutachten kostet ja auch stolze 600,- Taler aufwärts, den Big Sucker zB bekomme ich inkl. Einzelgutachten für die Hälfte und drunter.
Eintragung mit Kombigutachten nach §19 ca. 30,- EUR und mit Einzelgutachten nach §21 halt ca. 80,- EUR. Jedenfalls habe ich diesen Betrag letztes Mal inkl. Geräuschmessung bezahlt. Luftfilter, Vergaser und S&S Motor waren bereits eingetragen, Gutachten dafür hatte ich aber keine. Ob die Geräuschmessung überhaupt notwendig ist, kann ich euch Ende der Woche sagen, da mache ich das nämlich schon wieder, diesmal allerdings mit (Einzel-) Gutachten zum Luftfilter.
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