Zitat von First Evo
Das würde aber einen Rechtsstreit voraussetzen,freiwillig zahlt der das sicher nicht , als Händler hätte er aber recht schlechte Karten und möchte sicher nicht das Prozesskosten-Risiko eingehen, wenn die Täuschung nachweisbar ist. Dies wird sicher der Fall sein.
Du hast, gesetzt dem dem Fall der arglistigen Täuschung, natürlich Recht.
Da besteht halt das Zeitproblem: Anwalt, Gericht, Urteil, Einspruch....das kann dauern. Was bringt Ihm sein Recht wenn er die ganze Saison keinen Bock zum fahren hat. Darum meinte ich ja auch das er auf vollständige Erstattung beharren soll, da der Dealer ihm die Rückname nicht ohne Grund angeboten hat.
Denke wir verstehen uns.
Moos
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