Hallo Allerseits,
hab hier schon einiges von euren Beiträgen mit dem Thema Reifen gelesen und hab da nochmal ne Frage. Ich brauch für's Bike von Frauchen neue Reifen. Jetzt sind die Michelin Scorcher 11 drauf >> WILL ICH ABER NICHT MEHR und vom unfreundlichen HD Händler meines Unvertrauens schon gar nicht!!! :-)
Die Daten des Mopeds:
HD Superlow, Bj. 10.2011, Typ: XL2, Variante: XL883L Version: FFEALO
ABE / EG BE Nr.: e4*2002/24*0208*13
Eingetragene Reifen in Schein und Brief = VO 120/70 ZR18 59W und HI 150/60 ZR17 66W -- es ist keine Hersteller-Bezeichnung aufgeführt
Im Post von "cb750" steht,
dass er beim TÜV-Onkel war und der den Pirelli Angel GT für HINTEN mit der Bauhöhe "70" anstelle "60" abgenickt hat. Freundlicherweise hat er auch noch die Freigabe von Pirelli zum Download angehängt. Danke :-)
Wenn ich aber nun die Traglast vergleiche, steht anstelle der originalen "66W" nun "69W". Meines Wissens ist es so, dass die Höhe die Traglast von 66 auf 69 besser ist und man hier nichts falsch macht. IST DAS RICHTIG SO ???
Weiterhin steht im oberen Textblock in der Reifenfreigabe .......
1) Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO). Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungs-Bescheinigung besteht nicht (§13 Abs.1 iVm. Anl.5 - Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3 FZV).
Ist es richtig wenn ich das so interpretiere ........
Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Weil geändert auf die Reifen in der unteren Tabelle :-)
Ist es richtig wenn ich das so interpretiere ........
Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen
in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der
Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis
nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO). Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungs-
Bescheinigung besteht nicht (§13 Abs.1 iVm. Anl.5 - Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3 FZV).
B]........ geprüft durch Pirelli und als NEUE Reifenfreigabe erteilt :-)
Somit kann man ja feglichen Kontollen der Grünen od Blauen und dem TUV gelassen entgegen sehen, oder ) :-)
Sorry für die etwas umständliche Fragestellung aber ich möcht halt nichts falsch machen und VIELEN DANK im voraus für eine kurze Rückinfo. :-)