Hallo Jack Harley
du must grundlegend unterscheiden zwischen Fahrgeräusch und Standgeräusch
Meistens wird mit diesen Angaben von 100 phon oder 103 Phon nur das Standgeräusch gemeint
Das Fahrgeräusch ist nach Baujahren festgelegt und darf auch nicht lauter sein (eine gewisse Toleranz ist zulässig)
Bei Fahrzeugen ab 500ccm gelten z. B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.53 - 90 DIN-Phone
EZ bis 20.05.56 - 87 DIN-Phone
EZ bis 31.12.56 - 84 DIN-Phone
EZ bis 12.09.66 - 82 DIN-Phone
EZ bis 30.09.83 - 84 dB(A)
EZ bis 30.09.89 - 86 dB(A)
EZ bis 30.10.95 - 82 dB(A)
EZ ab 01.10.95 - 80 dB(A)
Diesen Wert wird Dir kein Prüfer in Deutschland höher eintragen
Diese Grenzwerte gelten für das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch ist Abfallprodukte und somit egal.
Wenn man in Magazinen, Kleinanzeigen etc. irgendwas von 101db liest, ist hiermit das Standgeräusch
gemeint und somit völliger Unrelevant.
Fakt ist: bei allen neuen Fahrzeugen und somit bei allen Auspuffanlagen gilt 80dB Fahrgeräusch also "Staubsauger" Lautstärke.
Es gibt also nur Legal (leise 80dB(a) oder Scheissegal und Lauter
beim Fahren natürlich.
Macht ja auch wenig Sinn wenn Du im Stand auf dicke Hose machst mit Brülltüte und dann lostfährst mit (Flüstertüten) wie ein Staubsauger
Gruß Holger
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