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Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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Avatar (Profilbild) von drive_it
drive_it ist offline drive_it · 309 Posts seit 23.03.2009
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Neuer Beitrag 27.08.2009 09:28
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Hatte ein Saisonkennzeichen mit 23x20cm. Wurde jetzt gewechselt in Ganzjahreskennzeichen.

Da das Schild an eine Road King Classic mit Gepäckträgerträger nicht ranpasst, habe ich es umkennzeichnen lassen. Jetzt ist es 30x11cm bei einem Buchstaben und einer Zahl mit Engschrift.

__________________
Sonnige Grüße
drive_it

"Es kann nur besser werden."

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von drive_it am 27.08.2009 09:36.

Jürgen1308 ist offline Jürgen1308 · seit
Jürgen1308 ist offline Jürgen1308
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Neuer Beitrag 29.08.2009 17:29
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ich verzichte extra auf das Saisonkennzeichen....2-3 cm gespart Freude

Leider muß ich in OL 2 Buchstaben und 2 Zahlen nehmen.... böse böse

Ergebnis: es wird ein kleines Kuchenblech traurig traurig

Habe schon mal probiert, ob was geht, aber die sind alle flexibel wie Eisenbahnschienen böse

Keine Chance unglücklich

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chevytruck ist offline chevytruck · 27 Posts seit 21.06.2009
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aus Bad Nauheim

fährt: Road King ua
Neuer Beitrag 30.08.2009 09:52
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is doch eigendlich alles gesagt.
die gesetzesvorgaben stehen auf der ersten (?) seite
der rest ist willkühr bei der zulassungsstelle.
wenn dort auf nam opel rekord o.ä. ein buchstabe mit ner 1 ist und der typ am schalter mir sagt so was geht nicht könnte ich zum mörder werden.
bei uns auf der alten zulassungsstelle waren alle autos der angestellten mit ner 1 versehen
ich bekomme keine
mit "verbindung" ne 20er tafel.

ich beneide jeden der ein 80er schild hat

ich glaube nicht das sich die deutschen die großen bleche wegnehmen lassen. eher bekommen die italiener und die franzosen etc auch große tafeln.
die deutsche polizei hat keine handhabe wenn sie trotzdem kleine schilder drauf haben und die franzosen etc jukt es nicht
so ist jer "glücklich"

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spider ist offline spider · 1024 Posts seit 22.06.2008
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Neuer Beitrag 04.09.2009 20:50
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Ich habe heute mein 22er gegen ein 20er tauschen können.

Der Schildermacher meinte, am besten gleich zum Leiter.

Der hat nicht mal gezuckt.

Jetzt passt mein neuer Gepäckträger


Gruß

Thomas


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
Thomas

Ich sehe meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich sehe mich bedroht durch Rechte und Beschränkte.
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.

Tolot · seit
Tolot
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Neuer Beitrag 06.09.2009 13:25
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Zitat von chevytruck
is doch eigendlich alles gesagt.
die gesetzesvorgaben stehen auf der ersten (?) seite
der rest ist willkühr bei der zulassungsstelle.

So ist es. Es gibt überall Fürsten der Zulassungsstelle, die sich einen Dreck ums Gesetz scheren. Nach dem Gesetz ist noch nicht einmal das Kuchenblech als solches vorgeschrieben - vorgeschrieben ist nur, wer das 80er-Schild verpaßt bekommen muß, und die maximale Breite des einzeiligen Schild bei Moppeds. Das Kuchenblech der Realität folgt nur aus der Menge der Zeichen, die aufs Blech müssen, und der Längenbegrenzung von einzeiligen Schildern für Moppeds. Ich habe es nicht ausgemessen, aber nach meiner Einschätzung können in allen einstelligen Zulassungsbezirken und ohne Saisonkennzeichen einzeilige Schilder auch ohne Engschrift oder 2stelliigen Unterscheidungszeichen möglich sein. Nur werden sie nicht vergeben, weil der Fürst der Zulassungsstelle behauptet, für Moppeds seien Kuchenbleche vorgeschrieben - und alles andere ausnahmsweise Ausnahmen. Der Fürst kann dies faktisch tun, weil sich praktisch kein Moppedfahrer dagegen rechtlich wendet, er also keinen auf den Sack bekomt. Widerspruch ist ja eh aussichts- und erfolglos, also müßte geklagt werden, aber man kann es keinem Anwalt (der auch nur ansatzweise Ahnung hat) verübeln, daß er bei diesem Gegenstandswert und dem daraus folgenden Honorar von 40,- für einige zehn Stunden Arbeit dankend abwinkt (und wem ist ein kleines Schild so wichtig, daß er dafür einige tausend Euro Stundenhonorar zahlen würde?).
Ich habe mir das beim letzen Mal nicht gefallen lassen, zumal das Kuchenblech auf einer Sporty sowohl für ältere Fahrer, die das Beinchen nicht mehr so richtig hochbekommen, als auch Fußgänger im Falle eines Unfalls echt (lebens)gefährlich ist, und nach langem Herumgezackere auch mit der Rechtsaufsicht (dem RP) den von vornehrein aussichtslosen Widerspruch eingelegt - und selbst der liegt seit mittlerweile 1 Jahr bei der Behörde und wird nicht weiterbearbeitet (die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde natürlich gleich zurückgewiesen). Offenbar geht man davon aus, daß ich die Lust verliere, keine Untätigkeitsklage einreiche und/oder man mit dem Verweis darauf, daß ich ja durch die zwischenzeitliche Benutzung ohne Schaden meine Argumentation widerlegt hätte, vor Gericht parieren könnte. es sind durch die Bank Drecksäcke, anders kann man es nicht sagen, und ich würde mich freuen, wenn diese Leute einmal nachts einer Grupper erboster Biker in begegnen würde (das soll keine Anstiftung oder Aufruf zum Landfriedensbruch o.ä. sein). Den Rechtsstaat gibt es in vielen Bereichen nicht mehr und da er Geld kostet wird er von "oben" immer weiter abgebaut.
mfg, Tolot

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Flegel ist offline Flegel · 727 Posts seit 27.08.2009
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Neuer Beitrag 07.09.2009 09:53
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Von den Schildgrößen mancher Poster kann ich nur träumen.

Meine Zulassungsstelle hält sich strikt an diese Vorgaben, egal was eingtragen ist...
Engschrift ist angeblich nicht zulässig:

-Mindestgröße Kennzeichen 250x200 mm
-Mindestgröße Saison 280x200 mm

Leider muss die Zulassungsstelle hier im Kreis OF 2 Buchstaben und 2 Zahlen vergeben. Die Mindestgröße bezieht sich auf die schmalsten kleinen Buchstaben, also die doppel I und 11.
Das das jeder haben möchte ist klar, somit ist die doppel I schon nicht mehr möglich, also kann man noch 1-5 cm auf die o. g. Größen draufrechnen. Als ich damals in Wetzlar meine Sporty mit meinem Nummerschild abholte, war das das Gespött des Ladens, ein so großes Nummernschild hatte zuvor noch niemand auf nem Mopped gesehen. Es war allerdings auch eins mit Saisonzulassung...

der Flegel

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Früher kochten die Töchter wie ihre Mütter, heute saufen sie wie ihre Väter.

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desto mehr Gesetze hat er."
Tacitus (58-120)

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Neuer Beitrag 07.09.2009 13:46
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Zitat von Flegel
Von den Schildgrößen mancher Poster kann ich nur träumen.

es gibt eine unheimliche Variationsbreite. Wobei es sogar so ist, daß die begehrten 2- und 3-stelligen Kombinationen in Verbindung mit Engschrift nur vergeben werden dürfen, wenn bauliche Gegebenheiten dies rechtfertigen/erfordern. Was bedeutet: Moppeds, bei denen das Kennzeichen etwa unter der Heckleuchte angebracht ist oder in der Mitte und daher weder die Benutzer beim Ab-/Auftsteigen noch die anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder etwa bei einem Unfall gefährden (sogar in der EU-Richtlinie zum Anbringungsplatz ist darauf Bezug genommen, daß eine Gefährdung nicht erfolgen darf), haben keinen Anspruch auf schmale Schilder als Folge kurzer Kombinationen. Das ist recht eindeutig geregelt und dennoch halten sich - sozusagen das Spiegelbild zu den Bezirken, in denen ein 26x20-Schild als "Standard" gilt - manche Zulassungsstellen auch zugunsten diesre Moppedfahrer nicht ans Gesetz.

Meine Zulassungsstelle hält sich strikt an diese Vorgaben, egal was eingtragen ist...
Engschrift ist angeblich nicht zulässig:
-Mindestgröße Kennzeichen 250x200 mm
-Mindestgröße Saison 280x200 mm

Vorgaben in dieser Form gibt es nicht. Die Schildgröße ist nur eine Funktion der Zeichen, die aufs Blech müssen, und für die es ein paar Regeln gibt: Standard sind 4stellige Kombination, 2- und 3-stellige sowie Engschrift dann, wenn bauliche und sonstige Gegenheiten diese erfordern. Das kann auch zu kurzen einzeiligen Schildern führen, wenn nachgewiesen ist, daß diese ausgeleuchtet werden (war bei mir bis zu einem 37er Schild eingetragen - hat den Fürsten der Zulassungsstelle aber nicht gehindert, kurz und hämisch zu grunzen und ein Pziia-Blech zu verordnen).

Leider muss die Zulassungsstelle hier im Kreis OF 2 Buchstaben und 2 Zahlen vergeben.

Nur für den Normalfall, d.h. wenn keine baulichen und sonstige Gegebenheiten vorliegen (s.o.). Und wenn nicht mehr genügend kurze Kombinationen vorhanden sind, können Kennzeichen, bei denen zu Unrecht die kurzen Kombis vergeben wurden, "eingezogen" werden.

Es war allerdings auch eins mit Saisonzulassung...

Das verschärft das Prob natürlich noch.

Ich wünschte, daß jeder, der eine RS-Versicherung hat, gegen die Pizza-Blech-Verordnungen zu Felde ziehen würde. Diese Willkür darf man nicht akzeptieren.

mfg, Tolot

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Neuer Beitrag 07.09.2009 15:11
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Zitat von Tolot
[quote]Zitat von Flegel


Ich wünschte, daß jeder, der eine RS-Versicherung hat, gegen die Pizza-Blech-Verordnungen zu Felde ziehen würde. Diese Willkür darf man nicht akzeptieren.

mfg, Tolot

Danke für die Info, so genau beschäftigt man sich ja dann doch nicht damit. Man denkt halt OK, wenn die das so sagen wirds wohl so sein... Dann werd ich beim zulassen meines neuen Moppeds mal nachhaken das sie mir zumindest schwarz auf weiß ihre anegblich gesetzlichen Bestimmungen vorlegen sollen... Wenn sie das nicht können geh ich zum Anwalt...

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Mr. ED ist offline Mr. ED · 831 Posts seit 23.01.2008
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Neuer Beitrag 09.09.2009 19:49
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ich bau mir eine Taildragger mit versenktem Nummernschild in Ami Grösse
und sage der Umbau kostet mindestens 2500.- Euro, auf so ein
Doitsches Kuchenblech.
Wir sollten die Lobby der Motorradfahrer gründen, da wären sicher
Kennzeichen wie bei den Franzmännern drin und Screaming
Eagle Zubehör mit ABE

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Tolot · seit
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Neuer Beitrag 10.09.2009 08:02
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Zitat von Flegel
Danke für die Info, so genau beschäftigt man sich ja dann doch nicht damit. Man denkt halt OK, wenn die das so sagen wirds wohl so sein... Dann werd ich beim zulassen meines neuen Moppeds mal nachhaken das sie mir zumindest schwarz auf weiß ihre anegblich gesetzlichen Bestimmungen vorlegen sollen... Wenn sie das nicht können geh ich zum Anwalt...

Die Sache ist durchaus kompliziert. Schon das Regelwerk - ein Produkt aktueller Gesetzgebungskunst - ist recht schwer verständlich, hinzu kommt, daß auch die EU-Richtlinie eine Rolle spielt. Leider steht vieles nicht ausdrücklich im Gesetz, d.h. man findet nirgends eine ausdrückliche Regelung, die besagt, daß auch einzeilige oder schmale zweizeilige Schilder zulässig sind - es fehlen "nur" gegenteilige Vorgaben. Das überzeugt den Behördenfürsten natürlich nicht, daß seine gegenteilige 20jährige Praxis nicht rechtens ist. Ich habe mich aus gegebenem Anlaß durchkämpfen müssen, aber es war sehr aufwendig, und ich bezweifele, daß es einen Anwalt gibt, der sich mit dieser doch eher abgelegenen Materie von Hause aus wirklich auskennt.
mfg, Tolot

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Neuer Beitrag 10.09.2009 08:52
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Hi!

Habe nun nochmal mit der örtlichen Zulassungsbehörde Kontakt aufgenommen und auch mit einer Bekannten gesprochen die bei der Zulassung arbeitet... Die Aussage der Bekannten ist das sie bei Fahrzeugen an die bautechnisch bedingt keine großen Schilder montiert werden können, zwei Augen zudrücken und kleinere Schilder verpassen. Aber sie wusste auch das sie teoretisch verlangen können das das Fahrzeug umgebaut werden muss das die größeren Schilder passen, und zwar bis zu 10% des Fahrzeugwertes. Wurde ja bereits schon hier im Fred geschrieben.

Meine Bekannte und auch die Behörde vor Ort sagen aus das es ganz klare Regelungen in der Strassenverkehrsordnung gibt, an die sie sich zu halten haben. Order von "Oben", wissen aber auch das andere Kreise bzw. Zulassungsstellen zt. viel kleinere Schilder verteilen...

Wie bereits gepostet wird sich hierauf bezogen:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Aber von wegen ganz klare Regelungen:

Bei der gesamtgröße des Bleches ist nur die Höchtsmasse und keine Mindestmasse geregelt. Würde man die mindest anforderungen an Schriftgröße und Abstand einhalten könnte man wesentlich kleinere Bleche verteilen. Aber nein, hier wird ein Höchstmass zum Standart erklärt, und das wie gesagt von "oben" Frechheit!

Also beim zulassen meiner zukünftigen werd ich mir das nicht gefallen lassen...

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Saarländer ist offline Saarländer · seit
Saarländer ist offline Saarländer
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Neuer Beitrag 10.09.2009 18:43
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das hat mir damals meine zulassung unter die nase gehalten



Kennzeichen: Kein kleineres Nummernschild für Harley-Davidson
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Der Halter eines Motorrads der Marke Harley-Davidson mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 151 km/h hat keinen Anspruch auf die Anbringung eines verkleinerten Kennzeichens an seinem Fahrzeug.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Rechtsstreit eines Motorradfahrers mit der Straßenverkehrsbehörde. Der Motorradfahrer hatte bei der Behörde die Erteilung eines verkleinerten Kennzeichens für sein Motorrad beantragt, da das übliche Kennzeichen zu groß sei. Die nach Ablehnung dieses Antrags erhobene Klage hat bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen.

Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften seien verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zulässig. An schnelleren Fahrzeugen müssten grundsätzlich die vorschriftsmäßigen größeren Kennzeichen angebracht werden. Dies diene der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Der Kläger, dessen Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 151 km/h erreiche, müsse deshalb sein Fahrzeug so umbauen, dass das vorschriftsmäßige Kennzeichen angebracht werden könne. Dies sei technisch möglich. Auch sei dem Motorradfahrer der finanzielle Aufwand in Höhe von ca. 500,00 EUR zumutbar (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10754/06.OVG).

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grey ist offline grey · 35 Posts seit 11.07.2009
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fährt: 97er Electra Glide, zzr1300
Neuer Beitrag 17.09.2009 00:20
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Achtet eigentlich die Rennleitung auf die Nummernschildgröße? Wenn ich nun einfach beim Schildermacher ein Kennzeichen in der Größe kaufe wie bei mir eingetragen ist, also 110x300mm und die wunderschönen Aufkleberchen für TüV und Zulassung einfach mit Lösungsmittel vom Kuchenblech abmache und auf ein kleines setze was passiert dann bei einer Kontrolle ? Eigentlich ist doch das kleine Kennzeichen eingetragen, sollte doch der Rennleitung und dem TÜV nicht weiter aufstoßen oder? Rein rechtlich dürfte das ganze eine Urkundenfälschung darstellen, aber wem sollte das auffallen?

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Horst1956 ist offline Horst1956 · 367 Posts seit 13.08.2008
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fährt: Heritage 1996
Neuer Beitrag 17.09.2009 14:48
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Zitat von grey
... aber wem sollte das auffallen?

Wem wohl?

Vor 25 Jahren hatte ich mal eine ehemalige Fahrschulmaschine gekauft. Damit das Fahrschulschild noch mit auf den Kennzeichenhalter passte, hatte das Motorrad ein "kleines" Kennzeichen in der Größe der damaligen Kleinkrafträder. Da ich beim Ummelden keine neue Nummer brauchte, habe ich das Kennzeichen einfach behalten.

Allerdings dauerte es nicht lange, bis freundliche Beamte mich auf die zu geringe Größe des Kennzeichens aufmerksam machten. Den Einwand "hat die Zulassungsstelle aber so abgestemplelt" ließen sie nicht gelten. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, erstellten die Jungs Anzeige wegen Urkundenfälschung. Volles Programm, mit Vorladung und so.

Zum Termin hatte ich dann den Fahrlehrer, der mir das Moped verkauft hatte, dabei. Das verkürtze das Prozedere aber nicht wirklich. Weil man so eine Anzeige "ja nicht einfach in den Papierkorb werfen" kann.

Na ja. Am Ende war natürlich klar, daß das Kennzeichen nicht selbst abgestempelt war. Aber die Jungs hätten sich fett gefreut, wenn es denn so gewesen wäre.

__________________
Horst cool

hoka ist offline hoka · 341 Posts seit 23.01.2009
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hoka ist offline hoka
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341 Posts seit 23.01.2009 aus Duisburg

fährt: 2021 Street Glide CVO
Neuer Beitrag 17.09.2009 17:14
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Frage:

Wenn ein 80er Kennzeichen Ordnungsgemäß eingtragen ist, Brief und Fahrzeugschein, kann

es dan trotzdem mit den Grünen Ärger geben ???

Ich bin da auch noch am fummeln... verwirrt

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