So wie ich das verstanden habe, gibt es im Grunde drei verschiedene Messungen. Eine erfolgt bei konstanter Beschleunigung (der Wert ist je nach Motorrad unterschiedlich) in zwei verschiedenen Gängen. Dies passiert bei unseren Harleys zwischen 20 und 80 km/h und normalerweise im zweiten und dritten Gang (aufgrund des verlangten Beschleunigungswertes). Außerdem gibt es eine Messung im Stand und eine bei konstanter Vorbeifahrt mit 50 km/h. Das bedeutet natürlich "im Umkehrschluss", dass außerhalb dieser Situationen eine automatisch gesteuerte Klappe offen sein "darf", wobei 78 dB grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Im ersten, vierten, fünften und sechsten Gang (also in den meisten alltäglichen Fahrsituationen) muss die Klappe daher nicht geschlossen sein. So zumindest interpretieren das die Hersteller von Zubehöranlagen mit automatischem Soundmanagement, sprich: Klappensteuerung (manuell verstellbare Klappenanlagen sind nach Euro 4 komplett verboten).
Die Unsicherheit bei der Sache ist, ob der Gesetzgeber bzw. die Rennleitung dies am Ende genauso interpretieren wie die Zubehörhersteller. Vermutlich aber schon, da ja auch angesehene Automobilhersteller (Porsche, Audi, ...) ähnliche Systeme nutzen wollen. Ach ja, und dann muss eine Soundmanagementanlage für jedes Motorrad getrennt homologisiert werden. Das ist teuer und wird ähnlich wie Reifenfreigaben heutzutage sicher nicht bei jedem Modell durchgeführt werden (also je exotischer dein Bike, desto weniger Auswahl wird es geben).
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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...
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